landtag.sachsen.de ↗

Christin Melcher

GRÜNE 22.07.2021 Sitzungen 7/35

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Weiterbildung und lebenslanges Lernen sind essenziell. Die Zeiten sind vorbei, in denen man mit Schule und einem ersten Berufs- oder Studienabschluss für das Arbeitsleben bis zum Renteneintritt gewappnet war. Inzwischen wandelt sich die Arbeitswelt so schnell, dass die oder der Einzelne stetig neu gefordert ist. Lernen wird gern als das Schwimmen gegen den Strom bezeichnet. Man darf nicht aufhören, sonst treibt man zurück – und dieses Sinnbild gilt für das lebenslange Lernen umso mehr. Laut der Studie „Weiterbildungsverhalten in Deutschland 2018“ umfasst die betriebliche Weiterbildung mit rund 70 % der Weiterbildungsaktivitäten den größten Teil. Dennoch ist Weiterbildung nicht nur auf betriebliche Fortbildung oder die Eröffnung von Aufstiegsoptionen begrenzt. Die individuelle berufsbezogene Weiterbildung umfasst etwa 10 % der Weiterbildungsaktivitäten. Jede fünfte Aktivität fällt in den Bereich der allgemeinen nicht berufsbezogenen Weiterbildung. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sächsische Verfassung hält fest, dass die Erwachsenenbildung zu fördern ist. Die betriebliche, berufliche und akademische Weiterbildung ist weitgehend durch das Berufsbildungsgesetz, das Sozialgesetzbuch III, das Sächsische Schul- sowie Hochschulgesetz normiert. Anders gestaltet es sich im Segment der allgemeinen Weiterbildung. Im Wesentlichen bestimmt das Weiterbildungsgesetz deren Struktur wie auch die Grundsätze der staatlichen Förderung. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1998. Seither hat sich nicht nur die Arbeitswelt verändert, sondern der gesellschaftliche Wandel vollzieht sich immer schneller. Die gesellschaftliche und persönliche Weiterbildung gewinnt so an Bedeutung und eine Gesetzesnovelle ist dringend angezeigt. Wir haben eine klare Vorstellung davon, was das Weiterbildungsgesetz leisten soll. Wir wollen die Weiterbildung als vierte Säule des Bildungssystems stärken. Dabei muss die Grundversorgung mit Weiterbildungsangeboten ebenso gewährleistet sein wie die Vielfalt der Träger. Es braucht auch eine verlässliche Finanzierung. Eine reine Output-Orientierung durch die Vergütung von Unterrichtsstunden gehört dringend auf den Prüfstand. Das Innovationspotenzial der Einrichtungen muss gestärkt werden. Wir wollen die Weiterbildungsbeteiligung insgesamt erhöhen und neue Zielgruppen gewinnen. Weiterbildungseinrichtungen sind zudem fester Bestandteil kommunaler Bildungslandschaft. Das Weiterbildungsgesetz soll deshalb auch deren regionale und kommunale Verankerung und Vernetzung weiter festigen und stärken. Neben der Novelle des Weiterbildungsgesetzes steht auch eine Fortschreibung der Weiterbildungsstrategie an. Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier wird es nicht nur bei einer Fortschreibung bleiben. Wir wollen eine ressortübergreifende Weiterbildungsstrategie für den Freistaat Sachsen – ein umfassendes Konzept, das die allgemeine Weiterbildung erfasst, aber ebenso auch den großen Bereich der beruflichen Weiterbildung abdeckt. Uns ist bewusst, dass das ein richtig dickes Brett ist, das wir diesbezüglich bohren wollen. Doch ich bin zuversichtlich, dass uns das gelingen kann. Uns BÜNDNISGRÜNEN sind in diesem Prozess vor allem zwei Aspekte wichtig: Zum einen darf in einer Gesamtstrategie die persönliche, soziale, politische und kulturelle Weiterbildung nicht zu kurz kommen oder hinter ökonomischen Gesichtspunkten zurücktreten. Wir brauchen Engagement und Beteiligung. Weiterbildung ist für viele ehrenamtlich Tätige essenziell. Weiterbildung darf thematisch nicht verengt werden und einer strikten Verwertungslogik unterworfen werden. Sie ist gleichzeitig Voraussetzung und Ausdruck eines selbstbestimmten Lebens und aktiver gesellschaftlicher Teilhabe. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen deshalb weiter an Strategien feilen, um im umfassenden Sinne inklusive Weiterbildungsangebote zu schaffen. Auch die Anerkennung von Kompetenzen, die durch nicht formales und informelles Lernen erworben wurden, wird uns weiter beschäftigen. Zum anderen ist uns BÜNDNISGRÜNEN wichtig, dass die nachholende Bildung einbezogen wird. Der zweite Bildungsweg gehört unbedingt auf die Agenda, wenn wir es mit Bildungs- und Chancengerechtigkeit im Bereich der Weiterbildung ernst meinen. Grundbildung ist seit vielen Jahren fester Bestandteil der Weiterbildung. Daneben muss jedoch die Infrastruktur für die nachholende Schulbildung ausgebaut werden. Es gibt in Sachsen fünf Abendoberschulen, fünf Abendgymnasien und fünf Kollegs. Aus unserer Sicht sollten weitere Einrichtungen, beispielsweise die Volkshochschulen, mit der Aufgabe betraut werden, Menschen jedes Alters auf einen Schulabschluss vorzubereiten, auch tagsüber. Hier ist es besonders wichtig, Zugangshürden niedrig zu halten. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das dicke Brett der Weiterbildungsstrategie wollen wir bis Ende 2023 gebohrt haben. Ich bitte herzlich um Ihre Zustimmung zu diesem ambitionierten Vorhaben und zu unserem Antrag. Herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN)

Alle Reden von Christin Melcher Protokoll ↗