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Luise Neuhaus-Wartenberg

Die Linke 22.07.2021 Sitzungen 7/35

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich würde mich tatsächlich auf den Antrag konzentrieren wollen, wenn das in Ordnung ist. (Beifall bei den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD) Ich möchte versuchen, dies auch in aller Kürze zu tun. (Zuruf aus dem Saal: Danke!) Ich freue mich, dass Sabine Friedel für Aufklärung gesorgt hat, indem sie die Vorgeschichte dieses Antrages beschrieben hat. Ich hatte genau diese Fragen im Kopf: Warum dieser Antrag? Warum zu dieser Zeit? Wer fordert wen wozu auf? Was steckt eigentlich dahinter? Deswegen erspare ich mir jetzt, die Fragen noch einmal aufzuwerfen, sondern ich möchte eben zum Antrag reden. Für unsere Fraktion DIE LINKE ist die Weiterbildung in Sachsen bedeutend. Deswegen ist es richtig, dass jetzt hier im Hohen Hause darüber diskutiert wird. Eigentlich, das muss man sagen, hat das alles schon zu lange gedauert. Gleichwohl haben wir Verständnis dafür, weil eben die Situation an Stellen so ist, wie sie ist. Der Weg müsste eigentlich ein anderer sein – normalerweise. Es müsste erst eine Weiterbildungsstrategie geben und dann die Novellierung des Gesetzes stattfinden. Trotzdem, Herr Gasse, haben wir ein Einsehen, dass unter den obwaltenden Umständen dieses Mal ein anderer Weg gegangen werden soll. Ja, es ist richtig, dass wir perspektivisch über den großen Wurf diskutieren und es eben tatsächlich auch ressortübergreifend passieren muss. Die allgemeine und berufliche Weiterbildung müssen gemeinsam gedacht und auch gemeinsam in einem Gesetz verankert werden. An dieser Stelle möchte ich trotzdem auf ein paar Punkte eingehen wollen, wie unsere Sicht auf ein modernes zukünftiges Weiterbildungsgesetz aussieht. Erstens nehmen die Volkshochschulen innerhalb der pluralen Weiterbildungslandschaft Sachsens eine besondere Stellung ein. Diese muss eben zur flächendeckenden Bedarfsdeckung der Bevölkerung mit Weiterbildungsangeboten strukturell abgesichert sein. Trotzdem, das hatten Frau Friedel und auch Frau Melcher gesagt, braucht es natürlich eine Vielfalt in der Bildungsträgerlandschaft. Zweitens ist das gemeinwohlorientierte Weiterbildungsangebot für die Bevölkerung bedarfsgerecht und flächendeckend zu gewährleisten. Ja, das muss vor allem zukunftsorientiert sein, besonders dann, wenn wir hier im Hohen Hause konstatieren, welchem Wandel unsere Gesellschaft unterlag. Drittens – das ist uns besonders wichtig – sind Kooperationen und Verbünde auf regionaler Ebene zur Stärkung auszubauen. Dafür muss man die Möglichkeiten auch schaffen. Was heißt das ganz konkret? Am besten kann auf kommunaler und regionaler Ebene eingeschätzt werden, welche Bildung gebraucht wird. Deshalb braucht es Kooperation der Weiterbildungseinrichtungen untereinander genauso wie eine Vernetzung mit anderen Bildungseinrichtungen. Dadurch kann die Angebotsstruktur erweitert werden, mehr Leute können teilnehmen und Bildung wird vor Ort erreichbar gemacht. Wir sprechen gern als Fraktion von runden Tischen, in diesem Fall sprechen wir tatsächlich einmal von Räten, explizit regionale Weiterbildungsräte unter anderem aus Vertreter(innen) anerkannter und sonstiger Weiterbildungseinrichtungen sowie kommunaler Vertretungen. Diese könnten sich gegenseitig informieren, terminlich und thematisch über Programme und Angebote abstimmen usw. usf.. Viertens, ein wesentlicher Punkt: die Digitalisierung und Inklusion. In der Erwachsenenbildung sind die anerkannten gemeinwohlorientierten Einrichtungen zu fördern. Was meine ich damit? Grundlage für die Berichterstattung ist ein jährlicher Datenreport, begleitet durch den Landesbeirat für Erwachsenenbildung, der die Leistungen der Weiterbildungseinrichtungen darstellt. Zudem erhält der Landtag einmal je Legislatur einen umfassenden Bericht über die bisherige Entwicklung und mit Empfehlungen für die künftige Arbeit. Nicht zu vergessen: Weiterbildungsangebote müssen immer transparent und auffindbar sein. Es braucht Beratung, Beratung, Beratung. Fünftens ist für die Umsetzung bildungspolitischer Ziele eine ziel- und handlungsorientierte Weiterbildungsstrategie 2030 – dort hinein gehört alles – unerlässlich. Die Zielstellung lautet: Maßnahmenplan, Evaluation usw. usf. Und zu guter Letzt steht und fällt mit einer ausreichenden Finanzierung, auch das ist gesagt worden, ein modernes Weiterbildungsgesetz. Das ist logisch. Das ist jetzt wahrscheinlich der wichtigste Punkt für uns LINKE. Ich muss Frau Penz von der AfD-Fraktion tatsächlich drastisch widersprechen. Wenn wir über ein modernes Weiterbildungsgesetz und eine moderne Weiterbildungsstrategie sprechen und daraus ein großer Wurf entstehen soll, dann kommen wir parallel um ein Bildungsfreistellungsgesetz, welches auch die allgemeine Weiterbildung fördert, nicht herum. Wir werden das einfordern, weil wir als Fraktion DIE LINKE für das lebenslange Lernen stehen. Frau Penz, das sei Ihnen auch noch gesagt: Es gibt eine ganze Menge Unternehmer(innen), die das völlig in Ordnung fänden, dass Bildungsfreistellungstage in Anspruch genommen werden können. Sie freuen sich extrem darüber, wenn ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich freiwillig und gern jenseits von der beruflichen Weiterbildung fortbilden. Sie empfinden vor allem eins, nämlich, dass auch Unternehmerinnen und Unternehmer genauso wie alle anderen eine gesellschaftliche Verantwortung haben. Herzlichen Dank. (Beifall bei den LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

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