Christian Piwarz
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bewegung macht Kindern und Jugendlichen nicht nur Spaß, sondern sie ist auch unverzichtbar für ihre körperliche, kognitive, soziale und emotionale Entwicklung. Neben motorischen Fähigkeiten und Fertigkeiten werden Lernbereitschaft und Lernfähigkeit sowie körperliches und geistiges Wohlbefinden gefördert. Bewegung erhöht die Aufmerksamkeit und verbessert Lernleistungen. Sie sorgt für Stressausgleich und kann aggressivem Verhalten vorbeugen. Bewegung im Unterricht, in den Pausen, in Projekten oder im Alltag hat damit einen positiven Einfluss auf die Konzentrationsfähigkeit, auf die Lernfreude und auf das Sozialverhalten der Kinder und Jugendlichen. Für die Kleinsten stellt Bewegung einen ganzheitlichen Bestandteil der kindlichen Lebenswelt als Basis für Körper- und Sinneserfahrungen dar. Das Thema Bewegung ist daher in Sachsen ein wichtiger Bestandteil des Erziehungs- und Bildungsprozesses in Kita und Schule. Um Kindern und Jugendlichen in der Schule mehr Bewegung zu ermöglichen, wurde bereits 2006 von der Unfallkasse Sachsen gemeinsam mit der Forschungsgruppe „Bewegte Schule“ der Sportwissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig sowie dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus das Zertifikat „Bewegte und sichere Schule“ initiiert und 2008 durch ein entsprechendes Zertifikat für Kindertageseinrichtungen ergänzt. Ziel des Projektes war es, sächsische Schulen und Kitas dabei zu unterstützen, Bewegung und Sicherheit nachhaltig in ihre pädagogischen Konzepte zu integrieren und über diesen Weg die ganzheitliche Entwicklung von Kindern zu fördern. Im Ergebnis sollte so ein Lernumfeld geschaffen werden, das Kinder und Jugendliche in Bewegung bringt. Die Schulen und Kitas erhielten individuelle Beratung und Begleitung, Fortbildungsangebote zur Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse und Handlungsfähigkeiten, didaktisch-methodische Materialien sowie Spiel- und Sportgeräte. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hatte frühzeitig schon 2017 den Start einer neuen Präventionskampagne angekündigt. Dies war dann leider für die Unfallkasse Sachsen der Anlass, bereits 2015 die Finanzierung der Projekte „Bewegte und sichere Schule“ sowie „Bewegte und sichere Kita“ zu beenden. Das Sächsische Staatsministerium für Kultus hat in der Folgezeit Räumlichkeiten sowie finanzielle Mittel für die Auszeichnungsveranstaltung bereitgestellt und im Rahmen der Möglichkeiten die vorhandenen Strukturen und Netzwerke gepflegt. Es ist uns gelungen, den Grundtenor dieses wertvollen Projektes zu erhalten und fortzusetzen. Mein Haus ist mit der Forschungsgruppe „Bewegte Schule“ der Universität Leipzig auch aktuell wieder im Gespräch. Unser Ziel ist es, Projekte zur Bewegungsförderung neu aufzulegen und weiterzuentwickeln. Die Möglichkeiten hierzu sind vielgestaltig wie zum Beispiel ein weiteres Projekt in diesem Bereich, das Lernportal „Junge Sachsen in Bewegung“. Im Übrigen ist es unter anderem auf Initiative des Freistaates Sachsen gelungen, in der Kommission Sport der Kultusministerkonferenz das Thema Bewegungsförderung in Schulen, bewegungsfördernder Unterricht in das Arbeitsprogramm aufzunehmen. Der Bedeutung der Bewegung im Zusammenspiel mit dem Lernen und der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen wird dadurch auch in diesem Rahmen mehr Geltung verschafft. Letztlich erhoffen wir uns, auf diesem Weg bundesweite Unterstützung zu generieren. Meine Damen und Herren! Leider müssen wir feststellen, dass pandemiebedingt nicht nur Lernrückstände, sondern auch Defizite im motorischen Bereich bei Kindern und Jugendlichen entstanden sind. Das bedeutet für uns, die Kinder und Jugendlichen dort abzuholen, wo wir tagtäglich im Kontakt mit ihnen stehen und wo für viele nunmehr wieder ein wichtiger Ankerpunkt in ihrem Leben ist, in der Schule. Es ist grundsätzlich die Aufgabe der Schulen, die Bedeutung von Bewegung und Sport ins Bewusstsein zu rücken. Der entstandenen Bewegungsarmut im Kindes- und Jugendalter müssen wir wirksam begegnen und den Fokus auf Bewegung, Spiel und Sport lenken. