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Antonia Mertsching

Die Linke 29.09.2021 Sitzungen 7/36

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Beim Thema Fließgewässer wird deutlich, wie deutsche Ordnung auch behindern kann, wenn es um fach- und gebietsübergreifende Aufgaben geht. Die Umsetzung des Auenprogramms ist hierfür ein gutes Beispiel. Fließgewässer und Auen machen nicht an Gebietsgrenzen halt. Auenund Gewässerentwicklung berührt viele verschiedene, teils konträre Nutzungsinteressen. Daher ist ein hohes Maß an Partizipation, Kooperation, Planungsvorlauf, Aufklärungsarbeit, interdisziplinärer Zusammenarbeit, fachlicher und persönlicher Kompetenz erforderlich, um der Vielzahl an Hemmnissen zur Umsetzung des Auenprogramms adäquat begegnen zu können. Diese Hemmnisse hat die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme eindeutig und umfassend benannt. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auf eine andere Problemlage im Gesamtkontext von Gewässerentwicklung und der Erreichung der Zielstellung der Wasserrahmenrichtlinie eingehen. Es geht um die kommunale Pflichtaufgabe der Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung. Das betrifft zwar nicht direkt die Auen, aber wenn Fließgewässer II. Ordnung in einen guten ökologischen Zustand versetzt werden, hat das einen positiven Einfluss auf die Auen. Dass Gewässer in guter Qualität von den Gemeinden unterhalten werden können, ist eine grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche Auenentwicklung. Damit befasste sich auch jüngst der veröffentlichte Sonderbericht des Sächsischen Landesrechnungshofes zur Gewässerunterhaltung II. Ordnung. Die Ergebnisse der Untersuchungen des Sächsischen Rechnungshofes zeigen, dass hier erhebliche Defizite bestehen. Es wurden 142 Kommunen untersucht; das ist ein Drittel der sächsischen Städte und Gemeinden. 80 % davon sehen dauerhaft Defizite bei der Erfüllung dieser Pflichtaufgabe, vor allem aufgrund fehlender personeller und finanzieller Kapazitäten. Interkommunale Zusammenarbeit im Rahmen der Gewässerunterhaltung wird kaum praktiziert. 43 % der Kommunen war der ökologische Zustand ihrer Gewässer nicht bekannt. Es mangelt an der Erstellung von Plänen zur Gewässerpflege und Gewässerentwicklung. Einige Kommunen sprechen sich deshalb auch für eine Zentralisierung der Aufgabe Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung oder konkret für die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden aus. Unser Fazit ist also: Um eine fachlich qualifizierte, ganzheitliche Gewässerentwicklung und -unterhaltung abzusichern, braucht es erstens eine auskömmliche Finanzierung und vor allem qualifiziertes Fachpersonal – das hatten wir heute Morgen bereits beim Thema Wald –, zweitens gemeinde- und gewässerübergreifende Zusammenarbeit und drittens fundierte Planungs- und Entwicklungskonzepte. Der Sächsische Rechnungshof spricht sich im Ergebnis seiner Prüfung für eine gewässerbezogene Organisation der Aufgabenerledigung aus, also entlang der Flüsse. Er empfiehlt daher die verpflichtende Gründung von Gewässerunterhaltungsverbänden. Dadurch könnten sich auch wesentliche Synergieeffekte für die Umsetzung des Auenprogramms ergeben, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligung regionaler Akteure. Um eine gute Qualität der Gewässerunterhaltung sicherzustellen, müssen die Aufgaben also gewässerbezogen und gemeindeübergreifend organisiert werden. Damit wäre auch eine Voraussetzung für die Erreichung der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie erfüllt. Gewässerunterhaltungsverbände könnten mit gewässerübergreifend konzipierten Entwicklungs- und Unterhaltungsplänen das Auenprogramm unterstützen. Außerdem könnten diese regionalen Organisationsstrukturen dazu beitragen, die Regionen für das Thema Auenentwicklung zu sensibilisieren, bei der Aufnahme des Themas in die Entwicklungspläne beteiligt zu werden und dabei zu helfen, Vorurteile in der Bevölkerung abzubauen. Es wird also Zeit, Verwaltungs- und Gestaltungsstrukturen den natürlichen Gegebenheiten anzupassen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. Wir stimmen dem Antrag zu. (Beifall bei den LINKEN und der Abg. Sabine Friedel, SPD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es jetzt außer der AfD-Fraktion noch Redebedarf bei den Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Herr Prantl, Sie haben das Wort.

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