Dr. Stephan Meyer
Und täglich grüßt das Murmeltier. Die AfD lässt nichts unversucht, um populistisch auf Wählerfang zu gehen und stets und ständig die gleichen Parolen ins Land zu rufen. Was ist bitte der neue Erkenntnisgewinn im Vergleich zur Debatte vor einem Monat zu den Regionalen Begleitausschüssen? Dass es Ihnen mit keiner Silbe an einer ernsthaften parlamentarischen Auseinandersetzung, sondern nur an der Show hier im Plenum gelegen ist, zeigt, dass Sie es nicht einmal für erforderlich halten, die Stellungnahme der Staatsregierung zu Ihrem eilig vor einigen Tagen eingebrachten Antrag abzuwarten. Ich habe bereits in der Aktuellen Debatte dargelegt, warum wir Ihre Position nicht teilen, möchte dennoch auf Ihren Antrag eingehen und dessen Ablehnung begründen: Zu Punkt I.1: Die Entscheidungen der Regionalen Begleitausschüsse zu Fördermittelvergaben sowie zu Projektgenehmigungen erfolgen selbstverständlich in rechtsstaatlich einwandfreien und für die Bürger transparenten Verfahren. Für diese Feststellung braucht es Ihren Antrag schon mal nicht. Zu Punkt I.2: Wir sind in der Juni-Debatte bereits umfangreich darauf eingegangen und hatten unlängst auch im Ausschuss die Gelegenheit, mit Experten der LeibnizGesellschaft zu sprechen, die bestätigt haben, dass diese Form der Einbindung der Strukturwandelregion durch Entscheidungsträger in Regionalen Begleitausschüssen in den anderen Bundesländern so nicht gehandhabt wird. Eine rechtliche Verpflichtung, dass die auf Grundlage der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung (SMR) zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen geschaffenen Regionalen Begleitausschüsse für die Kohlereviere Lausitz und Mitteldeutschland durch die vom Strukturwandel in den Kohleregionen betroffenen Kreistage und/oder durch den Sächsischen Landtag zu legitimieren wären, besteht nicht. Die stimmberechtigten Mitglieder der Ausschüsse sind direkt gewählte Kommunalvertreter und damit an sich bereits hinreichend demokratisch legitimiert. Zu Punkt I.3: Den Regionalen Begleitausschüssen im Lausitzer und im Mitteldeutschen Revier mangelt es weder an Transparenz noch an parlamentarischer Kontrolle, wenn sie nicht öffentlich tagen und die entsprechenden Sitzungsverläufe und -unterlagen vertraulich sind und auch keine Berichterstattungen der Regionalen Begleitausschüsse an den Landtag sowie an die betroffenen Landkreise, Stadtund Gemeinderäte vorgesehen sind. Die jeweiligen Projekte werden vor Ort diskutiert und entwickelt und sind vor bei Zustimmung um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Wer enthält sich? – Bei Stimmen dafür und einer Mehrheit dagegen ist diesem Antrag nicht zugestimmt. zu Protokoll der Behandlung im Begleitausschuss bekannt. Es wurde und wird im Vorfeld und im Nachhinein umfangreich informiert, und Sie haben jederzeit die Möglichkeit, im Rahmen Ihrer parlamentarischen Tätigkeit mit den Akteuren Kontakt aufzunehmen oder direkt im Ausschuss über Staatsminister Schmidt Fragen beantwortet zu bekommen. Frau Kollegin Mertsching macht beispielsweise davon rege Gebrauch. Die Regionalen Begleitausschüsse arbeiten nach den Grundsätzen kommunaler Selbstverwaltung im Einvernehmen mit dem auf gesetzlicher Grundlage – Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Strukturentwicklungsfonds sächsische Braunkohleregionen“, erlassen als Artikel 10 des Gesetzes begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2021/2022 (Haushaltsbegleitgesetz 2021/ 2022, HBG 2021/2022 vom 21. Mai 2021 – bestellten Fondsverwalter. Zu Punkt I.4: Den Regionalen Begleitausschüssen im Lausitzer und im Mitteldeutschen Revier mangelt es nicht an Gestaltungsmöglichkeiten und politischer Unabhängigkeit, wenn sie für die Erstellung ihrer Geschäftsordnungen sowie für Ergänzungen und Änderungen dieser Geschäftsordnungen zwingend das Einvernehmen des SMR benötigen. Es entspricht den üblichen Grundsätzen des Verwaltungshandelns, dass öffentliche Institutionen im Einvernehmen mit übergeordneten Institutionen handeln. Das ist insbesondere dann zwingend erforderlich, wenn die übergeordnete Institution vom Bundesgesetzgeber oder dem gesetzgebenden Landtag als Fondsverwalter rechtsaufsichtliche Pflichten übertragen bekommen hat. Es ist nun mal ein Grundsatz unserer öffentlichen Ordnung und Verfahrensweise, dass