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Prof. Dr. Roland Wöller

22.07.2021 Sitzungen 7/35

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Nach dieser aufgeheizten, teilweise unsachlichen und durch Unkenntnis in rechtlichen Angelegenheiten geprägten Diskussion möchte ich gern ein paar Dinge klarstellen und einordnen. (Sebastian Wippel, AfD: Das stimmt; das sagen Sie mal den GRÜNEN!) Die Sächsische Staatsregierung sagt Ja zur Zuwanderung, Ja zur Sicherheit und Ja zu beidem im Rahmen von Recht und Gesetz. Für den Freistaat Sachsen ist die geregelte Migration von Fachkräften entscheidend. Nur so kann die sächsische Wirtschaft ihren Erfolgsweg fortsetzen. (Sebastian Wippel, AfD: Das hat mit Zuwanderung nach Ihrer Definition nichts zu tun!) Auf die Jahre, in denen Menschen aus Sachsen abgewandert sind, folgen nun Jahre, in denen Menschen nach Sachsen kommen. Deshalb hat der Bundesgesetzgeber im letzten Jahr auch das beschleunigte Fachkräfteverfahren eingeführt. Gesetzliche Regelungen sind aber nur die eine Seite der Medaille, die andere ist die offene und zugewandte Gesellschaft. Sie gewinnt Menschen für sich und gibt Talenten den Raum, sich zum Wohle aller zu entfalten. Eine gut gesteuerte Zuwanderungspolitik ist daher eine gute Zukunftspolitik. Wir wollen, dass diese Menschen und ihre Familien langfristig bei uns bleiben und den Freistaat zum Mittelpunkt ihres Lebens wählen. Wir freuen uns über jene, die hier sind und ihren Beitrag zum Wohlstand Sachsens leisten. Auch was Asylbewerberinnen und Asylbewerber betrifft, meine Damen und Herren, verfolgen wir eine klare Linie. Wer verfolgt ist, genießt das Recht auf Asyl. Wir werden diesen Menschen auch weiterhin im Rahmen unserer Gesetze Schutz bieten. Genauso klar ist aber auch, dass, wer keinen Grund hat, das Asylrecht zu beanspruchen, das Land verlassen muss. Beide Grundsätze gehören zusammen. Leider erleben wir Fälle, nicht nur in Sachsen, bei denen der Abstand zwischen Asylantrag und letztem abgelehnten Asylbescheid so groß ist, dass die verpflichtende Ausreise die betroffenen Personen und die Familien vor erhebliche Schwierigkeiten stellt. (Zuruf von der AfD: Und wer ist daran schuld?) Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet – und niemand anderes –, ob jemand Schutz nach dem Asylgesetz erhält. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist so!) Diese Entscheidungen werden durch die Verwaltungsgerichte teilweise mehrfach überprüft. Das Ergebnis ist dann bindend für die Behörden. Anschließend ergeht die Aufforderung an die betroffenen ausländischen Personen, die Bundesrepublik Deutschland zu verlassen. Die Ausreisepflichtigen erhalten eine angemessene Frist für eine selbstbestimmte und freiwillige Ausreise. Sie erhalten entsprechende Beratungsangebote und können – staatlich gefördert – kostenfrei ausreisen. Wenn sie nicht freiwillig ausreisen, besteht die europa- und bundesrechtliche Pflicht der Behörden, diese Personen möglichst schnell abzuschieben. Die Behörden haben dabei außer in rechtlich klar geregelten Fällen kein Ermessen mehr. Und dennoch versuchen wir, so weit wie möglich im Interesse der Betroffenen zu handeln. Ein zweiter Punkt ist die Sicherheit neben der Zuwanderung. Auch da möchte ich klar sagen, dass wir Gefährder, schwere Straftäter zuvörderst und intensiv versuchen abzuschieben. Nach Afghanistan zum Beispiel schiebt der Freistaat Sachsen im Gegensatz zu anderen Bundesländern nur Straftäter und radikalisierte Islamisten ab. Nach Tunesien wurden in diesem Jahr bislang insgesamt 30 Personen im Rahmen von Sammelrückführungen abgeschoben. Darunter waren 25 Personen, die Straftäter waren. Auch die MITAs, die Mehrfach-Intensivstraftäter, betreffend, haben wir große Anstrengungen unternommen – und werden sie weiterhin verstärken –, damit diese Personen vordringlich unser Land verlassen müssen. Damit leisten wir einen