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Wolfram Günther

22.07.2021 Sitzungen 7/35

Welche Projekte welche Kommune einreicht, liegt in der kommunalen Eigenverantwortung, und der Auswahlprozess lief über – in der Richtlinie zu findende und nachlesbare – Auswahlkriterien. Es gab Auswahlkriterien für alle, und weiterhin gab es spezifische für die jeweiligen drei Förderschwerpunkte, die ich angesprochen hatte. Es gab jeweils ein Punktebewertungssystem, wonach diese Projekte ausgewählt wurden, also nach einem objektiven Schema. Das ist die Antwort darauf.

Protokoll ↗