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Wolfram Günther

22.07.2021 Sitzungen 7/35

Die große Nachfrage hat gezeigt, welcher Bedarf vorhanden ist. Deshalb wäre aus der Sicht des Landes sicher eine Verlängerung wünschenswert. Das ist aber mit dieser Richtlinie erst einmal ausgeschlossen, da wir Mittel aus dem Corona-Bewältigungsfonds haben. All diese Maßnahmen müssen – das ist die gewisse Eilbedürftigkeit – bis Ende 2022 umgesetzt und finanziert sein. Es ist also wirklich ein Akut-, ein Sofortprogramm. Der Hauptansatzpunkt war, dass der Corona-Fonds auch für konjunkturelle Programme vorgesehen ist, und wir haben gesagt: Wir wollen bitte diesen Konjunkturimpuls aus Corona mit dem Mehrwert und den anderen Aspekten koppeln. Deshalb ist es so, wie die Finanzierung aus dem Corona-Fonds erfolgt, nicht möglich, diese Richtlinie zu verlängern. Aber, wie gesagt, wir haben viel daraus gelernt, wo Förderschwerpunkte für diese Zeit liegen müssen. Gerade der Punkt Klimafolgenbewältigung und was man dafür tun kann, wird uns noch länger beschäftigen, auch Überschriften wie „Schwammverhalten der Landschaft“, „Schwammstadt“ und andere Themen, aber auch der Bereich der regionalen Wertschöpfung, Resilienz unserer Versorgungssysteme und erneuerbare Energien. Dort werden wir auch andere Formate finden müssen. Aber die Richtlinie selbst lässt sich so nicht verlängern. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die CDU-Fraktion, Herr Abg. Heinz.

Protokoll ↗