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Prof. Dr. Roland Wöller

24.06.2021 Sitzungen 7/33

Vielen Dank, Herr Kollege Hütter. Das ist ein Regelungstatbestand, dem man schwerlich mit dem BRKG abhelfen kann, obwohl man darüber nachdenken kann – ich bin offen, wenn es dort Vorschläge gibt. Wir haben ja bereits bei Angriffen auf Vollzugsbeamte und -beamtinnen in der Bundesrepublik Deutschland gemeinsam mit dem Bund das Strafrecht verändert und verschärft. Das heißt, wir haben Mindeststrafen eingeführt, und das ist ein klares Signal, dass Angriffe auf Vollzugsbeamte gleichzeitig Angriffe auf unsere friedliche und freiheitliche Gesellschaft sind. Es ist an der Zeit, ernsthaft darüber nachzudenken, bei Feuerwehrleuten – freiwillige, Berufsfeuerwehr –, aber auch bei Angehörigen des Katastrophenschutzes und Rettungsdienstes weiterzukommen. Ich bin sehr offen und dankbar, wenn wir die Diskussion führen, im BRKG, aber auch außerhalb des BRKG dazu weiterzukommen. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die Linksfraktion, bitte.

Protokoll ↗