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Prof. Dr. Roland Wöller

24.06.2021 Sitzungen 7/33

Vielen Dank, Herr Kollege Pallas. In der Tat haben wir uns als Koalition vorgenommen, die große Novelle des BRKG bis Ende 2021 abzuschließen. Sie wissen, dass es pandemiebedingt schwierig war, die entsprechenden Gespräche zu führen, auf die wir großen Wert legen. Wir wollen den Landesbeirat Bevölkerungsschutz genauso wie die anderen Partner in die Fachgespräche einbeziehen. Das hat sich natürlich verzögert, nicht nur um Wochen, sondern um Monate; auch hier gilt: Qualität vor Geschwindigkeit. Deswegen haben wir jetzt die Vorschläge vorliegen; sie werden derzeit ausgewertet. Ich bin zuversichtlich, dass wir gegen Ende dieses Jahres dem Kabinett einen Entwurf zur Befassung vorlegen können, der noch einmal zur Anhörung freigegeben wird; und dann ist nach der Verbändeanhörung im I. Quartal 2022 die Zuleitung des Entwurfs an den Landtag im II. Quartal 2022 vorgesehen – hier ist natürlich der Landtag Herr des Verfahrens –, sodass wir bis Mitte nächsten Jahres einen entsprechenden Gesetzentwurf haben. Zu den Punkten nur ganz grob im Einzelnen: Wir wollen die Weiterentwicklung der Brandschutzbedarfsplanung als Inhalt dieser Novelle, hier die Fortentwicklung der Kostenersatzregelung und die Prüfung des Anpassungsbedarfes bei der Aufgabenverteilung im Brandschutzsystem. Ein weiteres wichtiges Thema ist die Anwendung der Bereichsausnahme. Hier ist geplant, dass wir eine Öffnungsklausel vorsehen, die den entsprechenden Landkreis oder die kreisfreie Stadt in die Lage versetzt, selbst zu entscheiden, ob sie von dieser Öffnungsklausel Gebrauch machen will – also Bereichsausnahme – oder ausschreiben möchte. Das ist auch eine deutliche Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung und ein Vertrauen in die Entscheidungsfähigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte. Wir werden die Kostenerstattung anders regeln, insbesondere die Höhe bei der Erstellung der externen Notfallpläne; dort ist nachzusteuern. Wir werden in einzelnen Punkten nachsteuern, insbesondere bei der Einbindung der örtlichen Kriseninterventionsteams in den Katastrophenschutz. Vor allem brauchen wir eine eindeutige Definition der kritischen Infrastrukturen. Hierzu ist geplant, eine Koordinierungsstelle KRITIS einzurichten sowie präventive Maßnahmen für Sachsen einzuführen, um nicht nur im Bereich der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes, sondern auch im Bereich der Prävention unterwegs zu sein. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Jetzt geht es noch einmal los mit der CDU-Fraktion; Frau Nicolaus, bitte.

Protokoll ↗