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Prof. Dr. Roland Wöller

24.06.2021 Sitzungen 7/33

Zu Frage 1: Dem Ordnungsamt der Stadt Großschirma, dem Landratsamt Mittelsachsen und der Polizeidirektion Chemnitz sind seit 2020 in Obergruna keine Vorfälle mit gefährlichen Hunden bekannt geworden. Gefährliche Hunde im Sinne des Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet oder im Einzelfall festgestellt wird (§ 1 Abs. 1 GefHundG). Zu Frage 2: Zuständig für die Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall sind die Kreispolizeibehörden, das heißt die Landkreise bzw. kreisfreien Städte (§ 1 Abs. 4 GefHundG). Gefährliche Hunde sind unter anderem Hunde, die sich gegenüber Menschen oder Tieren als aggressiv erwiesen haben. Als aggressiv gilt ein Hund, der einen Menschen oder ein Tier geschädigt hat, ohne dazu provoziert worden zu sein (§ 1 Abs. 3 GefHundG). Am 11. Juni 2021 kam es in Obergruna zu einem schweren Beißvorfall mit einem Rottweiler. Nach vorliegenden Polizeiangaben verließ der Rottweiler das Grundstück und fiel ein Kind an, welches gerade mit ihrem Hund am Grundstück vorbeilief. Das Kind stürzte und der Rottweiler biss dem Kind ins Gesicht und in den Arm. In der Folge wurde auch der Hund des Kindes gebissen und verletzt. Die Polizei hat die beschuldigte Hundehalterin vor Ort auf ihre Tierhalterpflichten hingewiesen und die Stadt Großschirma über den Beißvorfall in Kenntnis gesetzt. Am 15. Juni 2021 wurde das Landratsamt Mittelsachsen sowohl durch den Vater des geschädigten Kindes als auch durch die Stadt Großschirma über den Beißvorfall informiert. Das Landratsamt Mittelsachsen hat daraufhin ein Verfahren zur Feststellung der Gefährlichkeit des Hundes nach dem Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden eingeleitet und ermittelt derzeit den konkreten Sachverhalt. Maßnahmen nach dem allgemeinen Polizeirecht und dem Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden wurden bisher nicht verfügt. Ein ähnlicher Vorfall, der sich am 15. März 2021 durch den gleichen Hund ereignet haben soll, ist den Behörden nicht bekannt. Im Vorfeld des Beißvorfalls vom 11. Juni 2021 waren der Polizei, der Stadt Großschirma und dem Landratsamt Mittelsachsen zwei weitere Beißvorfälle bekannt geworden. Demnach hat der Rottweiler am 16. Juni 2020 eine Katze getötet und am 13. März 2021 einen anderen Hund verletzt. Über den Vorfall am 16. Juni 2020 erfolgte eine Anzeige durch die Katzenhalterin. Der Hund hatte die Katze verfolgt und getötet, nachdem diese auf das Grundstück gekommen und ihm, während er schlief, ins Gesicht gesprungen war. Ein Verfahren wurde aufgenommen, aber im Ergebnis eingestellt. Das zuständige Veterinäramt hat im Jahr 2020 die Hundehaltung überprüft und im Ergebnis keine Auffälligkeiten festgestellt. Am 13. März 2021 verletzte der Rottweiler einen anderen Hund, der mit seinem Halter am Grundstück vorbeikam. Der Rottweiler ging laut Aktenlage nach vorne, nachdem der andere Hund ihn angebellt und angeknurrt hatte. Ein Verfahren nach dem Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden wurde durchgeführt und im Ergebnis eingestellt. Bei der Prüfung konnte keine Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt werden. Die Hundehalterin wurde auf ihre Pflichten hingewiesen. Das aktuelle Verfahren zum Beißvorfall am 11. Juni 2021 ist noch offen. Über den Ausgang entscheidet allein die Kreispolizeibehörde.

Protokoll ↗