Prof. Dr. Roland Wöller
Vielen Dank, Herr Kollege Lippmann. Zunächst einmal zur Entwicklung rechtsextremistisch genutzter Immobilien: Der Erwerb und der Besitz von rechtsextremistisch genutzten Immobilien gehört nach wie vor zur Strategie von rechtsextremistischen Personen und Organisationen. Die Verfügbarkeit von solchen Immobilien zu unterschiedlichen Zwecken ist essenziell, um die Strukturen weiter aufzubauen und dauerhaft zu etablieren. Deshalb ist es das Ziel, diesen Erwerb von Immobilien, sofern er rechtsstaatlich möglich ist, frühzeitig zu verhindern und damit die fortlaufende Nutzung für rechtsextreme Zwecke zu unterbinden. Insgesamt sieht es so aus, dass sich in den neuen Bundesländern 52 % aller rechtsextremistisch genutzten Immobilien befinden. Das zeigt, dass wir ein erhebliches Problem und Herausforderungen haben. Was den Freistaat Sachsen betrifft, so weist dieser aktuell nach Sachsen-Anhalt den zweithöchsten Stand von 23 solcher bekannten Immobilien auf. Stand 2019 waren es noch 27 genutzte Immobilien. Aber zur Entwarnung, glaube ich, kann es kein Anlass sein. Die veröffentlichte Zahl beschränkt sich auf Immobilien, bei denen eine uneingeschränkte grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit durch die Eigentums- und Besitzverhältnisse oder durch ein Kennen- und Vertrauensverhältnis zum Objektverantwortlichen besteht. Die Maßnahmen: Sofern Sicherheitsbehörden entsprechende Hinweise vorliegen, werden die Eigentümer bzw. die Vermieter frühzeitig sensibilisiert. Liegen erste Informationen über mögliche Erwerbsabsichten vor, ist je nach Einzelfall genau zu prüfen und individuell zu bewerten. Die Polizei- und Ordnungsbehörden sowie das Landesamt für Verfassungsschutz stehen mit den Betroffenen vor Ort, etwa den Kommunen und Noch-Eigentümern, im Austausch, sensibilisieren und bieten Hilfe im Umgang mit anstehenden Fragen an. Es gibt hierzu eine Handreichung, die für die kommunalen Behörden entwickelt worden ist. Dieses Papier enthält Empfehlungen, wie sich die Behörden vor Ort, bei Belassung der jeweiligen Zuständigkeiten, optimal aufstellen können, um solche rechtsextremistischen Aktivitäten bzw. den Erwerb oder die Nutzung entsprechender Objekte zu unterbinden. Der Freistaat Sachsen betreibt im zunehmenden Maße bei zahlreichen Präventionsstrukturen im Bereich Extremismus und Demokratie Kofinanzierung, weil es wichtig ist, dass wir nicht nur die Behörden auf den unterschiedlichen Ebenen einschalten, sondern auch die Zivilgesellschaft. Ich möchte beispielhaft Ostritz nennen, hier ist es erfolgreich gelungen, nicht nur mit der Versammlungsbehörde, dem Landratsamt und der Polizei vor Ort, sondern auch mit der Bürgermeisterin und der Zivilgesellschaft ein deutliches Zeichen zu setzen und das zurückzudrängen. Ich glaube, dort hat der Expertenpool, den wir mit Experten zu Versammlungsrecht, Baurecht, Gewerberecht und Naturschutzrecht gebildet haben, einen wichtigen Beitrag zur konkreten Beratung, Empfehlung, aber auch zum Lagebild geleistet. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die letzte Frage geht an die SPD-Fraktion. Herr Abg. Pallas, bitte.
