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Hanka Kliese

SPD 29.09.2021 Sitzungen 7/36

Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem wir gerade eine sehr kontroverse Diskussion gehört haben, hoffe ich auf viel Konsens zu diesem Antrag. Die Stellungnahme der Staatsregierung lässt das zum Teil vermuten. Ich nehme an, wir werden uns da einig. Ja, es ist gar nicht so einfach, noch Dinge zu sagen, die nicht gesagt worden sind; darauf will ich mich aber beschränken. Die Demografie zeigt – das wissen wir –: Wir werden älter, weil wir dank der Lebensqualität und der medizinischen Versorgung ein höheres Alter erreichen können. Es war 1975 – das hat Herr Lippmann auch schon angedeutet –, als die Altersbegrenzung für Schöffinnen und Schöffen auf 70 Jahre festgelegt wurde.1970 lag die durchschnittliche Lebenserwartung bei 70,3 Jahren; heute liegt sie über 11 Jahre höher, also bei 81 Jahren. Natürlich sind Menschen mit 75 Jahren nicht genauso belastbar wie mit 25 Jahren. Das müssen sie aber auch in diesem Fall nicht sein; denn die Schöffentätigkeit ist zwar anspruchsvoll, aber kein Fulltime-Job. Sollte es doch zu einem ausarten, ist es auch die Aufgabe der Gerichte, darauf zu achten, dass das nicht stattfindet. Was wir an den älteren Menschen, die als Schöffen tätig sind, vor allen Dingen haben, sind ihr persönlicher Blick auf die Gesellschaft, auf deren Entwicklung und ihre Lebenserfahrung. Ihre körperliche wie geistige Fitness definiert sich nicht allein über das Alter. Ein Strafverfahren ist immer noch kein Dauerlauf. Auch Berufsrichterinnen und -richter sind keine Justizroboter, auch sie haben Belastungsgrenzen. Menschen über 70 Jahre sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft. Schöffinnen und Schöffen sind ein sichtbarer Ausdruck der Volkssouveränität. Sie sind durch die Verbindung zwischen Staat und Bürgerinnen und Bürgern ein wichtiges Element des demokratischen Rechtstaats. Das muss an die demografische Entwicklung angepasst werden. Fünf Jahre sind dabei eine relevante Größe. Wenn wir von einer Erhöhung der durchschnittlichen Lebenserwartung von 11 Jahren ausgehen, ist auch das aber nicht zu viel verlangt. Wir brauchen Ehrenämter mehr denn je. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Der Staat und die Gesellschaft brauchen Menschen, die sich ehrenamtlich ohne Gegenleistung mit enormem persönlichen Zeiteinsatz für die Allgemeinheit engagieren. Wenn es Menschen gibt, die sich bereit erklären, für diese Gesellschaft etwas zu tun, sollten wir das fördern und nicht behindern. Gerade bei älteren Menschen ist es oft so, dass sie ihren letzten Lebensabschnitt nach der Erwerbstätigkeit für ehrenamtliches Engagement nutzen. Das sollten wir ihnen zutrauen. Menschen unter 70 Jahre haben oftmals noch ein bisschen weniger Zeit für Ehrenamt, zum Beispiel durch Angehörigenpflege, Enkelkinder, Familie. Wenn sich heute eine Bürgerin mit 66 Jahren nach dem Renteneintritt entscheidet, sich als Schöffin zu engagieren, muss sie bis 2024 warten, um das tun zu können, weil dann die nächste Amtsperiode beginnt. Dann ist sie 69 Jahre alt. Nach der jetzigen Gesetzeslage kann sie dann noch genau ein Jahr bis zum Ende ihrer Altersgrenze arbeiten. Das heißt, bei der nächsten Schöffenwahl kann sie schon nicht noch einmal antreten, weil sie dann nicht mehr unter 70 ist. Damit verschwenden wir wertvolle Erfahrungen; denn die Tätigkeit als Schöffin und Schöffe braucht eine Phase der Einarbeitung, um Erfahrungen zu sammeln. Ohne Menschen, die ein Bindeglied zwischen dem oftmals abstrakt wirkenden Rechtsstaat und der Gesellschaft in der unmittelbaren Nachbarschaft schaffen, leidet unsere Demokratie. Chancen sehen statt Risiken beschwören – die moderate Anhebung der Altersgrenze auf 75 Jahre würde bedeuten, dass sich zum Beispiel diese Bürgerin noch einmal zur Schöffenwahl stellen kann. Gleichzeitig können Schöffinnen und Schöffen ab 65 Jahre stets selbst entscheiden, ob sie sich der Aufgabe weiterhin gewachsen sehen oder nicht; schließlich haben die Strafgerichte die Möglichkeit, bei einer Überbelastung der Schöffinnen und Schöffen das Gespräch zu suchen oder Ersatzschöffen einzusetzen. Die Funktionsfähigkeit der Strafrechtspflege hängt auch daran, ob sie ihre Funktion erfüllen können: in die Gesellschaft zu wirken und den Rechtsstaat sichtbar und greifbar zu machen – für alle Generationen und zwischen den Generationen. Abschließend: Wir sollten es engagierten Bürgerinnen und Bürgern zutrauen, selbst darüber zu entscheiden, ob sie sich der Aufgabe eines Strafverfahrens gewachsen fühlen. Es gibt für uns keine Prämisse, die besagt: Mit 70 ist Schluss. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank. Das war Hanka Kliese für die SPD-Fraktion. Nun für die AfD-Fraktion Herr Ulbrich.

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