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Luise Neuhaus-Wartenberg

Die Linke 22.07.2021 Sitzungen 7/35

Das hat sie gar nicht bestritten!) Das aktuelle Debattenthema reiht sich in einige Themen ein, die Sie in den letzten Monaten aufgerufen haben, um dieses Thema weiter bearbeiten zu können. Nun muss man einmal die grundsätzliche Frage stellen, wie es mit dem Wohnungsmarkt in Sachsen aussieht. Da kann man sich aus verschiedenen Quellen bedienen, aber es wird deutlich: Wir haben in Sachsen Wohnungsleerstand. Allein im ländlichen Raum haben wir eine sehr hohe Quote – 14,3 % Wohnungsleerstand. Auch in den Großstädten Dresden, Chemnitz und Leipzig gibt es Leerstand – um die 5 % – zu verzeichnen, in letzter Zeit sogar einen kleinen Anstieg. (Juliane Nagel, DIE LINKE: Das stimmt nicht, das wissen Sie!) Auch in den Großstädten Leipzig und Dresden bauen die kommunalen Träger – in Leipzig die LWB, in Dresden die WED – gerade eine hohe Zahl an Wohnungen bzw. haben diese in Planung. Auch das lässt darauf hoffen und wird dazu beitragen, dass eine weitere Entspannung des Wohnungsmarktes einsetzt. Auch beim Blick auf die Miete zeigt sich, dass die Steigerungen der durchschnittlichen Kaltmiete – im Bereich des VDW beispielsweise liegt diese bei 5,27 Euro – durchaus moderat sind. In den drei sächsischen Großstädten – darauf haben Sie hingewiesen – ist die Mietsteigerung natürlich höher, aber im Schnitt immer noch moderat. In den ländlichen Bereichen liegen die Mieten noch bei unter 5 Euro pro Quadratmeter und sind damit im Vergleich zu 2019 nur um wenige Cent gestiegen. Man muss fragen: Wo liegen die besonderen Problemlagen? Wenn wir in den ländlichen Raum schauen, wird deutlich, dass es dort eine größere Problemlage gibt, beispielsweise in den entsprechenden Wohnobjekten überhaupt eine bestandserhaltende Miete generieren zu können; denn klar ist auch, bei den momentanen Bau- und Sanierungskosten kann eine Miete von unter 5 Euro pro Quadratmeter kaum bestandserhaltend sein. Das ist mit Blick auf die Langfristigkeit durchaus zu kritisieren. Insofern müssen bestandserhaltende Mieten erzielt werden können. Einige Sätze zum Thema Mietpreisbremse: Der Gesetzgeber im Bund eröffnet diese Möglichkeit, macht aber gleichzeitig einen gewissen Regelungskatalog auf. Es stellt sich dort immer die Frage der Angespanntheit des Wohnungsmarktes. Dabei ist das Grundkriterium, dass eine besondere Gefährdung der angemessenen Versorgung mit Mietwohnraum gegeben sein muss. Nun ist es zweifelsohne so, dass wir in Dresden und Leipzig in bestimmten Ortsteilen eine angespannte Wohnungsmarktlage haben; aber wir haben diese bei Weitem nicht in allen Ortsteilen. Insofern ist es kritisch zu sehen. Man kann sich dem Thema Mietpreisbremse noch aus anderen Blickwinkeln nähern. Hinweisen möchte ich zum Beispiel auf das Thema der Wirksamkeit. Erste Studien liegen mittlerweile vor, und sie bescheinigen nur eine sehr geringe Wirksamkeit der Mietpreisbremse. Ich persönlich bin davon überzeugt, insbesondere mit Blick auf unseren sächsischen Wohnungsmarkt wird die Mietpreisbremse nur sehr geringe Auswirkungen haben. Weiteres werde ich in einer weiteren Runde hier vortragen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)

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