Sabine Friedel
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ja schon viel zu den Gründen, die uns zu diesem Antrag geführt haben, gesagt worden. Ich möchte noch ein, zwei Worte zur Vorgeschichte sagen, da es die eine oder andere Irritation gab. Unser Antrag enthält – das haben Sie inzwischen mitbekommen – zwei Schlüsselbegriffe. Zum einen das Thema Weiterbildungsstrategie und zum anderen das Thema Weiterbildungsgesetz. Ein Weiterbildungsgesetz haben wir in Sachsen bereits, eine Weiterbildungsstrategie haben wir noch nicht. Derzeit ist die Weiterbildungskonzeption die Grundlage. Sie stammt aus dem Jahr 2014, nimmt den Horizont bis 2020 in den Blick und jetzt haben wir 2021. Deshalb hatte das Kultusministerium bereits in der letzten Legislatur einen Entwurf für eine Weiterbildungsstrategie erarbeitet und in den letzten Jahren im Landesbeirat für Erwachsenenbildung diskutiert. Diese Diskussion hat bis heute noch zu keinem Ergebnis geführt. Das liegt, glaube ich, nicht nur daran, dass es zwischendurch eine Landtagswahl und eine Pandemie gab, sondern es liegt auch daran, dass im Laufe der Diskussion im Landesbeirat für Erwachsenbildung deutlich geworden ist, dass eine tragfähige Strategie sehr breit angelegt sein sollte, breiter, als es der bisherige Entwurf des Kultusministeriums vorsah, denn dieser hat sich natürlich vor allem auf den Teil der allgemeinen Weiterbildung konzentriert. (Unruhe im Saal) Das große Feld der beruflichen Weiterbildung – zum Beispiel – ist gar nicht im Sächsischen Staatsministerium für Kultus verortet. Dafür gibt es das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr als verantwortliche Institution, genauso wie Kammern und viele Unternehmen. Wir haben aber auch das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus im Spiel, wenn es um akademische Weiterbildung geht, oder das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt beim großen Feld der Weiterbildung im sozialen Bereich. Wenn man eine Weiterbildungsstrategie tatsächlich so breit anlegen möchte, dann ist das, wie Frau Kollegin Melcher sagte, ein dickes Brett. Das haben wir in Punkt II beschrieben. Wir halten es für sinnvoll – und haben uns auch vom Landesbeirat überzeugen lassen –, dass eine solche Gesamtstrategie gegeben sein muss. Denn spannend und herausfordernd wird es gerade dort, wo die Schnittstellen sind, wenn es beispielsweise um berufliche Weiterbildung geht, aber man sich trotz alledem im Feld der allgemeinen Weiterbildung bewegt, weil die Grenzen fließen. Was ist der Erwerb einer zusätzlichen Sprache – berufliche oder allgemeine Weiterbildung? Das gilt es in einer solchen Gesamtstrategie auch mit Blick auf die nationale Weiterbildungsstrategie und den europäischen Referenzrahmen ein wenig auseinanderzudeklinieren. Und das braucht Zeit. Weil Zeit auf der anderen Seite für viele Weiterbildungseinrichtungen im engeren Teil bei der allgemeinen Weiterbildung eine wichtige Ressource ist – unter anderem Zeit für Planung und für verlässliche Innovation –, komme ich zum zweiten Stichwort, dem Weiterbildungsgesetz. Wir halten es nicht für klug, mit der „kleinen“ Anpassung des Weiterbildungsgesetzes noch lange zu warten. Wir haben im Koalitionsvertrag auch versprochen, dass wir den großen Fortschritten, die wir in der letzten Legislatur bei der finanziellen Ausstattung gemacht haben – immerhin sind wir von 6 auf knapp 10 Millionen Euro im Doppelhaushalt gekommen –, nun auch strukturelle Fortschritte folgen lassen, und dass es uns wichtig ist, die Finanzierung der allgemeinen Weiterbildung verlässlich und langfristig zu organisieren. Dem soll eine kleine Novelle des Weiterbildungsgesetzes dienen. Wir möchten, dass die Träger der Weiterbildung – hierbei geht es sowohl um die Volkshochschulen als auch um die anerkannten freien Träger der Erwachsenenbildung – tatsächlich Sicherheit erhalten, langfristig planen können, in den ländlichen Räumen nicht weiter unter Druck geraten und sich thematisch so breit aufstellen können, wie wir das auch wollen. Für dieses Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag verspüren wir Rückenwind. Wir haben im Dezember 2019 von der Landesarbeitsgemeinschaft Erwachsenenbildung per Pressemitteilung erklärt bekommen, dass man sich freue und besonders die Novellierung des Weiterbildungsgesetzes bis zum Jahr 2021 begrüße. Wir gehen davon aus, so heißt es weiter, dass dabei die Trägervielfalt des Weiterbildungssystems in Sachsen bestehen bleibt und öffentliche Förderungen innerhalb der globalen Trägerstruktur weiter gleichberechtigt zugänglich sind. Davon können alle ausgehen. Genau das ist unser Anliegen in Punkt I des Antrags. Deshalb noch einmal zusammengefasst: Erstens. Wir wollen das derzeitige Weiterbildungsgesetz noch vor dem nächsten Doppelhaushalt einer kleinen Novelle unterziehen. (Frank Schaufel, AfD: Psssst!) – Oh, vielen Dank, Herr Schaufel. Das war höflich. – Zweitens. Wir möchten parallel dazu die verschiedenen Fachstrategien zu einer Gesamtstrategie Weiterbildung für den Freistaat Sachsen zusammenführen und weiterentwickeln. Drittens. Auf der Basis einer solchen Gesamtstrategie wird sich der Landtag auch einmal mit der Frage befassen müssen, ob es einer großen Novelle des Weiterbildungsgesetzes bedarf. Aber – so viel Ehrlichkeit gehört dazu – das ist dann möglicherweise nicht mehr der Landtag in dieser Zusammensetzung. Insofern würden wir uns freuen, wenn Sie diesem logischen Dreischritt folgen könnten und dem Antrag Ihre Zustimmung erteilten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)
