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Thomas Schmidt

22.07.2021 Sitzungen 7/35

Mit Behauptungen, die nicht auf Tatsachen beruhen, Politik zu machen, halte ich für unseriös. Erst werfen uns die LINKEN im vergangenen Plenum eine Gutsherrenart bei der Verteilung der Strukturmittel vor. Heute stelle ich die gleiche Ignoranz gegenüber nachweisbaren Fakten auch bei der AfD fest. Die sächsische Strukturpolitik ist transparent und demokratisch. Wer, wie die AfD, das Gegenteil behauptet, beleidigt all diejenigen, die sich in den Gemeinden, Städten, Landkreisen, den Behörden und den verschiedensten Organisationen ehrenamtlich oder von Berufs wegen für den Strukturwandel engagieren. Grundlage für unsere Arbeit im SMR ist das im demokratischen Verfahren in diesem Sächsischen Landtag beschlossene Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Strukturentwicklungsfonds sächsische Braunkohleregionen“ im Artikel 10 des Haushaltsbegleitgesetzes 2021/2022 vom 21. Mai 2021. In diesem Gesetz sind sowohl die Verantwortung des SMR als Fondsverwalter als auch die Beteiligung des Haushaltsund Finanzausschusses des Landtages mit der jährlichen Berichtspflicht des Fondsverwalters geregelt. Mangelnde Rechtsstaatlichkeit kann ich hier nicht erkennen. Ich erkenne hier eher Unkenntnis der AfD in den Verfahrensabläufen, und das obwohl der zuständige Ausschuss für Regionalentwicklung unter Leitung eines Abgeordneten der AfD regelmäßig über alle Schritte informiert wird. In den Regionalen Begleitausschüssen sind alle Akteure und gesellschaftlichen Gruppen des Strukturwandels einbezogen: neben den Landkreisen und Gemeinden, die Bundesagentur für Arbeit, die Landesdirektion, in der Lausitz die Domowina und in beiden Begleitausschüssen die Vertreter der Wirtschaft, soziale Interessensverbände, Vertreter aus Wissenschaft und Bildung, Kultur, Tourismus und Sport sowie dem Umwelt- und Naturschutz. Die von Ihnen geforderte Teilnahme des Landesrechnungshofes verbietet sich schon allein deshalb, weil dieser die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landesverwaltung einschließlich der Sondervermögen und Landesbetriebe prüft und überwacht und er daher nicht Teil des Verfahrens sein kann. Im Lausitzer Revier gibt es sieben und im Mitteldeutschen Revier neun stimmberechtigte Mitglieder. Neben dem Revierbeauftragten der Sächsischen Staatsregierung und der Beigeordneten des Landkreises Bautzen sind alle Mitglieder demokratisch gewählte Bürgermeister und Landräte aus der jeweiligen Region. Damit erübrigt sich Ihre Forderung, dafür Sorge zu tragen, dass die stimmberechtigten Mitglieder durch ihre Gemeinde- und Kreisräte demokratisch legitimiert sind. Eine Einflussnahme der Staatsregierung wäre im Übrigen auch nicht mit dem Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung vereinbar. Tagesordnungspunkt Grundlegende Lehren aus der aufwerten, Daseinsvorsorge Drucksache 7/5875, Antrag mit Stellungnahme Die Fraktionen können wie folgt Stellung nehmen: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Den stimmberechtigen Mitgliedern stehen jeweils 16 beratende Mitglieder zur Seite. Diese wurden im Sprecherverfahren ermittelt. Es steht den Interessengruppen frei, weitere Mitglieder auszuwählen oder aufzunehmen. Mangelnde demokratische Mitbestimmung kann man uns angesichts dieser breiten Einbindung ganz sicher nicht vorwerfen. Sinngemäß verhält es sich mit den Geschäftsordnungen der Regionalen Begleitausschüsse. Diese werden inhaltlich durch die Landkreise bzw. die kreisfreie Stadt Leipzig im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich ausgestaltet und im Einvernehmen mit den übergeordneten Institutionen erlassen. Auch die Mittelverteilung ist transparent und demokratisch. Denn die Begleitausschüsse priorisieren und wählen die Projektvorschläge auf Basis des von SAS und SMR durchgeführten Scorings aus. Sie sind hierbei ausdrücklich frei in ihrer Entscheidung. Hätten wir diese transparente und demokratische Projektauswahl nicht beachtet, hätte der Bund auch unserem Förderverfahren nicht zugestimmt. Damit folgen wir im Übrigen dem wichtigsten Fördergrundsatz in Sachsen: Entscheidungen über zu fördernde Projekte werden vor Ort nicht in den Ministerien in Dresden und auch nicht in den Ausschüssen des Sächsischen Landtags getroffen. Damit diese Funktion ausgefüllt werden kann, wurde die Sächsische Agentur für Strukturentwicklung GmbH gegründet und als Dienstleister für diese Prozesse aufgestellt. Dazu gehört auch die Geschäftsstellenfunktion für die Begleitausschüsse. Diese Funktion wird für beide Reviere wahrgenommen und ist die Garantie für den revierübergreifenden Erfahrungsaustausch und Synergien. Der vorliegende Antrag beinhaltet Sachverhalte, die entweder nach rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht umsetzbar sind oder längst Grundlage der täglichen Praxis sind. Bestes Beispiel dafür ist die Forderung, dass im Ausschuss für Regionalentwicklung des Sächsischen Landtags einmal jährlich über die Arbeit der Regionalen Begleitausschüsse berichtet werden soll. Wie gesagt, der Strukturwandel ist ständiger Berichtspunkt im Ausschuss. Ich empfehle daher, den vorliegenden Antrag abzulehnen. Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Der Tagesordnungspunkt ist beendet und wir kommen zu Corona-Pandemie ziehen: Sorgearbeit ausbauen, Sozialstaat stärken! der Fraktion DIE LINKE, der Staatsregierung Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich bitte für die einreichende Fraktion Susanne Schaper.

Protokoll ↗