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Christian Piwarz

22.07.2021 Sitzungen 7/35

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Neben der frühkindlichen Bildung der Schule, der Hochschule und der Berufsausbildung ist die Erwachsenenbildung ein eigenständiger und gleichberechtigter Teil unseres Bildungswesens. Artikel 108 unserer Sächsischen Verfassung gebietet, die Erwachsenenbildung zu fördern. Insofern kann ich nur jeden auffordern, diesem Verfassungsauftrag nachzukommen. Insbesondere Ihnen, Frau Penz, gerade in Ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des Ausschusses für Schule und Bildung würde es gut zu Gesicht stehen, sich über die Arbeit der Weiterbildungsträger vor Ort einmal zu informieren, bevor Sie hier teilweise solch hanebüchenen Unsinn erzählen. (Sören Voigt, CDU: Fehlbesetzung!) Sachsen kommt diesem Verfassungsauftrag nach und fördert die Volkshochschulen und übrigen anerkannten Träger der allgemeinen Weiterbildung mit rund 9,6 Millionen Euro jährlich. Die gesetzliche Grundlage für unsere Förderung stammt aus dem Jahr 1998. Seitdem hat sich die Welt, in der wir leben, dramatisch gewandelt, ebenso die Anforderungen an Bildung und Weiterbildung. Beispielhaft seien hier die Bereiche Digitalisierung, Inklusion, Zuwanderung und Integration sowie Strukturwandel und Fachkräftesicherung angeführt. Geändert haben sich aber auch die demografischen Bedingungen. Noch immer ist ein Schrumpfungsprozess in den ländlichen Regionen zu verzeichnen. Und dennoch: Wir möchten auch die ländlichen Regionen in unserem Land zu Zukunftsregionen entwickeln. Ein Schlüssel hierfür ist ein exzellentes Bildungsangebot. Wie bei den öffentlichen Schulen gilt Folgendes: Wir brauchen ein flächendeckendes und qualitativ hochwertiges Weiterbildungsangebot in ganz Sachsen, egal ob in Leipzig und Dresden oder Weißwasser und Bad Elster. Der Zugang zur Weiterbildung darf nicht vom Wohnort abhängen. Er darf nicht dadurch bestimmt werden, ob man in großstädtischen Räumen oder in ländlichen Regionen unseres Freistaates lebt. Ich bin den Koalitionsfraktionen dankbar, dass sie die Initiative ergriffen haben, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Projekt zu konkretisieren. Es ist an der Zeit, die Förderung der allgemeinen Weiterbildung in Sachsen zu reformieren. Weiterbildung braucht starke und kompetente Akteure. In Sachsen haben wir sie, zum einen die Volkshochschulen, die circa 75 % der Leistungen in der allgemeinen Weiterbildung erbringen. Ihre spezifische Stärke ist insbesondere die Breite des Angebots in hochwertiger Qualität. Zum anderen haben wir die übrigen anerkannten Träger der allgemeinen Weiterbildung, die oft auf besonderen Gebieten ausgeprägte Kompetenzen haben oder besondere Zielgruppen ansprechen. Wenn es um eine Stärkung der Weiterbildungslandschaft in Sachsen geht, sind wir gut beraten, auf alle Akteure in gleicher Weise zu setzen. Die Volkshochschulen müssen in die Lage versetzt werden, allen Teilen des Landes verlässlich ein Grundangebot bereitstellen zu können. Die übrigen Träger müssen in die Lage versetzt werden, einen Beitrag zu diesem Grundangebot leisten zu können und darüber hinaus ihre spezifischen Profile einzubringen. Bislang ist Kern der staatlichen Förderung eine rein quantitativ ausgerichtete Grundförderung, die sich auf zurückliegende Leistungen bezieht. Um aber die kommenden Herausforderungen bewältigen zu können, brauchen die Träger vor allem Planungssicherheit. Sie benötigen ein zukunftsbezogenes, projektunabhängiges Fördersystem, das den Aufbau und die Unterhaltung stabiler Strukturen zulässt. So soll insbesondere der ländliche Raum gestärkt werden, damit die Träger dort ihre Strukturen ausbauen und so eine Erhöhung der Weiterbildungsangebote gewährleisten können. Ein Schlüssel hierzu ist die Beteiligung an der Finanzierung von hauptamtlich beschäftigtem pädagogischem Fachpersonal, die neben die Förderung von Unterrichtsstunden treten muss. In einer Welt, die sich ständig wandelt, braucht Weiterbildung Innovation, und Innovation wiederum braucht Flexibilität. Dieses Hohe Haus hatte mit dem Doppelhaushalt 