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Schule kann auch in diesem Bereich nicht alles ausgleichen. Hier ist weiterhin der familiäre Bereich gefragt. Gemeinsam mit den Lehrkräften, den Eltern, Partnern aus dem sozialen Bereich, Vereinen und Verbänden gilt es, ein breites Angebot für sportliche Betätigung zu schaffen. Die Möglichkeiten sind vielgestaltig. Die meisten Schulen in Sachsen haben bereits auf dem Fundament des Sportunterrichts erweiternde Angebote aufgebaut. Beispielsweise bieten 95 % aller Schulen mit GTA sport- und bewegungsorientierte Angebote an. Das tun sie nicht allein. Dazu braucht man Partner, vor allem die Sportvereine vor Ort. Ich bin froh, dass wir auch dort mit dem Landessportbund einen guten und engagierten Partner haben. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass das Sächsische Schulgesetz als vornehmliches Ziel die Eigenverantwortung der Schulen bei der Gestaltung der Ganztagsangebote formuliert. Diese können über die Art ihrer Ganztagsangebote im Rahmen der zugewiesenen Mittel eigenverantwortlich entscheiden. Den Kindern und Jugendlichen ist in der Pandemie leider häufig die Bewegungsroutine abhandengekommen. Es wird daher zumindest teilweise dazu kommen, dass bewegungsbezogene Entwicklungsaufgaben, zum Beispiel das Erlernen des Schwimmens, aber auch andere sportartspezifische Kompetenzen, im Vergleich zu früheren Jahrgängen verzögert erreicht werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind uns darin einig, dass auch im schulischen Kontext der Alltag von Kindern und Jugendlichen wieder bewegungsaktiver gestaltet werden muss. Bewegung muss dabei niederschwellig ermöglicht und gefördert werden, um gerade jene zu erreichen, die in ihrem privaten Umfeld wenig Motivation erfahren. In den Maßnahmenpaketen zum Aufholen der Lernrückstände für die Schülerinnen und Schüler wird daher auch der Sport und insbesondere das Erlernen des Schwimmens eine wesentliche Rolle spielen. Ergänzend zu meinen Ausführungen im letzten Plenum möchte ich Ihnen zum aktuellen Stand des Schwimmunterrichtes kurz berichten. Beginnend mit der 21. Kalenderwoche konnte in den meisten Regionen der Schwimmunterricht wieder aufgenommen werden. Bis zum Schuljahresende stehen damit bis zu neun Wochen für die Durchführung des Schwimmunterrichtes zur Verfügung. Es ist geplant, den Unterricht für die jetzigen 2. Klassen voraussichtlich bis zu den Herbstferien, also auch im kommenden Schuljahr, fortzusetzen. Die Schülerinnen und Schüler der 2. Klassen des kommenden Schuljahrgangs werden dann im Anschluss mit dem Schwimmunterricht beginnen. Wie ist es aber mit den Schülerinnen und Schülern, die den regulären Schwimmunterricht im letzten Jahr als Nichtschwimmer abgeschlossen haben? Sie erhalten ein Angebot zur Teilnahme an einem Schwimmkurs. Diese Kurse sollen in den Sommerferien 2021 beginnen, jedoch ebenso darüber hinaus in weiteren Ferienzeiten oder am Wochenende angeboten werden. Die Finanzierung soll nach Möglichkeit unter Nutzung des Aktionsprogrammes des Bundes erfolgen. Wenn ich von einem Angebot spreche, dann ist auch klar, dass es sich um eine freiwillige Maßnahme handelt, nicht um Unterricht. Aber das wird sich sicherlich in einigen Regionen von Mittelsachsen noch herumsprechen. Die Schülerinnen und Schüler, die im aktuellen Schuljahr nach Abschluss des schulischen Schwimmunterrichtes keine hinreichende Schwimmfähigkeit erreichen, werden ebenfalls entsprechende Angebote erhalten. Auch über den Schwimmunterricht hinaus Sport, Spiel und Bewegung zu fördern und zu unterstützen, gilt in der aktuellen Situation mehr denn je. Wir, die Erwachsenen, haben in den letzten Monaten den Kindern und Jugendlichen sehr viel an Solidarität für uns alle abverlangt. Es ist an uns, dies mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln nunmehr den Kindern und Jugendlichen zurückzugeben, um damit Nachteile und Defizite für ihre Zukunft so gering wie möglich zu halten. Sie können sich darauf verlassen, meine Damen und Herren, dass mein Haus daran mit Hochdruck arbeitet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Piwarz sprach für die Staatsregierung. Somit wären wir beim Schlusswort. Für das Schlusswort übergebe ich an Herrn Kollegen Rost von der CDU-Fraktion. Er spricht für die Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD.
