Jan Hippold
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am vergangenen Sonntag, dem 26. September, fand nicht nur die Bundestagswahl statt, sondern es war auch der Internationale Tag der Flüsse. Dieser Tag soll an den Wert unserer Flüsse erinnern und das öffentliche Bewusstsein für diese Lebensadern erhöhen. Flüsse sind Lebensraum für viele Tiere und Pflanzen. Sie tragen damit erheblich zum Erhalt unserer biologischen Vielfalt bei. Sie sind aber auch Lebens-, Erholungs- und Arbeitsort für viele Menschen. Das weiß ich als Angler und viele von Ihnen sicherlich auch aus Erfahrung. Seit Jahrtausenden werden Flussufer und Auen landwirtschaftlich und fischereilich genutzt. Flussufer sind trotz der Gefahren durch Hochwasser die ersten Siedlungsgebiete der Menschen in Sachsen gewesen. Bis heute ist sowohl der Schutz als auch die Nutzung dieser Gewässer von großer Bedeutung für uns Menschen und die uns umgebende Umwelt. Dabei darf dieser Schutz an der Gewässeroberfläche nicht Halt machen. In jedem Fall haben wir in Sachsen mit dieser Aufgabe sehr viel zu tun, denn der Freistaat Sachsen ist ein gewässerreiches Land. Diese Gewässer dienen der Trinkwasserversorgung, der Stromerzeugung, der Erholung und nicht zuletzt der fischereilichen Nutzung zum einen und dem Schutz bedrohter Fischarten zum anderen. Dieses komplexe Funktionsgefüge muss auch in Zukunft erhalten werden. Der Schutz der Oberflächengewässer und die Gewährleistung ihrer ökologischen Funktionsfähigkeit, insbesondere durch Schaffung der Durchgängigkeit der Gewässer, sowie die Erhaltung des natürlichen Zustands des Grundwassers sind primäre Ziele unserer Gewässerpolitik. Durch unsere gemeinsamen Arbeiten in den vergangenen Jahren, die wir zusammen mit den Menschen vor Ort, den Angler- und Umweltverbänden und weiteren wichtigen Partnern wie der Landestalsperrenverwaltung umsetzen konnten, ist es gelungen, die Gewässergüte, insbesondere in den sächsischen Fließgewässern, enorm zu verbessern. Das ist sehr positiv zu beobachten. Während zu Beginn der Neunzigerjahre – ich denke viele von uns können sich noch gut daran erinnern – circa 50 % der sächsischen Hauptfließgewässer stark verschmutzt waren, sind es heute weniger als 1 %. Auch bei den Themen der naturnahen Ufergestaltung, der Verbreiterung der Gewässerprofile oder der Deichrückverlegung sind sehr gute Entwicklungen zu beobachten. Klar ist aber auch, dass es noch immer Handlungsbedarf gibt. Auch in den kommenden Jahren wird der Freistaat Sachsen erhebliche finanzielle Anstrengungen unternehmen müssen, um unsere Gewässer über und unter der Wasseroberfläche zu schützen und zu pflegen. Im Zentrum steht dabei die Schaffung und Pflege von existierenden und ehemaligen Auen. Funktionsfähige Auen sind Lebensräume, die in ihren ökologischen Bedingungen vorwiegend vom uneingeschränkten Kontakt mit dem schwankenden Wasserstand eines Fließgewässers geprägt sind. Der stete Wechsel der Wasserstände und der Flussaue zwischen Überfluten und Trocknen ist ein entscheidender Faktor für die Ausbildung und Unterhaltung typischer Auenlebensgemeinschaften. Deshalb sehen wir die Notwendigkeit, wo es sinnvoll und möglich erscheint, das sächsische Auenprogramm, welches bereits seit dem Jahr 2018 existiert, kontinuierlich umzusetzen. Erste Maßnahmen zur Herstellung der wasserwirtschaftlichen Voraussetzungen für eine auentypische Entwicklung von Überschwemmungsflächen sind daraus bereits abgeschlossen. An der Umsetzung vieler weiterer wasserwirtschaftlicher Maßnahmen wird kontinuierlich gearbeitet. Gleichzeitig ist der ersten Stellungnahme des SMEKUL zum Antrag zu entnehmen, welche Projekte sich für eine auentypische Entwicklung gegenwärtig noch in der Planungs- und Vorbereitungsphase befinden. Hierzu sind in der Regel zunächst Rahmenbedingungen zur auenangepassten Bewirtschaftung der Flächen und konkreten flächenbezogenen Entwicklungsziele zu klären. Daran wird sich das Auenprogramm messen lassen müssen. Aus unserer Sicht gibt es daran nichts zu rütteln. Die betroffenen Menschen müssen mitgenommen werden. Zentrales Anliegen der CDU ist es daher, die Programmziele im Konsens mit den Eigentümern und Nutzern von Flächen in natürlichen Überschwemmungsgebieten zu erreichen. Naturschutz und Naturnutzung müssen sich auf Augenhöhe begegnen und partnerschaftlich zusammenarbeiten. Wir sprechen uns sehr deutlich gegen eine Gewässerschutzpolitik aus, welche zulasten der Grundstückseigentümer und Naturnutzer geht. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Naturschutz und Naturnutzung gehören eng zusammen. In den letzten Monaten mehren sich Meldungen von Landnutzern, insbesondere von Anglern, dass seitens des SMEKUL die Hegeleistungen der Angler infrage gestellt werden. Selbst die eigenen Fachbehörden kritisieren diese Sichtweise des Hauses. Auch hier würden wir uns wünschen, dass mit dieser Nutzergruppe auf Augenhöhe kommuniziert wird und die guten Argumente aufgenommen werden. Darüber hinaus müssen aus meiner Sicht auch intensive Formen der Informations- und Wissensbereitstellung für Landnutzer, Berater und Fachbehörden unter Beteiligung zivilgesellschaftlicher Akteure möglich werden. Denn eines ist klar: Viele natur- und artenschutzrechtliche Erfolge konnten nur deshalb errungen werden, da sie durch die Landnutzer vor Ort direkt unterstützt wurden. Beispielhaft sei der sich stabilisierende Eschenbestand in Sachsen zu nennen. Aus diesem Grund unterstützen wir auch im Rahmen des sächsischen Auenprogramms das Ziel, verschiedene fachpolitische Anforderungen zum Hochwasserrisikomanagement, zum Natur- und Gewässerschutz, aber auch zur Waldmehrung mit der nachhaltigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung in natürlichen Überschwemmungsgebieten zu vereinbaren. Nur gemeinsam kann es uns gelingen, das Auenprogramm zum Erfolg zu machen und geeignete Flussabschnitte wieder naturnah und nachhaltig mit ihren natürlichen Überschwemmungsflächen zu verbinden. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei den BÜNDNISGRÜNEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die BÜNDNISGRÜNEN bitte, Herr Abg. Zschocke.
