Dr. Rolf Weigand
Hundeangriff mit Personenschaden in Obergruna (Frage Nr. 4) Vorbemerkung: Am 11.06.2021 soll es zu einem Hundeangriff mit Personenschaden im Großschirmaer Stadtteil Obergruna gekommen sein. Nach Informationen des Fragestellers musste ein verletztes Mädchen im Krankenhaus Freiberg stationär behandelt werden und die Polizei hat eine Anzeige aufgenommen. Die Frage soll das Handeln der lokalen Behörden in Bezug auf das Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) erfragen, da sich bereits ein ähnlicher Vorfall am 15.03.2021 durch den gleichen Hund ereignet haben soll. Fragen an die Staatsregierung: 1. Welche Vorfälle sind dem Ordnungsamt der Stadt Großschirma, dem Landkreis Mittelsachsen und der Polizei durch gefährliche Hunde nach § 1 GefHundG bzw. § 1 DVOGefHundG in Obergruna seit 2020 bekannt und handelt es sich dabei um gefährliche Hunderassen nach § 1 DVOGefHundG oder alleinig um gefährliche Hunderassen, welche durch Übergriffe nach § 1 GefHundG aufgefallen sind, aber nicht der Klassifizierung nach § 1 DVOGefHundG entsprechen? (Bitte chronologisch auflisten und entsprechend aufschlüsseln.) 2. Welche Maßnahmen zur Feststellung der Gefährlichkeit wurden mit welchem Ergebnis nach § 1 Abs. 4 GefHundG wann durchgeführt und welche Maßnahmen zur Einhaltung der sicheren Haltung nach § 5 GefHundG, dabei insbesondere Abs. 4 bis Abs. 6, wurden durch das Ordnungsamt der Stadt Großschirma, den Landkreis Mittelsachsen bzw. der Polizei oder anderen Behörden angeordnet und wann mit welchem Ergebnis durch welche Behörde/Institution geprüft? (Bitte der Auflistung nach Frage 1 zuordnen und entsprechend aufschlüsseln.)