2019/2020 jährlich 2,5 Millionen Euro zusätzlich für die allgemeine Weiterbildung bereitgestellt und diesen Zuwachs im laufenden Doppelhaushalt verstetigt. Dies ermöglichte es, den Trägern einen Investitionszuschuss zu gewähren. Außerdem konnten über einen Sonderzuschuss Projekte zu gesellschaftlich vordringlichen Themen der politischen Bildung und der ökonomischen, ökologischen und digitalen Grundbildung gefördert werden. Dies ist ein gelungener Einstieg in ein Fördersystem, das auch kurzfristig entstehende Bedarfe und bildungspolitische Zielsetzungen berücksichtigt. Diese Möglichkeit muss bei einer Überarbeitung der Regelungen ausgebaut werden. Mit der verlässlichen Förderung der Träger geht die Forderung nach einem verlässlichen Angebot einher. Träger, die an der verlässlichen Förderung teilhaben, müssen für die Bürgerinnen und Bürger ein Basisangebot bereithalten. Dabei geht es nicht darum, die Unabhängigkeit der Träger einzuschränken, die Träger müssen aber den Zugang zu ihrem Angebot in allen Landesteilen sicherstellen. Der Sprach- oder EDV-Kurs muss im ländlichen Raum ebenso verfügbar sein wie in der Stadt. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Corona-Pandemie war für die Träger der allgemeinen Weiterbildung eine große Zäsur. Über einen langen Zeitraum mussten Einrichtungen schließen und konnten Präsenzveranstaltungen nicht stattfinden. Einnahmeausfälle waren die Folge. Die Staatsregierung hat auch dank des Sächsischen Landtags geholfen. 3,5 Millionen Euro standen zur Verfügung, um die schlimmsten Folgen für die Träger abzuwenden. Dennoch wird nicht alles weitergehen wie zuvor. Es wurde klar, wie wichtig es ist, digitale Angebote vorzuhalten. Deutlich wurde aber auch, dass Weiterbildung nicht vollends ins Netz verlegt werden kann und es ohne starke Strukturen nicht geht. Wenn wir nunmehr die Finanzierung der allgemeinen Weiterbildung reformieren, müssen wir die Erfahrungen des letzten Jahres in einer neuen Konzeption berücksichtigen. Deshalb ist es richtig, dass der Antrag der Koalitionsfraktionen den gesamten Bereich des lebenslangen Lernens in den Blick nimmt. Ein großer Teil der Weiterbildungsaktivitäten in Sachsen findet im beruflichen und betrieblichen Kontext statt. Die berufliche Weiterbildung ist mit Abstand die stärkste Säule in der Weiterbildungslandschaft. Im Zusammenhang mit der Fachkräftegewinnung und -qualifizierung kommt der beruflichen Weiterbildung eine herausragende Rolle zu. Nicht zuletzt deshalb widmet sich die unter Federführung des Bundes erarbeitete nationale Weiterbildungsstrategie in weiten Teilen diesem Bereich. Die Grenzen zwischen beruflicher und allgemeiner Weiterbildung sind keineswegs scharf. In der Arbeitswelt werden vermehrt berufsübergreifende und soziale Kompetenzen benötigt. Eine systematische Trennung erscheint daher zunehmend künstlich. Auch andere Bereiche der Weiterbildung gewinnen an Bedeutung. Neben der politischen und kulturellen Weiterbildung nenne ich mit Blick auf unsere aktuellen Herausforderungen insbesondere die Umwelt- und Gesundheitsbildung. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels müssen wir uns auch mit der Frage der Anerkennung informellen und nonformalen Lernens auseinandersetzen. All dies zeigt, dass es sinnvoll ist, eine ressortübergreifende Weiterbildungsstrategie zu erarbeiten. Die Staatsregierung wird sich dieser Aufgabe widmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Piwarz. Nun kommen wir zum Schlusswort. Kein Schlusswort? – Gut. Änderungsanträge liegen uns nicht vor. Dann stelle ich jetzt die Drucksache 7/7091 zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dagegen und einer Mehrheit dafür ist dem Antrag zugestimmt worden, und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet. Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zu Tagesordnungspunkt Für eine transparente und Regionale Begleitausschüsse und rechtsstaatlich Drucksache 7/6970, Die Fraktionen können wie folgt Stellung nehmen: die einreichende Fraktion der AfD, danach CDU, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Fraktion der AfD das Wort. Bitte schön.

Protokoll ↗