Lars Kuppi
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister, ich beziehe mich auf die Richtlinie Feuerwehrförderung vom 07.03.2012, zuletzt geändert am 01.09.2020. Darin ist die Förderung von Bauten und Fahrzeugen derzeit mit 75 % bzw., wenn ein besonderes öffentliches Interesse vorhanden ist, mit 90 % durch den Freistaat Sachsen geregelt. Meine Frage dazu lautet: Es gibt trotzdem noch viele Gemeinden, die sich die 25 % bzw. 10 % nicht leisten können. In meinem Wahlkreis haben wir den Ort Minkwitz mit der freiwilligen Feuerwehr. Die fahren immer noch einen Robur, der schon seit über 30 Jahren nicht mehr hergestellt wird. Denken Sie, dass so ein Altbestand durch den Freistaat mit einer Null-Prozent-Förderung irgendwann ausgetauscht werden könnte?
