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Petra Köpping

22.07.2021 Sitzungen 7/35

Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die mündliche Anfrage wie folgt: Zu 1.: Da die Mittel über bereits bestehende Förderrichtlinien für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ausgereicht werden sollen, ist eine zweckgebundene Verwendung der Mittel gewährleistet. Zu 2.: Die geplanten Mittel in Höhe von je 80 000 Euro für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe der Landkreise und kreisfreien Städte sollen noch vor dem Beginn der Ferien zugewendet werden. Damit soll eine Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe für zum Beispiel Maßnahmen der Kinder- und Jugendfreizeit durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zeitnah ermöglicht werden.

Protokoll ↗