Volkmar Zschocke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“ Ich stelle diesen Grundsatz aus dem Tierschutzgesetz meinen Ausführungen einmal voran; denn in kaum einem anderen Bereich kollidiert dieser mit den wirtschaftlichen Interessen so stark, wie bei langen und qualvollen Lebendtiertransporten. Wir alle sind in der Verantwortung, das Tierleid bei solchen Transporten und in den Schlachtfabriken auf ein Minimum zu begrenzen. Während der Corona-Pandemie hat sich zudem gezeigt, dass eine zunehmende Marktkonzentration auf wenige große Schlachtfabriken zu Mängeln bei der Hygiene und beim Seuchenschutz sowie zu schlechten Arbeits- und Wohnbedingungen der Beschäftigten führen kann. Als Chemnitzer Politiker, meine Damen und Herren, beschäftigt mich das Sterben regionaler Schlachthöfe schon seit geraumer Zeit. Der letzte sächsische Schlachthof wurde in meiner Stadt vor zehn Jahren geschlossen. Letztes Jahr stellte dann auch noch der Schlachthof Altenburg die Schweineschlachtung ein – noch längere Transportwege sind die Folge. Für die Tiere bedeutet das zusätzliche Stunden Angst und Stress; gerade Schweine sind hochsensible, empfindsame Wesen. Für die Betriebe bedeutet das höhere Logistikkosten und den Verlust an Wertschöpfung vor Ort. Für die Umwelt bedeutet das natürlich mehr Ressourcenverbrauch und erhöhte Emissionen. Derzeit werden in Deutschland 80 % der Schweine in nur zehn Unternehmen geschlachtet. Insgesamt sind die Tierhaltung und das Fleisch für die industrielle Verarbeitung und den Handel immer mehr normiert und durchrationalisiert worden. Die Gewinnmaximierung für wenige ist das Diktat im gnadenlosen Preiskampf. Diese Massenproduktion von Billigfleisch führt dann zu ruinösen Preisen für die Betriebe. Dazu möchte ich deutlich sagen: Dieses System, meine Damen und Herren, hat keine Zukunft! Es basiert auf der Ausbeutung von Tier und Mensch, es zerstört das Ernährungshandwerk und ist auch hoch krisenanfällig. Immer mehr Verbraucher und Verbraucherinnen steigen aus diesem Teufelskreis aus. Die Nachfrage nach vegetarischen und veganen Lebensmitteln, aber auch nach regionalen Qualitätsprodukten nimmt rasch zu. Mit dem vorliegenden Antrag wollen wir einen politischen Beitrag zur Wiederbelebung einer dezentralen, qualitätsorientierten und handwerklichen Fleischverarbeitung in Sachsen leisten. Dazu brauchen wir wieder stabile und vielfältige Schlachtstrukturen vor Ort. Der Landtag kann jetzt aber weder Schlachthöfe bauen noch den europäischen Rechtsrahmen ändern oder die globalen Handels- und Wettbewerbszwänge außer Kraft setzen. Die zehn Punkte im Antrag enthalten daher auch keine populistischen Forderungen und Versprechen. Wir haben das formuliert, was eine Landesregierung tatsächlich tun kann. Die Stellungnahme der Staatsregierung zeigt die Grenzen dieses Handlungsrahmens auch klar auf. Vor allem können wir auf Landesebene gute Ansätze, neue Konzepte, Vorhaben und Investitionen fördern, um Lücken in der Wertschöpfungskette Fleisch im Freistaat zu schließen. Hier geschieht bereits einiges. Im Rahmen der Mehrwertinitiative wurden eine Reihe von Konzepten zur Förderung ausgewählt, darunter auch die von Herrn Heinz schon vorgestellte Machbarkeitsstudie für den Aufbau einer Dienstleistungsschlachtstätte mit Integration teilmobiler Anlagen für die hofnahe Schlachtung. Es wird zum Beispiel auch ein Forschungsprojekt der Uni Leipzig gefördert, in dem modellhaft der Ablauf einer mobilen Schlachtung abgebildet werden soll. Wir wollen die Entwicklung dieser hofnahen Schlachtmethoden für Sachsen befördern. Sie bieten die Möglichkeit, viel individueller auf die Tiere einzugehen. Bei teilmobilen Schlachtungen werden die Rinder oder Schweine direkt aus dem Stall oder von der Weide in einen Fangstand gebracht, dort unter kontrollierten Bedingungen betäubt und unmittelbar danach in einem mobilen Schlachtraum hygienisch entblutet. Die weitere Verarbeitung findet dann in einem stationären Schlachthof statt. Der Vorteil ist, dass dafür keine Lebendtiertransporte notwendig sind. Die Tötung ist stressfreier und erfolgt in vertrauter Umgebung. Allerdings sind solche Methoden bisher kaum verbreitet. Die Genehmigung mobiler oder auch teilmobiler Schlachtungen oder Weideschlachtungen ist an sehr enge Auflagen gebunden. Die Anpassung behördlicher Auflagen ist daher zentral für die Weiterentwicklung von Systemen für das Schlachten im Haltungsbetrieb. Hierfür setzt der europäische Rechtsrahmen enge Grenzen. Uns ist natürlich auch klar, dass die Staatsregierung einzelne Punkte im Antrag nicht kurzfristig umsetzen kann. Meine Damen und Herren! Die Tierhaltung spielt auch für den Klimaschutz eine wichtige Rolle. Eine emissionsfreie Tierhaltung ist zwar nicht möglich, eine Minderung der Belastung aber schon. Das wird mit dem beschlossenen Energie- und Klimaprogramm der Staatsregierung inzwischen auch angegangen. Dabei geht es nicht nur um Stall- und Tierhaltungsanlagen oder den veränderten Futtermitteleinsatz, sondern die Verkürzung von Transportwegen ist auch ein wirksamer Beitrag zur Verkehrsvermeidung. Die Stärkung regionaler Strukturen für die Verarbeitung und den Absatz ist in diesem Zusammenhang dann auch aktiver Klimaschutz. Immer mehr Menschen wollen genau wissen, was auf ihren Teller kommt, und sind dann auch bereit, für gute Qualität mehr zu bezahlen. Im Antrag geht es auch um den unmittelbaren Einfluss, den wir Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Stärkung der Regionen, auf mehr Tierwohl und die Verbesserung der Ökobilanz von Fleisch und Wurstwaren nehmen können. Der entscheidende Vorteil einer großen Nähe zum Produzenten ist auch die hohe Transparenz der Produktion. Die Antragspunkte sind ein Baustein einer Agrarwende hin zu mehr Regionalität bei der Erzeugung und Verarbeitung. Die Ziele sind weniger Tierleid, hohe Qualität, gerechtere Preise, fairer Wettbewerb und mehr Unabhängigkeit vom Weltmarkt. Ich möchte zum Schluss noch auf einen Fehlerteufel hinweisen. In Punkt I.2 sind natürlich hofnahe „Schlachtstätten“ und nicht „Schachtstätten“ gemeint. Das Bergrecht spielt also im Antrag keine Rolle. Ich bitte dennoch um Unterstützung zum Antrag. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und vereinzelt bei der CDU – Beifall des Staatsministers Wolfram Günther) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die SPD-Fraktion; Herr Abg. Winkler.
