Wolfram Günther
Ich habe gerade noch einmal in die Richtlinie geschaut, da dies schon angefragt worden ist. Wir hatten drei Hauptthemensetzungen: Land- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Fischerei, Aquakultur und regionale Wertschöpfung, außerdem die Wertschöpfungsketten, insbesondere auch Direktvermarkter, die Klimafolgenbewältigung und die Energieversorgung. Wir haben dafür gesorgt, dass in jedem Bereich eine Förderung stattfindet. Es gab eine fachliche Bewertung, die übergreifend für alles gilt. Dabei gab es vier Möglichkeiten: Kriterium nicht erfüllt: null, vollständig erfüllt: vier, überwiegend erfüllt: drei, teilweise erfüllt: zwei. Die Kriterien waren bei „übergreifend“: „ist geeignet, eine mittelbare/unmittelbare Konjunkturwirkung zu erzielen“, das heißt, Firmen, Unternehmen müssen einen Auftrag bekommen, damit das Geld auch abfließt. Zweitens. Das Projekt ist innovativ, beispielhaft und modellhaft; auch das muss belegt sein. Drittens. Es führt zu einer qualitativen und nachhaltigen Verbesserung des Status quo. Viertens. Es zeichnet sich durch eine Einbindung verschiedener Akteure – Kooperationen fachübergreifend – aus. Das waren die übergreifenden Kriterien. Dann hatten wir zu jedem einzelnen Schwerpunkt – ich schaffe es aber nicht, das jetzt in meiner Zeit zu beantworten – eine Vielzahl von einzelnen Punkten, die in dem Punktebewertungsschema mit null bis vier Punkten zu bewerten waren. Wenn es zum Beispiel um Landwirtschaftsfragen ging, waren die Kriterien: Das Projekt schafft oder stärkt regionale Vermarktungs- oder Wertschöpfungsketten. Es leistet einen Beitrag zur resilienten Ausgestaltung von Arbeits- und Produktionsprozessen, Wirtschafts- und Versorgungsstrukturen. Es wirkt sich positiv auf das Landschaftsbild, das Naturerleben, wenn es um die Flächen geht, aus. Es führt zur Reduzierung von Nähr- und Schadstoffeinträgen in den Naturhaushalt, und es trägt zur Verminderung von Bodendegradation bei. Das alles sind sehr spezifische Komponenten. Die könnte ich jetzt auch für die anderen Schwerpunkte einzeln vortragen. Es wurde über die Arbeitsstäbe sichergestellt, dass dort mehrere Personen, auch fachlich hoch kompetente Personen – es sind reine Fachbehörden und keine Vollzugsbehörden, gerade das LfULG – jeweils ihre Punktezahl abgegeben haben, die dann zusammengelegt worden sind. Über dieses Verfahren – dieses Bewertungsschema ist öffentlich gemacht worden und alle, die Anträge gestellt haben, wussten, wonach bewertet wird – haben wir ein Höchstmaß an Transparenz hergestellt; fachliche Tiefe und dadurch Sicherstellung, dass wirklich die besten Projekte ausgewählt worden sind. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Nun für die SPD Herr Winkler, bitte.
