Rico Gebhardt
Fördermittel-Stopp des SMEKUL für notwendige Sanierung/Ersatzneubau von Abwasseranlagen/-kanälen der Kommunen und Zweckverbände (Frage Nr. 2) Vorbemerkung: Unter der Überschrift: „Umweltministerium stoppt Abwasserprojekte“ wurde am 29. Mai 2021 bei „SZ-Online“ unter anderem Folgendes berichtet: „Sachsens Rathäuser erreichte die unheilvolle Nachricht hierzu am 7. Mai in Form eines Schreibens aus dem Ministerium von Umweltminister Wolfram Günther (Grüne). Darin wird darauf verwiesen, dass die Nachfrage nach Fördergeld zur Sanierung von Abwasseranlagen sehr hoch sei und dann wird im bürokratischen Kauderwelsch festgestellt, dass ‚die im Verfahren zur Aufstellung des neuen Doppelhaushaltes vorgesehenen Planungsansätze infolge der gegebenen finanzpolitischen Rahmenbedingungen nicht gedeckt‘ sind. Übersetzen konnten das viele Bürgermeister dennoch schnell: Der Freistaat hat vermeintlich kein Geld mehr, um kommunale Sanierungsprojekte mit Fördergeld zu unterstützen.“ (https://www.saechsische.de/sachsen/umweltministeriumstoppt-abwasserprojekte-sachsen-foerderstopp-kommunen-kanalerneuerungen-5452352-plus.html) Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie ist der konkrete Wortlaut des in der oben genannten Medienberichterstattung genannten „Schreibens aus dem Ministerium von Umweltminister Wolfram Günther“? 2. Für welche konkreten Förderrichtlinien, welche konkreten Gegenstände der betreffenden Förderrichtlinien mit welchen konkreten Fördersätzen (Höhe der Zuwendung durch den Freistaat Sachsen) werden hiernach ab welchem konkreten Zeitpunkt keine Fördermittel mehr für die Kommunen und Zweckverbände als Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung zur Verfügung gestellt bzw. gewährt? (Bitte unter Angabe der für die Finanzierung der betreffenden Förderrichtlinien in den Haushaltsjahren 2014 bis 2021 zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel darstellen.)
