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Dr. Rolf Weigand

AfD 24.06.2021 Sitzungen 7/33

Ablehnung von Entschädigungszahlungen nach §56 Abs. 1 IfSG wegen fehlender Covid19-Impfung (Frage Nr. 3) Vorbemerkung: Covid-19-Impfungen sind durch die Ständige Impfkommission des Robert-Koch-Instituts empfohlen worden. Die Empfehlung hat zur Folge, dass all denjenigen Personen, für die eine Absonderung oder ein Berufsausübungsverbot angeordnet wurde, der Anspruch auf Erstattung von Verdienstausfall nach § 56 Abs. 1 IfSG versagt wird, wenn sie die Absonderungsanordnung bzw. das Berufsausübungsverbot durch eine Covid-19-Impfung hätten vermeiden können (siehe § 56 Abs. 1 Satz 4 IfSG). Die Landesdirektion Sachsen bearbeitet entsprechende Anträge. Fragen an die Staatsregierung: 1. Wie viele Anträge auf oben genannte Entschädigung wurden bisher gestellt, bewilligt, abgelehnt und welche werden aktuell noch bearbeitet? (Bitte entsprechend aufschlüsseln.) 2. Wurden bislang Anträge auf oben genannte Entschädigung aus dem Grund abgelehnt, dass die Antragsteller die Absonderungsanordnung bzw. das Berufsausübungsverbot durch eine Covid-19-Impfung hätten vermeiden können? Wenn ja, wie häufig kam dies bereits vor?

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