Jörg Kühne
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der LINKEN befasst sich mit einem sehr ernsten Thema, mit Antisemitismus im Freistaat Sachsen. Das dürfte dem einen oder anderen bekannt vorkommen. Bereits Anfang 2018 stellte DIE LINKE hier im Landtag einen fast identischen Antrag; auch die Begründung war fast identisch mit der des heutigen Antrags. Bereits damals kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass es der Berufung eines Antisemitismusbeauftragten für den Freistaat Sachsen nicht bedürfe. Die Begründung damals: Es gibt im Freistaat Sachsen ausreichend Strukturen, die die Bekämpfung des Antisemitismus sicherstellen. Das hindert DIE LINKE freilich nicht daran, dreieinhalb Jahre später einen fast identischen Antrag zu stellen. Da es schon damals nicht geklappt hat, wird der Antrag dieses Mal noch um eine weitere Forderung aufgebläht. Doch der Reihe nach: Bereits 2019 schuf die Staatsregierung die Stelle eines Beauftragten für das Jüdische Leben. Bewusst wurde diese Stelle nicht konzipiert, um gegen etwas zu sein, sondern um für etwas zu sein, in diesem Fall für das jüdische Leben in unserem Freistaat Sachsen. Das ist gut so, denn jüdisches Leben umfasst mehr als nur die Bekämpfung des schrecklichen Antisemitismus. Erst vor ein paar Monaten hatte ich die Ehre, hier im Plenum auf die reiche Geschichte des Judentums in Deutschland und in Sachsen zurückblicken zu dürfen. Ich begrüße sehr, dass es den Beauftragten für das Jüdische Leben in Sachsen gibt. Seine Stelle erfüllt eine Scharnierfunktion. Zum einen ist er Ansprechpartner für mehrere Tausend in Sachsen lebende Juden, zum anderen ist er Berater und Unterstützer der Sächsischen Staatsregierung. Darüber hinaus soll er Vermittler der Antisemitismusbekämpfung durch den Freistaat Sachsen sein. So weit, so gut. Nach dem Willen der LINKEN soll der Beauftragte nun weitgehende Kontroll- und Initiativrechte erhalten. Ist das wirklich nötig? (Zuruf von den LINKEN: Ja!) Wir sagen: nein. Die Strafverfolgung ist in erster Linie Aufgabe der Behörden, nämlich der Staatsanwaltschaften und der Polizei in unserem Freistaat und in Deutschland. Sie benötigt keine konkurrierenden Doppelstrukturen und braucht auch keine weitere Melde- und Beratungsstelle. Antisemitistische Straftaten werden bereits klar ersichtlich durch die polizeiliche Kriminalitätsstatistik erfasst. Schon an dieser Stelle läuft Ihr Antrag ins Leere. Doch es wird noch besser. DIE LINKE möchte aus einer ehrenamtlichen Stelle eine hauptamtliche Stelle machen. Eine solche Stelle bindet natürlich weitere Ressourcen, vor allem, wenn sie über weitgehende Kontroll- und Initiativrechte verfügen soll. Es würde mich nicht wundern, wenn man sich im weitvernetzten Umfeld der LINKEN bereits für eine solche Stelle warmläuft. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Hä?) Sie merken schon: Wir lehnen den Antrag ab. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) Das soll allerdings nicht bedeuten, dass wir mit der aktuellen Situation zufrieden wären. In Sachen Antisemitismusbekämpfung bestehen in Sachsen leider noch immer große Defizite. Hier ist aber nicht der Beauftragte für das Jüdische Leben gefragt, sondern die sächsische Regierung und die Strafverfolgung. Nehmen wir zum Beispiel die Zuordnung der Straftaten zu den verschiedenen Extremismusformen. Hier wird bislang einzig auf den Inhalt der Straftat geschaut, ohne Kenntnis der Person des Tatverdächtigen und seiner tatsächlichen politischen Motivation. Hier muss unbedingt ein Umdenken her. Ein anderes Beispiel ist der erhebliche Nachholbedarf bei der Aufklärung des muslimischen Antisemitismus, seit 2015 leider auch in Sachsen ein akutes Problem. (Kerstin Köditz, DIE LINKE: Die Zahlen sagen etwas anderes!) Denken wir zurück an den vergangenen Mai. Aus einer Palästina-Demonstration heraus wurden Menschen mit Israel-Fahnen angegriffen, und das mitten in Dresden, mitten in unserem Freistaat – nur so nebenbei. Die Einsatzkräfte blieben leider eigenartig zurückhaltend, ebenso leider die Sächsische Staatsregierung. Offenbar ist man bei bestimmten Arten von Antisemitismus zurückhaltender als bei anderen. Damit muss endlich Schluss sein. (Beifall bei der AfD) DIE LINKE ist besonders gut darin, wenn es darum geht, gegen etwas zu sein – und das seit 30 Jahren, seitdem sie sich nicht mehr SED nennt. (Sören Voigt, CDU: Da seid ihr nicht besser! – Zuruf von den LINKEN) – Diese Frage beantworten Sie sich am besten selbst. Da kann ich – – (Staatsminister Christian Piwarz: Da spricht man von einem Wirkungstreffer! – Heiterkeit bei den LINKEN) Genau das ist das Problem mit Ihrem Antrag. Sie verengen die Aufgabe des Beauftragten auf die Funktion der Antisemitismusbekämpfung. Die AfD-Fraktion bekennt sich hingegen vor allem zu etwas, (Zuruf der Abg. Sarah Buddeberg, DIE LINKE) nämlich zum jüdischen Leben in unserem schönen Freistaat Sachsen. Das ist uns wichtig. Deswegen werden wir heute diesen Antrag der LINKEN ablehnen. Diese Struktur, das alles ist schon vorhanden. Es ist auch schon alles gesagt worden. Ich bedanke mich. Nur: Wenn ich das von den LINKEN immer höre, dann sage ich mir: Mein Gott, 30 Jahre muss ich mir das schon anhören. (Beifall und Heiterkeit bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Für die AfD-Fraktion sprach Kollege Kühne. Nun übergebe ich das Wort an die Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Kollegin Hammecke, bitte schön.
