Christian Piwarz
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Beratungen zur Novelle des Schulgesetzes im Jahr 2017 hier im Hohen Haus sind mir noch in lebhafter Erinnerung. Bei allen Kontroversen waren wir uns in einem Punkt einig: Die Verantwortung für den Teilschulnetzplan für die berufsbildenden Schulen soll zukünftig beim Freistaat liegen; und unser Ziel war und ist es, ein stabiles und langfristig gesichertes Netz der berufsbildenden Schulen zu knüpfen, ein Schulnetz, das umfassend sowie regional ausgeglichen ist und unter zumutbaren Bedingungen erreichbare Bildungsangebote schafft, ein Schulnetz, das in besonderem Maße ein ausgewogenes Verhältnis des Angebotes in ländlich und in städtisch geprägten Räumen sichert. Diesem Ziel standen bis dahin – so ehrlich muss man sein – die durchaus nachvollziehbaren individuellen Interessen der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte entgegen. Sie konnten sich leider bei konkurrierenden und unsicheren Standorten nur sehr selten auf einen langfristig gesicherten Standort mit überregionaler Bedeutung einigen. Uns war klar – ich denke, ich kann für alle Fraktionen, die damals beteiligt waren, sprechen –, dass eine Einigung mit allen 13 Schulträgern eine Herkulesaufgabe sein wird. Dennoch haben wir 2017 hier im Hohen Haus im Schulgesetz festgeschrieben, den Teilschulnetzplan im Einvernehmen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten aufzustellen. Um eine qualitativ hochwertige berufliche Ausbildung in der Fläche abzusichern, waren Veränderungen und damit zwangsläufig auch Kompromisse unumgänglich und eine möglichst breite Akzeptanz notwendig. Einvernehmen mit der Vielzahl an Akteuren lässt sich nicht über einen runden Tisch, wohl aber über einen echten Dialogprozess herstellen. Darin sind wir uns durchaus einig und das haben wir auch durchgeführt. Diesen Dialogprozess hat mein Haus in den letzten Jahren während des gesamten Planaufstellungsprozesses kontinuierlich gestaltet. Ihn noch weiter fortzusetzen ist aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr zielführend. Im Ausschuss für Schule und Bildung habe ich darüber regelmäßig informiert. Ich möchte die Wegmarken noch einmal kurz in Erinnerung rufen: Der Planungsprozess basierte erstens auf einer Schülerstromanalyse, zweitens auf einer Erfassung aller Standortfaktoren jedes einzelnen Berufsschulzentrums. – Frau Tändler-Walenta, jedes Berufsschulzentrums! Meine Mitarbeiter waren mit jedem Berufsschulleiter und selbstverständlich auch mit jedem Schulträger im Gespräch. Drittens basierte der Planungsprozess auf der Auswertung der Entwicklungen der letzten zehn Jahre und auf der prognostizierten Schülerzahl. Es folgten, viertens, weitere Gespräche mit den Schulträgern, und außerdem floss, fünftens – es ist schon genannt worden –, eine Online-Befragung der Ausbildungsunternehmen und Schulträger in die Erarbeitung der Planungen ein. Im Ergebnis all dessen wurde im März 2020 ein Arbeitsentwurf zum Teilschulnetzplan für die berufsbildenden Schulen veröffentlicht. Wir haben diesen nicht nur frei zugänglich gemacht, beispielsweise auf einer eigenen Homepage, nein, wir haben ausdrücklich zum Dialog eingeladen. Vorgestellt haben wir den Entwurf den kommunalen Spitzenverbänden, dem Landesausschuss für Berufsbildung, dem Landesbildungsrat, dem Landeselternrat, dem Landesschülerrat und vielen mehr. Dieses Angebot zum Dialog wurde umfangreich genutzt. Unzählige Rückmeldungen, Hinweise oder Änderungswünsche konnten geprüft und mit den Beteiligten weiter diskutiert werden. Im Sommer 2020 fanden wiederum umfangreiche und – ich möchte betonen – sehr konstruktive Gespräche mit allen 13 Schulträgern statt. Auch bei den sogenannten Sprengel-Gesprächen saßen Vertreter der kreisfreien Städte und den jeweils umgebenden Landkreisen an meinem Tisch. Das Ergebnis war ein erneut überarbeiteter Schulnetzplan. Erst nach diesem langen, gestuften Beteiligungsprozess wurde am 27. November des letzten Jahres der einigungsfähige Entwurf zur formalen Anhörung an die Landkreise und kreisfreien Städte übersandt, um hierüber mit den Schulträgern das Einvernehmen zu erzielen. Im Rahmen des formalen Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung des Teilschulnetzplanes haben bis zum 26. April dieses Jahres acht Schulträger ihr Einvernehmen zum vorgelegten Anhörungsentwurf erteilt. Drei Schulträger haben ihr Einvernehmen mit Maßgaben erteilt und – das ist schon diskutiert worden – zwei Schulträger haben ihr Einvernehmen versagt. Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung der vorgetragenen Argumente haben wir, ich und das Sächsische Staatsministerium für Kultus, uns entschieden, ausstehende Einvernehmen unter Bezug auf § 23 a Abs. 8 Satz 2 des Sächsischen Schulgesetzes zu ersetzen. Wir beabsichtigen, dass der Schulnetzplan zum 1. August 2021 in Kraft tritt. Denn dieser Schulnetzplan stellt die berufliche Bildung im Sachsen auf ein festes Fundament von Standorten, von Ausbildungen und von Schularten. Er erfüllt die Erwartungen, die wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, seinerzeit formuliert haben. Das heißt konkret: Es wird gelingen, die berufliche Bildung im ländlichen Raum zu stabilisieren und zu stärken. Ungefähr 2 500 zusätzliche Ausbildungsplätze wird dieser Schulnetzplan in den ländlichen Raum bringen. Das sollte man hier noch einmal ganz deutlich herausstellen. Alle Landkreise – ich betone das – profitieren davon. Sie sind im Ergebnis besser gestellt als vorher. Das betrifft auch den Landkreis Bautzen, und zwar in erheblichem Maße, und ebenso den Landkreis Mittelsachsen. Dies gelang durch die im Dialogprozess erzielten Kompromisse. Die drei Oberzentren werden in sehr konstruktiver Art und Weise Bildungsgänge an die Landkreise abgeben, und die Landkreise werden sich wiederum stärker auf die Bündelung von Kompetenzen an ihren Standorten konzentrieren. Was gelingt, ist die lang ersehnte und von vielen Seiten geforderte Planungs- und Standortsicherheit insbesondere für die duale Berufsausbildung. Die Unternehmen, die Schulträger und potenziellen Auszubildenden wissen, dass ein bestimmter Ausbildungsgang an einem festgelegten Ausbildungsort angeboten wird und dass sich dies nicht jährlich ändert. Dieses Signal ist aus unserer Sicht entscheidend für die Gewinnung der zukünftigen Fachkräfte in den Ausbildungsberufen. Ebenso entscheidend ist dies für die Schulträger. Sie können notwendige Investitionen tätigen. Auch schulscharfe Ausschreibungen für die Lehrerversorgung sind damit möglich. Nicht zuletzt wird auch die Qualität der beruflichen Bildung gesichert. Durch die Weiterentwicklung von beruflichen Schulzentren zu beruflichen Kompetenzzentren mit fachlich klaren Profilen wird das sogar noch erhöht. Eine weitere Prämisse war, die Berufsschulausbildung an einem Standort möglichst durchgängig über alle Ausbildungsjahre anzubieten. In diesem Rahmen bleibt die wohnortnahe Beschulung im ersten Ausbildungsjahr, wo immer möglich, erhalten. Meine Damen und Herren! Ich bin der Überzeugung, wie übrigens der überwiegende Teil der Schulträger, dass wir einen guten Kompromiss gefunden haben. Eine Verschiebung der Teilschulnetzplanung auf einen späteren Zeitpunkt würde keine anderen Ergebnisse bringen können, weil bereits über Jahre unzählige Abstimmungsgespräche stattgefunden haben. Die vereinbarte Verteilung der unterschiedlichen Ausbildungsgänge funktioniert nur in dieser Systemlösung. Sie lässt sich nicht zugunsten einzelner Schulträger wieder aufschnüren. Uns allen muss klar sein: Eine Verschiebung gefährdet die Standorte im ländlichen Raum weiter, denn die bloße Steuerung über die Fachklassenliste ohne Planungsperspektive orientiert sich in der Regel nach den für die Ausbildung nach Schulgesetz erforderlichen Mindestschülerzahlen. Damit wären Klassenschließungen – und das sage ich gerade in Richtung der Adresse des Landkreises Mittelsachsen – bis hin zur Gefährdung ganzer Standorte vorprogrammiert. Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg, Sie haben die aktuelle wirtschaftliche Lage mit den Unwägbarkeiten angesprochen. Dann müssten Sie eigentlich konsequenterweise Ihren Antrag zurückziehen. Dieser Teilschulnetzplan sichert gerade diese Unwägbarkeiten ab, weil ich auch bei zurückgehenden Ausbildungszahlen die Ausbildungsgänge anbieten kann, auch wenn ich unterhalb der Klassenbildungsgrenze von 16 Schülern liege. Mit dem Schulnetzplan schaffe ich für mindestens zehn Jahre Planungssicherheit. Es wäre also gerade im Sinne Ihres Argumentes richtig, diesen Plan jetzt möglichst zügig umzusetzen. Es macht keinen Sinn, die notwendigen Veränderungen auf die lange Bank zu schieben. Deshalb kann ich nur empfehlen, den komplexen Kompromiss des Teilschulnetzplanes zügig Realität werden zu lassen und den Antrag abzulehnen. Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Staatsminister Piwarz sprach für die Staatsregierung. Ich übergebe nun an die Fraktion DIE LINKE für das Schlusswort. Frau Kollegin Neuhaus-Wartenberg; bitte schön.