Beitrag zur Sicherheit im Lande. Humanitäre Bleiberechte und Duldungsgründe werden bei allen Asylbewerbern selbstverständlich geprüft. Liegen deren gesetzliche Voraussetzungen jedoch nicht vor und ist dies sogar noch gerichtlich bestätigt, bleibt keine Alternative zur Abschiebung. Meine Damen und Herren! Damit wir den Betroffenen und ihren Familien eine lange Hängepartie zwischen Asylantrag und Asylbescheid ersparen, müssen wir – und das ist in der Tat ein drängendes Problem – Anerkennungs- und Ablehnungsverfahren dringend beschleunigen. Recht hat die SPD-Fraktionsvorsitzende in Schleswig-Holstein, Serpil Midyatli, wenn sie sagt: „Im Sinne dieser Menschen müssen wir die Verfahren beschleunigen. Warum kann man nicht innerhalb von zwei Wochen über Asylverfahren entscheiden? Ich bin auch dafür, dass es die Möglichkeit gibt, in ausländischen Botschaften Asylanträge zu stellen. Dann müssen sich Flüchtlinge nicht auf den gefährlichen Weg nach Deutschland machen.“ Recht hat die Frau, sage ich dazu. Welche Lösungen und Wege wir auch finden mögen, eines bleibt unerlässlich: Wir müssen das Asylverfahren beschleunigen. Das hilft erstens den Betroffenen, um schnell Klarheit über ihren Status zu bekommen und damit ihr Leben besser planen zu können. Es hilft zweitens den Behörden, die die Anträge schneller bearbeiten können. Dass es Staaten gibt, die ihre Bürgerinnen und Bürger nicht zurücknehmen, wenn sie kein Asyl in der Bundesrepublik erhalten, stellt uns vor große Herausforderungen, besonders den Freistaat Sachsen, weil dies außerhalb des Entscheidungsbereiches unseres Landes liegt. Deshalb stimme ich der Bundesverteidigungsministerin und dem nordrheinwestfälischen Ministerpräsidenten zu, die die Bildung eines nationalen Sicherheitsrates vorschlagen. Deutschland hat zwar ein Weißbuch für Sicherheit und Verteidigung, aber keine nationale Sicherheitsstrategie, um angesichts globaler Trends und Entwicklungen die eigenen Interessen zu formulieren und eine Sicherheitsstrategie aus einem Guss zu erarbeiten. Dazu gehören auch entwicklungspolitische und außenpolitische Entscheidungen gegenüber Herkunftsländern, die bei der Rückführung ihrer Staatsangehörigen international wenig kooperativ sind. Wir brauchen ein neues, einheitliches EU-Asylrecht und einen gemeinsamen Asylraum, in dem auch die sozialen Standards vereinheitlicht werden. (Sebastian Wippel, AfD: Das sind sie doch aber!) Sichere Drittstaaten dürfen zu keinen Durchgangsstaaten werden. Meine Damen und Herren, bei allem, was wir entscheiden und tun, müssen wir auf die Einhaltung von Recht und Gesetz achten; denn nur so erhalten und stärken wir das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat. Je stärker dieses Vertrauen ist, umso geringer ist die Gefahr, dass sie extremen Meinungen zuneigen. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit sind zerbrechliche Güter und wir müssen mit ihnen sorgsam umgehen. Diese Güter zu schützen gehört zu unserer Staatsräson, und deshalb sagen wir Ja zur Zuwanderung, Ja zur Sicherheit und Ja zu beidem im Rahmen von Recht und Gesetz. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und des Staatsministers Wolfram Günther) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Damit kann ich den Tagesordnungspunkt schließen. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt Befragung der Thema des Staatsministers Umwelt und Landwirtschaft: Coronafolgenbewältigung mit dem Für die Staatsregierung berichtet zunächst 5 Minuten der Staatsminister für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Herr Günther. Anschließend haben die Fraktionen in der Zeit von 40 Minuten die Möglichkeit, Fragen an den Staatsminister zu seinen Themenkomplexen zu stellen. Bitte denken Sie daran, dass die jeweilige Frage eine Minute und die Antwort 3 Minuten nicht überschreiten sollten. Ich erteile nun Herrn Staatsminister das Wort.

Protokoll ↗