Nico Brünler
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will die zweite Runde gern nutzen, um noch einmal auf einige Punkte der Digitalisierung des öffentlichen Raums bzw. der Digitalisierung der Verwaltung einzugehen. Wir haben in dieser Runde inzwischen schon einige Male über das Onlinezugangsgesetz gesprochen. Auch wenn die Felder der Digitalisierung in diesem Zusammenhang definiert, festgeschrieben sind, so ist momentan trotzdem noch die Frage des Wie zwar nicht hundertprozentig offen, aber zumindest nur in den Händen der Verwaltung, ohne dass wir tatsächlich darüber diskutieren. Da stellt sich schon die Frage – und das ist ein Versäumnis, das wir alle irgendwo ein Stück weit begangen haben, da schließe ich mich durchaus ein –, für wen und wie wir die Effizienz der digitalen öffentlichen Verwaltung gestalten wollen. Darüber haben wir in der Tat viel zu wenig diskutiert. Wenn wir über den Punkt Digital City sprechen, wird das Ganze noch viel wilder, weil wir dann über die Fragen des Onlinezugangsgesetzes ein ganzes Stück hinausgegangen sind. Da geht es um die Sicherheit und den Schutz der Daten von der Quelle bis zur Verarbeitung, wer sie eigentlich erhebt, welche Daten überhaupt erhoben werden dürfen, welche Daten gespeichert werden dürfen, wer diese Daten auswerten kann, wer darauf Zugriff hat. Ist Digital City unter dem Strich nur eine neue Formulierung für öffentlichprivate Partnerschaften, das heißt, eine Privatisierung öffentlicher Leistungen durch die Hintertür, oder ist es tatsächlich ein Mehrgewinn für die Menschen? Ist es eine Art Techniklabor für Unternehmen, oder ist es tatsächlich ein Weg für eine nachhaltige gemeinschaftliche Stadtplanung? In diesem Zusammenhang glauben wir, dass öffentliche Daten, sofern sie anonymisiert sind, datenschutzkonform und maschinenlesbar vorliegen, auch als Gemeingut gehandelt werden müssen. Wir glauben in der Tat, dass jeder Bürger, über den Daten erhoben werden – sei es durch die Verwaltung, sei es durch irgendwelche Systeme künstlicher Intelligenz –, darauf Einfluss haben muss. Wir sind nicht gegen Datenaustausch und dergleichen, aber die Betroffenen müssen Klarheit haben, was mit ihren Daten passiert, und sie müssen intervenieren bzw. widersprechen dürfen. Wir müssen uns, glaube ich, in diesem Zusammenhang – auch das werden wir sowohl in der Verwaltung als auch in anderen öffentlichen Systemen, Verkehrssteuerung und dergleichen haben – über die Rolle von künstlicher Intelligenz unterhalten und was künstliche Intelligenz unter dem Strich tatsächlich ist. Ich glaube, wir haben oftmals die Vorstellung oder dergleichen, dass das, was in irgendeiner Art und Weise von Systemen künstlicher Intelligenz ausgespielt wird, irgendeine Art von Superobjektivität darstellt, aber das ist eben in den meisten Fällen mitnichten so. Es ist einfach nur ein scheinobjektives Ergebnis eines vorherigen Designs dieser KIAnwendung und der entsprechenden Trainingsprozesse. Ich glaube, wir müssen uns über all das genauso unterhalten wie über die Frage, wer das Ganze unter dem Strich überhaupt noch durchschauen und überwachen kann. Ich glaube, wir brauchen dazu die öffentliche Hand. Ich hatte schon darüber gesprochen. Leider waren die IT-Abteilungen oftmals die Ersten, die privatisiert wurden. Das rächt sich jetzt natürlich, das rächt sich massiv. Wenn in den öffentlichen Verwaltungen nur noch Menschen sitzen, die Lösungen einkaufen, aber letztlich gar nicht mehr wissen, was die Algorithmen machen, für die es im Grunde nur eine Blackbox-Lösung ist, dann passieren eben Dinge – ja, vielleicht eine lustige Anekdote –, wie es in meiner Heimatstadt Chemnitz passiert ist, in der man für viel Geld eine Billiglösung für eine Stele der Tourist-Information eingekauft hat. Unter dem Strich war es nichts weiter als ein Windows-Rechner. Es haben dann tatsächlich Witzbolde relativ problemlos geschafft, dass am helllichten Tag an diesen Tourist-Informationsständen auf dem Markt „YouPorn“ lief. Egal. Es war ein großer Aufreger in Chemnitz. So etwas passiert eben, wenn in der öffentlichen Verwaltung die entsprechende Kompetenz tatsächlich nicht mehr da ist. Wenn man sich anschaut – wir hatten es schon kurz angesprochen –, was in Anhalt-Bitterfeld passiert ist, lehne ich mich nicht zu weit aus dem Fenster, wenn ich sage: Es hätte in jedem Landkreis hier in Sachsen genauso passieren können. Darauf, glaube ich, sind wir bei Weitem nicht vorbereitet. Meine Zeit ist leider wieder abgelaufen. Ich habe auch keine dritte Runde. Es tut mir sehr leid. Ich hoffe, dass wir zu diesem Thema im Gespräch bleiben. (Beifall bei den LINKEN) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die BÜNDNISGRÜNEN. Herr Dr. Gerber.
