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Roland Ulbrich

AfD 29.09.2021 Sitzungen 7/36

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Trockenes Thema, deutete Herr Otto an – nun gut, vielleicht nicht so emotional wie die Milch, die ja flüssig ist. Man sitzt als Strafverteidiger daneben, stellt aber immer wieder fest, dass Schöffen, wenn man einmal hinter die Kulissen blickt, vor allem in Fragen der Strafzumessung, an der ich als Strafverteidiger meist nicht beteiligt bin, eine große Bedeutung haben. Seit 1975 ist im Gerichtsverfassungsgesetz festgelegt, dass deutsche Staatsbürger nur bis zum 70. Lebensjahr zu Schöffen berufen werden können. 1975 betrug die durchschnittliche Lebenserwartung deutscher Männer knapp 69, die der Damen 75 Jahre; heute sind es 78 bzw. 83 Jahre. Gleichzeitig ist die Zahl der Älteren erheblich gewachsen. Waren Mitte der 1970er-Jahre noch 10 Millionen Bürger 67 Jahre oder älter, so sind es mittlerweile reichlich 16 Millionen. Die Anzahl der Jüngeren ist kleiner geworden – und damit auch der Kandidatenkreis für ein Schöffenamt aus dieser Alterskohorte. Nun schreibt das GVG selbst vor, dass bei der Erstellung der Vorschlagsliste für Schöffen alle Gruppen der Bevölkerung – auch nach Alter – angemessen berücksichtigt werden sollen. Es wäre daher durchaus überlegenswert, mehr Älteren Verantwortung – auch als Schöffen – einzuräumen. Wir wissen natürlich auch um die Bedenken: Ältere sind nicht mehr so leistungsfähig und daher häufiger mal krank, und natürlich ist es wahrscheinlicher, dass ein älterer Mensch stirbt. Das kann gerade in umfangreichen Strafverfahren mit vielen Verhandlungstagen problematisch werden. Grundsätzlich muss aber damit gerechnet werden, dass wegen des Ausfalls eines Richters das ganze Verfahren zu platzen droht und die Hauptverhandlung wieder von vorn beginnen muss. Das ist dann eine ganz andere Situation als etwa bei ehrenamtlichen Richtern beim Zivilgericht oder bei den Fachgerichten. Ich selbst hatte einmal jemanden in einem umfangreichen Steuerstrafverfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer zu verteidigen, in dem nach 21 Verhandlungstagen ein Schöffe gestorben ist. Die Verhandlung musste von Neuem beginnen, und alles in allem kamen wir am Ende auf circa 40 Verhandlungstage. Dies ist allerdings in meiner 30-jährigen Praxis als Strafverteidiger die absolute Ausnahme geblieben. Was spricht für eine Ausweitung der Schöffentätigkeit auf die Gruppe Ü70 – wenn ich einmal diesen modernen Begriff verwenden darf? Erstens. Es gibt zwischenzeitlich mehr Ältere als noch zu der Zeit, als das GVG neugefasst und die Altersgrenze eingebaut wurde. Dies sollte sich auch in der Zusammensetzung der Laienrichter widerspiegeln. Zweitens. Die höhere Lebenserwartung geht vielfach mit einer Verbesserung der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit auch im Alter einher. Viele Ältere haben dementsprechend Ressourcen und auch Interesse an einer sinnstiftenden Tätigkeit im Rentenalter. Es versteht sich dabei von selbst, dass ein Schöffe bei Berufung in sein Amt diesem körperlich und geistig gewachsen sein muss. Drittens. Auf die Lebenserfahrung der Älteren kann nicht verzichtet werden. Ihr Erfahrungsschatz ist reichhaltig und sollte für die Gerichte nutzbar gemacht werden. Das Gerechtigkeitsempfinden der älteren Generation ist bisweilen anders als das der Jüngeren und sorgt für einen angemessenen Ausgleich. Viertens. Es gibt – regional unterschiedlich – zunehmend Schwierigkeiten, geeignete Schöffen zu finden. In Sachsen sind circa 4 000 Schöffenstellen zu besetzen. Dabei ist es sinnvoll, den Kreis der Kandidaten rechtzeitig auszuweiten. Fünftens. Mittlerweile wurde auch der zeitliche Spielraum für Unterbrechungen der Hauptverhandlung erweitert. Bei großen Verfahren, bei denen schon an zehn Tagen verhandelt wurde, kann seit 2019 die Verhandlung bis zu einer Dauer von zwei Monaten unterbrochen werden. Das mindert schon einmal das Risiko, dass ein Strafverfahren platzt. Alles in allem überwiegen nach Auffassung der AfD-Fraktion die Vorteile, wenn die Altersgrenze für Schöffen angehoben würde. Warum sollte also nicht ein neuer Anlauf zu einer Bundesinitiative genommen werden? Mehrheiten und Ansichten können sich auch binnen kurzer Zeit ändern. Anfang 2023 finden die nächsten Schöffenwahlen statt. Bis dahin sollte die Weichen gestellt werden. Wir stimmen daher dem Antrag zu. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Ulbrich für die AfD-Fraktion. Ich bitte nun Rico Gebhardt für die Fraktion DIE LINKE ans Mikrofon.

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