Volkmar Zschocke
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für die Ausführungen des Herrn Staatsministers und vielen Dank für die weit überwiegend konstruktive Debatte. Wir reden über den Antrag der Koalition, und ich will in meinem Schlusswort auf das Thema der überbordenden Bürokratie eingehen. Die EU-Verordnungen sind nun einmal an die Erfordernisse der industriellen Schlachtungen und Verarbeitungen angepasst. Da sind viel Bürokratie und viele als praxisfern empfundene Regelungen entstanden, die die kleinen Betriebe schnell überfordern können. Daher kommt der Vorschlag mit dem Handlungsleitfaden für regionale und hofnahe Schlachtung. Die Staatsregierung hat ja zugesichert, bei der Erstellung Unterstützung zu geben, und ich hoffe, dass es so gelingen kann, zumindest Pfade durch das Dickicht der Verordnungen zu schlagen. Die Tücken liegen wirklich im Detail. Zum Beispiel sind mobile Einrichtungen in der EU-Zulassung eines stationären EU-Schlachthofes integriert und gelten als Teil einer stationären Schlachtanlage, die nur vom Inhaber der jeweiligen EU-Zulassung verwendet werden darf. Das heißt, wenn man das überbetrieblich nutzen will, dann wäre es notwendig, dass die mobilen Einrichtungen eine eigene EU-Zulassung bekommen, damit diese zeitversetzt von mehreren Schlachtbetrieben genutzt werden können. Man muss dazu an die europäische Schlachtverordnung heran, damit diese den Gegebenheiten einer kleinstrukturierten Schlachtung entspricht. Tagesordnungspunkt Für einen selbstbewussten Umgang Politisch motivierte Umbenennungen die Staatlichen Kunstsammlungen Drucksache 7/7878, Antrag der Fraktion Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Reihenfolge in der ersten Runde: AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und am Ende die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe zuerst das Wort an die Fraktion AfD als Einreicherin. Kollege Kirste, bitte schön.
