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Jörg Urban

AfD 29.09.2021 Sitzungen 7/36

Nein. – Herr Kretschmer, Sie sagten noch im Mai letzten Jahres, dass niemand gegen seinen Willen geimpft werde und dass Ungeimpfte nicht ihre Grundrechte verlieren werden. (Ministerpräsident Michael Kretschmer: Das sage ich auch heute noch!) Herr Kretschmer, Sie haben gelogen! (Staatsministerin Petra Köpping: Nein!) Erst kam die Einführung von 3G-Regeln, dann von 2G-Regeln. (Beifall bei der AfD) Steigt die Anzahl der belegten Krankenhausbetten oder die sogenannte Krankenhauseinweisungsrate, dann werden Ungeimpfte in den Lockdown gezwungen. Bei Anwendung der 2G-Regel, aber spätestens an dieser Kapazitätsgrenze, werden Ungeimpfte vom gesamten gesellschaftlichen und kulturellen Leben ausgesperrt. Sie nehmen damit gesunden ungeimpften Menschen ihre Grundrechte. Das ist genau das Gegenteil von dem, was Sie im Mai 2020 versprochen haben. (Beifall bei der AfD) Vielmehr bauen Sie sogar weiteren Impfdruck auf, sodass auch die Impfentscheidung nicht mehr wirklich frei ist. Sie haben das 2G-Options-Modell ermöglicht. Sie zwingen gesunde Bürger, sich für die Teilnahme am kulturellen, sozialen und gesellschaftlichen Leben testen zu lassen. Sie zwingen die Menschen, ab Oktober diese Tests auch noch selbst zu bezahlen. Sie verweigern Ungeimpften den Lohnersatz im Quarantäne-Fall. Sie beschimpfen Ungeimpfte als unsolidarische Impfmuffel. Im Erzgebirge haben Sie sogar gezielt Haushalte identifiziert und anschreiben lassen, in denen Sie diese Impfmuffel vermuten. (Staatsministerin Petra Köpping: Nein!) Kurzum: Mit all diesen Aktionen spalten Sie die Gesellschaft in Geimpfte und Ungeimpfte. Herr Kretschmer, Sie sind nicht nur ein Lügner, Sie sind auch ein Spalter. (Beifall bei der AfD) Bei der Entwicklung der neuen Corona-Schutz-Verordnung haben wir gesehen, wohin die Reise im Winter vermutlich gehen wird. Im Entwurf der aktuellen CoronaSchutz-Verordnung hatten Sie das 2G-Modell für Geschäfte vorgesehen. Das wäre auch der Lebensmitteleinzelhandel gewesen. Sie hätten damit Ungeimpfte von der Nahrungsversorgung ausgesperrt. (Staatsministerin Petra Köpping: Nein!) Nach reichlich medialer Kritik haben Sie dann zurückgerudert. Im Stile Walter Ulbrichts hieß es dann: Niemand hat die Absicht, Ungeimpfte von der Grundversorgung auszuschließen. (Beifall bei der AfD) Das, was Sie hier gemacht haben, war das Steigenlassen eines klassischen Testballons. Hätte es keine Kritik gegeben, dann hätten Sie das 2G-Modell für Geschäfte auch umgesetzt. Selbst dann hätten Sie wahrscheinlich noch behauptet, dass das Impfen weiterhin absolut freiwillig ist. Ihre 2G-Regel ist nichts als reine Willkür. Sie führt nämlich nicht zu dem, was Sie vorgeben zu erreichen. In Münster fand in einer Disko eine 2G-Party mit 380 Gästen statt. Auf dieser angeblich sicheren Party infizierten sich 85 Gäste mit Corona. Frau Köpping, welchen Sinn hat es, Ungeimpfte von derartigen staatlich organisierten Superspreader-Events auszuschließen? Auch in den Altenheimen treten immer mehr Impfdurchbrüche auf. In einem Innsbrucker Pflegeheim sind 41 von 145 Bewohnern positiv getestet worden, 37 davon waren Geimpfte. Frau Köpping, trotz dieser Erkenntnis lassen Sie jetzt zum Beispiel die geimpften, aber infizierten Partygänger ungetestet in die Pflegeheime zu Besuch von Oma und Opa. (Staatsministerin Petra Köpping: Die Erkrankung verläuft nicht so schwer!) Ihre Corona-Verordnung vermittelt eine scheinbare, aber nicht vorhandene Sicherheit. Sie riskieren Menschenleben, das ist unverantwortlich. Wenn Sie weiterhin wider besseres Wissen an dieser Praxis festhalten, nur um keine eigenen Fehler zuzugeben, dann ist das menschenverachtend. Statt fahrlässig sinnfreie Restriktionen zu fordern, sagen wir: Ein umfassender und effektiver