Katja Meier
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben es gehört, Sachsen hatte bereits vor drei Jahren das Thema Anhebung der Altersgrenze von Schöffinnen und Schöffen bei der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister vorgebracht und dort tatsächlich eine intensive Diskussion angestoßen. Allein das BMJV, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, hat letztes Jahr keinen Bedarf gesehen, hier aktiv zu werden. Wir sehen das deutlich anders, deshalb – das kann ich Ihnen an dieser Stelle versprechen – bleiben wir an diesem Thema dran. Wir werden schauen, wie sich die Koalitionsverhandlungen in den nächsten Wochen und Monaten gestalten. Wir werden dieses Thema einbringen und – sobald eine neue Justizministerin oder ein neuer Justizminister in Amt und Würden ist – wieder vorbringen und die Bundesregierung davon zu überzeugen versuchen, die Altersgrenze anzuheben – nicht nur, weil wir es im sächsischen Koalitionsvertrag verankert haben, sondern schlicht und einfach deshalb, weil wir es auch für überfällig halten. Wir haben es gehört: Die Altershöchstgrenze für Schöffinnen und Schöffen wurde 1975 festgelegt. In dieser gesamten Zeit – auch eingedenk der Tatsache, dass wir es mit dem demografischen Wandel zu tun haben und sich die Dinge geändert haben – hat keine Anpassung der Altersgrenze stattgefunden; im Gegensatz zu vielen anderen Gesetzen, bei denen es stattgefunden hat – allen voran natürlich und für alle noch erinnerlich, auch wenn es umstritten war, die Anhebung des Renteneintrittsalters von 63 auf 67. Mancher Vergleich hinkt; aber vielleicht trotzdem, ich erinnere mich noch daran– ich war damals noch sehr jung –: In den Neunzigerjahren hatte der Landtag einen Altersdurchschnitt von 44 Jahren; aktuell liegt der Altersdurchschnitt hier im Hohen Haus bei 49 Jahren, er ist also auch um fünf Jahre gestiegen. Das Durchschnittsalter des Bundestags, der ja über die Altershöchstgrenze der Schöffinnen und Schöffen entscheidet, ist in dieser Zeit auch moderat gewachsen. Es hat natürlich nichts mit der Altersgrenze zu tun, aber der demografische Wandel schlägt sich auch in den Parlamenten nieder. Verstehen Sie mich nicht falsch, Altersgrenzen sind dort wichtig, wo sie sachlich begründet sind. Genauso wichtig ist es aber auch, sie anzupassen, wenn es der gesellschaftliche Wandel erforderlich macht. Das ist in diesem Fall tatsächlich gegeben. Wir haben in Deutschland in den letzten 50 Jahren riesige Fortschritte in der medizinischen Versorgung gemacht, auch was die Lebenserwartung angeht; sie ist in den letzten Jahrzehnten um sieben Jahre angestiegen. Die älteren Menschen sind in besserer körperlicher und geistiger Verfassung und die Lebenserfahrung gerade älterer Menschen ist für eine Rechtsprechung im Namen des Volkes von unschätzbarem Wert, gerade in einer alternden Gesellschaft. Allen Menschen, die ihren Erfahrungsschatz und vor allem auch ihre Zeit in den Dienst der Gerichte stellen – das will ich als Justizministerin sehr deutlich sagen –, sind wir zu großem Dank verpflichtet. Wir dürfen uns glücklich schätzen, wenn sich Bürgerinnen und Bürger als Schöffinnen und Schöffen ehrenamtlich engagieren; und wenn durch eine Alterserhöhung mehr Menschen für dieses Amt infrage kommen, dann tun wir uns und unserem Rechtssystem einen großen Gefallen. Dass die Alterserhöhung nur moderat ausfallen soll, liegt daran, dass zugleich ein Risiko für unsere Strafrechtspflege minimiert werden muss. Wir sind mit zunehmendem Alter – und davor dürfen wir die Augen nicht verschließen – leider auch anfälliger für Krankheiten, und wenn eine Schöffin oder ein Schöffe aus Krankheitsgründen ausfällt, dann kann es im schlimmsten Fall zum Verhandlungsabbruch kommen – wir haben gerade das Beispiel gehört. Auch wenn es selten vorkommt, müssen wir es trotzdem einkalkulieren. Das gilt vor allem im Interesse der am Verfahren Beteiligten – allen voran der Opfer –, aber auch im Interesse der Angeklagten muss das vermieden werden. Aus Sicht der Strafrechtspflege ist eine moderate Alterserhöhung vertretbar und sinnvoll, gerade auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels. Wegen des demografischen Wandels – und damit möchte ich auf den Punkt eingehen, den Herr Gebhardt gerade angesprochen hat und der sich auch im Koalitionsvertrag, aber leider nicht in diesem Antrag wiederfindet – ist nämlich die Ermutigung junger Menschen für das Ehrenamt und gerade für die wichtige und sinnvolle Aufgabe der Schöffinnen und Schöffen von Bedeutung. Nur weil das in diesem Antrag nicht enthalten ist, heißt das nicht, dass wir als Staatsregierung, als Ministerium nicht auch tätig werden können. Von daher vielen Dank. Es zeichnet sich ja eine deutliche Mehrheit für diesen Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU)