eben die politische Ebene, die auch durch den Gesetzgeber, also uns als Landtag, in Verantwortung genommen wird, mit in die Ausgestaltung der Verfahrensweisen im Einvernehmen eingebunden wird. Zu Punkt Il.1.a: Die Staatsregierung lehnt eine Einflussnahme bei der personellen Besetzung der Regionalen Begleitausschüsse bei den stimmberechtigten Repräsentanten der in den Ausschüssen vertretenen Gemeinden und Landkreise ab. Diese würde nicht den Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung entsprechen. Bürgermeister und Landräte sind bereits durch den Souverän, also die Wählerinnen und Wähler, hinreichend demokratisch legitimiert. Zu Punkt Il.1.b: Vielleicht sollten Sie sich noch einmal selbst und Ihre Rolle als Parlamentarier hinterfragen und in unserer sächsischen Verfassung die Aufgaben des Landtages und seiner Ausschüsse nachlesen. Ausschüsse des Landtags haben die Aufgabe, zu einzelnen Politikthemen Beschlüsse, Berichte oder Empfehlungen ausschließlich dem Plenum zur endgültigen Entscheidung vorzulegen. Die stimmberechtigte Mitwirkung in regionalen Gremien gleich welcher Art gehört jedoch nicht zu den Aufgaben von Ausschüssen des Sächsischen Landtags. Was würden Sie wohl sagen, wenn dann ein nach Ihrem Vorschlag gewähltes Mitglied nicht von der AfD kommt? Das ist doch Ihr eigentliches Ärgernis. Sie benehmen sich wie ein bockiges Kind, mit dem im Sandkasten niemand spielen mag. Vielleicht fragen Sie sich einmal, warum das so ist. Aufgabe des Landesrechnungshofes ist die Überwachung und Prüfung der gesamten Haushalts- und Wirtschaftsführung der Landesverwaltung einschließlich der Sondervermögen und Landesbetriebe. Insofern verbietet sich die Mitwirkung in entscheidenden Gremien. Auch das sollten Sie eigentlich selbst wissen. Aber für Fakten sind Sie oftmals nicht zugänglich. Zu Punkt II.1.c: Es ist nicht von der personellen Zusammensetzung der Regionalen Begleitausschüsse im Lausitzer und im Mitteldeutschen Revier abhängig, öffentlich zu tagen. Eine öffentliche Sitzung ist der inhaltlichen Arbeit oftmals nicht unbedingt zuträglich. Transparenz kann auch anderweitig hergestellt werden und wird durch den Diskurs innerhalb der gesellschaftlichen Gruppen der Begleitausschüsse sowieso erzeugt. Oder wollen Sie demnächst auch Ihre Fraktionssitzungen öffentlich übertragen, wenn Sie politische Positionen erörtern? Zu Punkt Il.1.d: Die Landkreise bzw. die kreisfreie Stadt Leipzig, denen neben dem Vorsitz auch die Führung der Regionalen Begleitausschüsse obliegt, regeln die inhaltliche Ausgestaltung der Geschäftsordnungen, deren etwaige Änderung sowie alles Weitere im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung eigenverantwortlich. Hierunter sind insbesondere auch die Festlegungen zum Vorsitz und dessen regelmäßige Wechsel zu fassen. Zu den Punkten II.2 und 3. Die Funktion der Geschäftsstelle für beide Regionale Begleitausschüsse füllt die SAS GmbH aus. Insofern ist der revierübergreifende regelmäßige Austausch gewährleistet. Mit der breiten Basis der in den Regionalen Begleitausschüssen mitarbeitenden Akteure ist die Teilhabe der in den betroffenen Regionen ansässigen ehrenamtlichen Vereinigungen sichergestellt. Eine Beschränkung der Auswahl beratender Mitglieder auf den Kreis ausschließlich ehrenamtlicher Vereinigungen würde eine Diskriminierung aller anderen Institutionen bedeuten und ist damit abzulehnen. Im Übrigen ist es gerade auch wichtig, den Blick von außen mit in die Diskussion einzubeziehen, um Impulse aufzunehmen, von Erfahrungen und gemachten Fehlern anderer Regionen zu profitieren. Die Entscheidungskompetenz liegt bekanntlich bei den gewählten Kommunalvertretern in den Strukturwandelregionen. Abschließend noch zu Punkt II.4: Im Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Strukturentwicklungsfonds sächsische Braunkohleregionen“ ist im § 6 die jährliche Berichtspflicht des Fondsverwalters SMR an den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages festgeschrieben. Darüber hinaus berichtet das SMR kontinuierlich dem Ausschuss für Regionalentwicklung des Sächsischen Landtags zur Strukturentwicklung und natürlich auch zu den Regionalen Begleitausschüssen. Folglich ist auch dieser Punkt Ihres Antrages entbehrlich und ich komme zu der Empfehlung an das Hohe Haus, Ihren Antrag abzulehnen.
