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Valentin Lippmann

GRÜNE 18.11.2021 Sitzungen 7/38

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Schurig! Das Jahr 2020 war in jeder Hinsicht ein denkwürdiges Jahr. Bekanntermaßen brach über die Welt, Europa und Sachsen eine Pandemie herein, die nicht nur Medizin-, sondern auch Weltgeschichte geschrieben und vor keinerlei gesellschaftlichem Bereich Halt gemacht hat. Das Jahr 2020 stand daher auch im Bereich des Datenschutzes im Zeichen von Corona. Die verstärkte Verarbeitung von hochsensiblen Gesundheitsdaten, die tiefgreifenden Grundrechtseingriffe durch die CoronaSchutzverordnung und die rasant fortschreitende Digitalisierung haben im letzten Jahr einen hohen Beratungsbedarf erzeugt. Davon zeugt der aktuelle Tätigkeitsbericht. Neben der Bearbeitung von, wie Sie schreiben, mehreren Hundert Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, Petitionen und Hinweisen haben Sie auch die Beratung der Staatsregierung zur Corona-Schutzverordnung und die Beratung öffentlicher Stellen zum Vollzug der Maßnahmen geleistet. Dieses zusätzliche Arbeitsaufkommen haben Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit hohem Engagement geleistet. Davon zeugt der Bericht und dafür gebührt Ihnen auch dieses Mal wieder unser großer Dank. Dies gilt umso mehr, als dass Sie das Thema Datenschutz in Zeiten der Krise und des öffentlichen Drucks hochgehalten und auf die Einhaltung von Standards gedrungen haben, und das in einer Zeit, in der man mitunter das Gefühl hatte, dass der eine oder andere Politiker die Bekämpfung der Pandemie mit der Bekämpfung des Datenschutzes verwechselte. Umso wichtiger ist es, dass Sie als mahnende Stelle der Exekutive getrotzt haben, manchmal mehr als es die Gerichte getan haben und manchmal mehr, als es dieses Parlament leisten konnte. Besonders positiv aufgefallen ist uns, dass Sie, viel mehr als in den Jahren zuvor, Ihre Internetpräsenz zur Veröffentlichung von wesentlichen Aussagen und Einschätzungen Ihrer Behörde zu wichtigen datenschutzrechtlichen Fragen genutzt haben. Wir alle wissen, dass die Aufarbeitung juristischer und einzelfallspezifischer Texte für die allgemeine Öffentlichkeit einiges an zusätzlicher Arbeit erfordert, aber möglicherweise auch manche Fragen der Bürgerinnen und Bürger ohne konkrete Anfragen klären kann. Diese Transparenz begrüßen wir BÜNDNISGRÜNE ganz ausdrücklich und wünschen uns das auch für die Zukunft. Werte Kolleginnen und Kollegen, wir haben in den letzten Monaten erlebt, dass Krisen auch immer schnell zu Krisen von Rechtstaatlichkeit und damit auch des Datenschutzes führen können. Deshalb muss dem Schutz unserer personenbezogenen Daten auch in den kommenden Jahren oberste Priorität eingeräumt werden. Stark sind gerade in Zeiten der Pandemie Gründe in den Vordergrund gerückt, die ein Mehr an Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenübermittlung möglicherweise rechtfertigen, aber die nach einer Pandemie definitiv wieder in den Hintergrund treten müssen. Sicherlich ist die Versuchung von Staat und Unternehmen groß, auf leicht verfügbare Lösungen zuzugreifen. Dass diese nicht immer datenschutzkonform sind, muss schnellstmöglich wieder zu deren Ausschluss führen. Wir sind als Gesetzgeber, die Staatsregierung als Verordnungsgeberin und die Verwaltung im Vollzug verpflichtet, die Grundrechte und die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu wahren. An diesen verfassungsrechtlichen Auftrag sollten wir uns täglich und heute besonders mit Blick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erinnern. Sehr geehrter Herr Schurig, der diesjährige Tätigkeitsbericht ist der letzte, den Sie hier vorstellen können. Seit Ihrem Amtsantritt im Jahr 2004 haben Sie 15 Tätigkeitsberichte für den öffentlichen und den nicht öffentlichen Bereich vorgestellt, drei davon durften Sie hier dem Plenum zur Kenntnis geben. Sie sind dreimal von diesem Hohen Haus mit