Gerald Otto
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Landtagskolleginnen und -kollegen! Wie wir jetzt nach einem so emotionalen Thema den Spannungsbogen halten sollen, weiß ich auch nicht. Ich werde es vielleicht gar nicht erst versuchen, sondern zu unserem Antrag kommen, der kein Aufregerthema, sondern ein völlig unpolitisches Thema enthält. Trotzdem nehmen wir uns einer wichtigen Sache an, nämlich der Anhebung der Altersgrenze für Schöffen von 70 auf 75 Jahre. Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die im Gerichtsverfahren das Vertrauen der Bürger in die Justiz stärken und für eine lebensnahe Rechtsprechung eintreten sollen. Die Beteiligung von Schöffen ist ein wichtiges Element des demokratischen Rechtsstaates, da sie als Bindeglied zwischen Staat und Bürger fungieren. Dementsprechend erfüllt der Schöffe eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Deshalb möchten wir den vielen ehrenamtlichen Schöffen, aber auch den Friedensrichtern und allen anderen Ehrenamtlichen im Justizwesen herzlichen Dank sagen und weiterhin beste Gesundheit und Freude am Ehrenamt wünschen. (Beifall bei der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN) Mittlerweile gibt es viele erfahrene Schöffen, die fit genug sind, um ihren Dienst weit über das 70. Lebensjahr hinaus fortzusetzen. Derzeit gilt aber im Gerichtsverfassungsgesetz aus dem Jahre 1975 noch die Festlegung einer starren Altersgrenze von 70 Jahren. Nach nunmehr 46 Jahren halten wir diese Altersgrenze für nicht mehr zeitgemäß. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und eines veränderten Altersgefüges ist ein Umdenken erforderlich. Wenn der Bundesgesetzgeber schon 1975 davon ausging, dass eine Ausübung der Schöffentätigkeit bis zum 73. Lebensjahr durchaus denkbar sei, sollte dies heute in (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Rico Gebhardt mit dem Schlusswort für die Fraktion DIE LINKE. Ich stelle jetzt die Drucksache 7/7552 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür, einer Stimmenthaltung und trotzdem einer Mehrheit dagegen ist dieser Drucksache nicht entsprochen worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Ich rufe auf und Schöffen ändern CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD, der Staatsregierung Anbetracht einer immer längeren und gesünderen Lebensführung bis ins hohe Alter auch bis zum 75. Lebensjahr möglich sein. Die Förderung des ehrenamtlichen Einsatzes und auch die Teilhabe einer alternden Gesellschaft sind uns sehr wichtig. Genau deshalb beinhaltet auch unser Koalitionsvertrag die Forderung nach einer moderaten Anhebung der Altersgrenze für Schöffinnen und Schöffen. Bereits im Jahr 2018 hatte der Freistaat Sachsen bei der Herbstkonferenz der Justizminister mit eben dieser Forderung eine Diskussion angestoßen. Dies führte dann zumindest zu einer Umfrage unter den Landesjustizverwaltungen, wobei man mehrheitlich keinen Bedarf für eine Anhebung der Altersgrenze sah. Aus unserer Sicht hindert das aber den Gesetzgeber nicht daran, dies grundsätzlich zu ermöglichen, auch wenn es vielleicht nicht sehr häufig zum Tragen kommt. Deshalb halten wir weiterhin an unserem Ziel fest und fordern die Staatsregierung auf, sich erneut mit Nachdruck für eine moderate Anhebung der Altersgrenze beim Bundesgesetzgeber einzusetzen. Wer weiß, vielleicht rennen wir damit ja bei der neuen Regierungskoalition sogar offene Türen ein. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte unterstützen Sie dieses Anliegen und stimmen Sie unserem Antrag zu. Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Ich finde auch, dass es angemessen ist, den Spannungsbogen jetzt hier ein bisschen herabzusenken. Herr Otto sprach davon. Das war Kollege Otto für die CDU-Fraktion. Jetzt bitte Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN.
