Wolfram Günther
Das war eine förmliche Voraussetzung. Alle Antragsteller mussten einen Zeitplan – auch mit Meilenstein – vorlegen, der glaubhaft macht, dass das Projekt im Zeitraum bis Ende 2022 umsetzbar ist. Projekte, bei denen dies nicht der Fall war, konnten nicht ausgewählt werden. Begleitend zu dieser Antragstellung hatten wir aber ein sehr intensives Verfahren, auch der Beratung. Es wurden auch Workshops durchgeführt. Es gab 600 Beratungsgespräche mit Antragstellern, sodass sie ihre Anträge im Vorhinein entsprechend qualifizieren konnten. Deshalb haben auch alle Anträge am Ende dieser Maßgabe entsprochen. Bedingt war dies dadurch – ich hatte es vorhin bereits ausgeführt –, dass die Mittel aus dem Corona-Bewältigungsfonds stammen. Deshalb war auch diese zeitliche Befristung vorgesehen. Sonst könnten sie den Zweck des Konjunkturimpulses unmittelbar nach Corona nicht erfüllen.