großer Mehrheit gewählt und wiedergewählt worden. Sie haben dem Datenschutz im Freistaat Sachsen 28 Jahre gedient, davon 18 Jahre als Behördenleiter. Wir GRÜNEN möchten die heutige Aussprache deshalb auch dazu nutzen, Ihnen ganz herzlich für diesen Dienst zu danken. Es ist ein Dienst an den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land und vor allem an ihren Grundrechten. In Ihre Amtszeit fielen grundlegende Entscheidungen über den Aufbau und die Organisation Ihrer Behörde. Sie haben die Zuständigkeit als Kontrollbehörde für den nicht öffentlichen Bereich übertragen bekommen und mussten mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung eine komplett neue Datenschutz-Architektur mit Leben füllen. Datenschutz war plötzlich in aller Munde und Gegenstand vor allem großer Erregung und mitunter auch großer Unkenntnis, der es zu begegnen galt. Mit dem Inkrafttreten gelang dann auch die lange geforderte wirkliche Unabhängigkeit Ihrer Behörde, ein Meilenstein für den Datenschutz und ein Meilenstein auch für die Auseinandersetzung mit dem Datenschutz in diesem Hohen Haus. In Ihre Amtszeit fielen aber auch etliche politisch-brisante Großereignisse und Skandale. Hier sei an die sogenannte Sachsensumpf-Affäre erinnert, die große Diskussion um die Funkzellenabfrage im Jahr 2011 im Zusammenhang mit dem Versammlungsgeschehen rund um den 13. beziehungsweise 19. Februar oder der erneute Verfassungsschutzskandal wegen der Speicherung von Abgeordnetendaten. An diesen Ereignissen kann man übrigens sehr, sehr gut nachvollziehen, warum rechtswidriges staatliches Handeln nicht selten auch eine datenschutzrechtliche Komponente hat. Geht der Verfassungsschutz, die Polizei oder die Staatsanwaltschaft über die rechtlichen Befugnisse hinaus, ist davon nicht selten das Grundrecht auf Datenschutz elementar betroffen. Neben der umfassenden datenschutzrechtlichen Neuausrichtung nach dem Inkrafttreten der DatenschutzGrundverordnung haben Sie auch viele Gesetzgebungsvorhaben kritisch begleitet. In etlichen Polizeigesetzen und Novellierungen wurden die polizeilichen Befugnisse, mit denen auch Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einhergehen, ausgeweitet. Nicht immer wurde dabei auf Ihren Rat gehört, und so manche Regelung musste von höherer Stelle überprüft werden. Aber es sind eigentlich nicht die großen Skandale, die die Arbeit eines Datenschutzbeauftragten wichtig und erfolgreich machen. Es sind vor allen Dingen die kleineren, unscheinbaren Dienste. Wie wichtig ist ein kontrollierender Blick auf Behördenhandeln für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die sich als Petenten an Sie gewandt haben! Nicht selten waren und sind Sie die letzte Instanz für Menschen, denen gefühlt oder real Ungerechtigkeit widerfahren ist. Es sind auch die vielen Absprachen und Gremienrunden, in der Sie die Weichen für den Datenschutz gestellt haben, noch bevor beispielsweise ein Gesetzentwurf oder eine Verordnung das Licht der Welt überhaupt erblickt hat. Lieber Herr Schurig, wenn wir uns Datenschutz als Schiff vorstellen, dann als eines, das immer gegen den Strom von Begehrlichkeiten und Befindlichkeiten schwimmen muss und dem ein großer Wind entgegenbläst. Als Kapitän dieses Schiffs in Sachsen haben Sie immer Kurs gehalten, um vorwärts zu kommen. Sie haben mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Klugheit und Gelassenheit alle Untiefen umschifft und Ihr Ziel immer im Blick behalten. Sie haben den Datenschutz in Sachsen in den letzten Jahren maßgeblich geprägt und maßgeblich vorangebracht. Wir sind Ihnen zu tiefstem Dank verpflichtet. Für Ihre Zukunft wünschen wir Ihnen alles Gute! (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und bei der SPD sowie vereinzelt bei der CDU und den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Kollege Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Kollege Albrecht Pallas.

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