Dr. Matthias Rößler
Meine Damen und Herren, der Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir kommen zu 7/7117 Drucksache. Die Fragen wurden an die Staatsregierung übermittelt und alle beantwortet. Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet. Beantwortung der Fragen der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die mündliche Anfrage wie folgt: Zu 1.: Da die Mittel aus den zusätzlichen Umsatzsteueranteilen für das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche 2021 und 2022“ zunächst in den sächsischen Corona-Bewältigungsfonds eingestellt werden, musste für die Verausgabung der Mittel der Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtags zunächst die Einwilligung gemäß § 6 Abs. 2 Sächsisches Coronabewältigungsfondsgesetz (SächsCorBG) erteilt werden. Dies ist in der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 21. Juli 2021 erfolgt. Nunmehr werden die Mittel dem Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt in Kürze zugewiesen. Erst danach können die Mittel tatsächlich verwendet werden. Die Ausreichung der Mittel soll über die bereits existierenden einschlägigen Förderrichtlinien erfolgen. Zu 2.: In einem ersten Schritt sollen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe der Landkreise und kreisfreien Städte Zuwendungen in Höhe von je 80 000 Euro erhalten. Diese können für kurzfristige örtliche Maßnahmen, zum Beispiel im Bereich der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit oder der Kinder- und Jugenderholung, genutzt werden. Die Ausreichung soll über die Richtlinie zur Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen (FRL Weiterentwicklung) erfolgen.