Schutz für die Alten, die Kranken und die Risikogruppen ist notwendig, und das ermöglicht eine weitgehende Freiheit für alle anderen gesunden Menschen. (Beifall bei der AfD) Zum Thema Corona-Impfungen an den Schulen: Hierzu haben wir unseren Standpunkt mit dem Antrag im letzten Schulausschuss schon deutlich gemacht. Corona-Impfungen gehören nicht in die Schulen. Die Corona-Impfung von Kindern gehört in die Hände des Kinderarztes. (Beifall bei der AfD) Kinder sind bis heute weit weniger schwer von Covid betroffen als Erwachsene. (Zuruf von der CDU) So empfahl die britische Impfkommission die Covid-Impfung nicht für die 12- bis 15-Jährigen. Begründet wurde es damit, „dass die gesundheitlichen Vorteile einer Impfung für gesunde Menschen dieser Altersgruppe marginal seien“. Ihre Impfkampagne an den sächsischen Schulen, die die Schülerschaft spaltet, die Kinder unter Druck setzt und die Eltern entmündigt, braucht es nicht. Selbst das RKI hat in einer Simulation festgestellt, dass es durch das KinderImpfen keinen nennenswerten Effekt auf den Verlauf einer möglichen vierten Welle geben wird. Wir fordern Sie deshalb auf: Lassen Sie die Schüler und die Schulen in Ruhe! Impfen ist Privatsache und muss Privatsache bleiben. Zu Ihren neuen Lockdown-Kriterien: Seit den Sommerferien haben Sie die Belegung der Krankenhäuser mit Corona-Patienten sowie aktuell die Krankenhaus-Einweisungsrate zu den Entscheidungsparametern für Ihre Grundrechtseinschränkungen gemacht. Sind Sie sicher, dass die Datengrundlage für diese Parameter eine hohe Validität hat? Die Erfahrungen aus den Wintermonaten haben gezeigt, dass die Krankenhäuser bei ihren Meldungen bisher nicht unbedingt mit Zuverlässigkeit geglänzt haben. Es wurden reihenweise freie Intensivbetten abgemeldet, nur um die Belegung der Stationen voller wirken zu lassen und um dafür Ausgleichszahlungen zu kassieren. Womöglich wird sich diese Geschichte in ähnlicher Form wiederholen. Aktuell kann man nämlich nicht sicher sein, dass die Krankenhäuser nur die Patienten als Corona-Patienten melden, die wirklich wegen Corona behandelt werden. Im Moment werden reihenweise Patienten als Corona-Patienten erfasst, die lediglich im Vorfeld der Krankenhausaufnahme positiv getestet wurden, aber keinerlei Symptome oder eine behandlungsbedürftige Corona-Erkrankung haben. Wir reden dabei nicht von seltenen Ausnahmefällen, sondern von einer relevanten Größenordnung. Bei Kindern sind es um die 50 % der Krankenhausfälle, in denen die Kinder lediglich ein positives Testergebnis haben. Auch bei den Erwachsenen sind es immerhin 20 bis 30 % der Fälle. Ihre Datengrundlage, mit der Sie den Lockdown für die Ungeimpften planen, ist daher mehr als fragwürdig. Seit dem Beginn der Krise, seit anderthalb Jahren, mangelte es Ihnen an validen Daten. Das setzt sich bis heute fort. Das ist nicht nur hochgradig unseriös, sondern einer Wissenschaftsnation auch unwürdig. (Beifall bei der AfD) Wir schlagen Ihnen vor: Machen Sie doch einfach das, was viele unabhängige Experten empfehlen! Zum Beispiel sagt der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: „Nicht 3G oder 2G – wir brauchen endlich eine Exit-Strategie. Corona wird nicht verschwinden, aber wir müssen endlich lernen, mit diesem Virus zu leben.“ (Beifall bei der AfD) Recht hat er. Der Ausnahmezustand kann und darf nicht länger andauern. Dafür gibt es keinen plausiblen Grund mehr. Ihre Verbotspolitik muss ein Ende haben. Nach anderthalb Jahren Coronakrise können die Menschen ihr persönliches Risiko sehr gut selbst einschätzen und entscheiden, ob und wie sie sich schützen. Beenden Sie den Ausnahmezustand! Stellen Sie die verfassungsgemäße Ordnung in diesem Land wieder her! Geben Sie den Bürgern ihre Freiheit zurück! (Beifall bei der AfD)

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