Antonia Mertsching
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Kolleginnen und Kollegen! Liebe Freundinnen und Freunde des Natur- und Artenschutzes! Hamburg kann es, Schleswig-Holstein kann es, Baden-Württemberg kann es, Thüringen überlegt noch die gern arbeiten, die aber auch gerecht entlohnt werden wollen und die den Respekt einfach verdient haben. Dieser Respekt heißt eben, dass wir denjenigen zur Seite stehen und sie unterstützen, die sich für bessere Arbeitsbedingungen und gerechtere Löhne einsetzen. Eines ist auch klar: Einen Vorsprung Ost wird es nur mit höheren Löhnen geben. Wer nach wie vor glaubt, im Osten ginge das nur mit geringen Löhnen, der nimmt in Kauf, dass wir der Entwicklung im Westen immer hinterherrennen. Wer einen Vorsprung Ost will, der kann nur auf höhere Löhne setzen, weil nur das international konkurrenzfähig ist. (Vereinzelt Beifall bei der SPD) Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht es um das Thema Respekt und auch darum, das Selbstbewusstsein der Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen, ihre Themen in die Hand zu nehmen, damit auf Augenhöhe genau diese Themen zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verhandelt werden. Denn „Augenhöhe“ heißt Respekt. Wer das nicht will, der macht Klassenkampf. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD – Zuruf von der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Meine Damen und Herren! Damit sind die aktuellen Debatten abgeschlossen. Der Staatsregierung des Innern: stärkt den Bevölkerungsschutz Damit kommen wir zu Entwurfs Zweites Gesetz zur Naturschutzgesetzes der Fraktion DIE LINKE und Sachsen-Anhalt macht es seit März dieses Jahres: Schottergärten verbieten! Denn eine repräsentative Marktforschung der Gesellschaft für Konsumforschung zeigt: Schon im Mai 2017 waren 15 % der Vorgärten in Deutschland größtenteils versiegelt, das heißt gepflastert oder mit Kies und Schotter bedeckt, und die Tendenz ist steigend. Warum ist das so? 80 % der Menschen denken, der Pflegeaufwand wäre geringer. Das ist allerdings ein Trugschluss. Herabfallendes Laub und Staub bilden in den Ritzen einen Nährboden für Unkräuter. Diese zu entfernen ist aufwendig und kostenintensiv. Für mehr als die Hälfte der Verfechter von Schottergärten geht es um eine zeitgemäße und moderne Ästhetik. Diese cleane Ästhetik wird mit Ordnungssinn und Sauberkeit assoziiert. Doch diese cleane Ästhetik von Stein und Beton hat psychische Effekte. Ich empfehle hierzu das Selbstexperiment, in einer Pause in den Wald oder Garten zu gehen und dann den Unterschied festzustellen, wie sich eine Pause zwischen Asphalt und Beton anfühlt, das heißt, wo Sie welchen Erholungseffekt spüren können. Es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass grüne und begrünte Areale zur Entspannung und Beruhigung beitragen. Drittens wollen die Verfechter von Schottergärten einfach nur mehr Stellflächen für ihre Autos oder die Mülltonnen haben. Doch wer „E“ wie Eigenheim sagt, muss auch „G“ wie grüner Vorgarten sagen; denn ein vermeintlich geringerer Pflegeaufwand oder einfach nur mehr Platz für das Auto ist kein hinreichender Grund für immer mehr zugeschotterte Vorgärten und Flächen. Zwar besitzt nun jede Grundstücksbesitzerin und jeder Grundstücksbesitzer die grundsätzliche Freiheit, über sein Eigentum zu verfügen und das Außenareal nach Gusto zu gestalten; allerdings sind Eingriffe in das Eigentumsrecht zulässig, und zwar aufgrund von Belangen des Natur- und Umweltschutzes sowie des Landschaftsschutzes. Außerdem gilt der Grundsatz: Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Es gibt zahlreiche Gründe, warum Schottergärten zum Wohle der Allgemeinheit verboten werden sollten: Schottergärten sind biologisch fast tot. Gewöhnliche Gärten mit ihrem Mix aus Grün und Blüten sind wichtige Lebensräume, Nahrungsquellen und auch Kinderstube für Tiere und Pflanzen. Sie leisten damit einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der Biodiversität. In Schottergärten dagegen finden insbesondere Bienen, Schmetterlinge, Hummeln und Vögel keinerlei Nahrung. Schottergärten schädigen den Boden. Durch Schottergärten wird der Boden verdichtet und zerstört. Später ist dann eine aufwendige Renaturierung notwendig. Aufgrund eingebrachter Unkrautfolien kann das Regenwasser wie in einer versiegelten Fläche nicht vernünftig versickern, was sich nachteilig auf die Neubildung von Grundwasser auswirkt. (Zuruf von der AfD) Schottergärten sind außerdem schlecht für das Mikroklima. Schottergärten heizen sich in der Sonne viel stärker auf und strahlen die gespeicherte Wärme nachts wieder ab. Bepflanzungen und schattenspendende Bäume kühlen die unmittelbare Umgebung dagegen ab. Dichtes Blattwerk filtert den Staub aus der Luft, Pflanzen in einem normalen Garten können CO binden. Ein spärlich bepflanzter Schottergarten kann das nicht. Schottergärten besitzen eine schlechte Klimabilanz. Allein der Abbau und die Zerkleinerung sowie der Transport von Steinen und die Herstellung von Unkrautvliesen ist mit einem extrem hohen Energieaufwand und Verbrauch von Erdöl verbunden. Und: Schottergärten fördern den Gesteinsabbau und schlechte Arbeitsbedingungen. Der Abbau von Gestein sorgt immer für belastende Eingriffe in die Umwelt, egal, ob in Sachsen, in Deutschland, in Polen, in Indien oder in China. Sprengungen erzeugen zudem Erschütterungen und schädigen Gebäude und Naturdenkmale. Der Steinabbau geht vor allem außerhalb Europas mit der Verletzung der ILOKernarbeitsnormen einher; besonders häufig vorzufinden sind hier Kinderarbeit, unzureichender Arbeitsschutz und keine angemessene Bezahlung. Aus all den genannten Gründen wollen wir das Naturschutzgesetz ändern. Mit der Neufassung des § 9 a des Naturschutzgesetzes schlagen wir vor, die zulässige baurechtliche Nutzung von Flächen, die nicht mit Gebäuden bebaut sind – und das ist neu –, auch auf Gartenanlagen auszuweiten. Wir wollen rechtlich klarstellen, dass das Anlegen sogenannter Schottergärten keine nach der Sächsischen Bauordnung zulässige Verwendung von nicht überbauten Grundstücksflächen darstellt. (Zurufe des Abg. André Barth, AfD – Gegenrufe des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Diese von uns vorgeschlagene Gesetzes – – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Warten Sie einen kleinen Moment. Wir halten die Zeit bitte an. (Interner Wortwechsel zwischen Abgeordneten der AfD und den LINKEN) So, wir hatten die Zeit der Rednerin angehalten, damit sie ihre Rede jetzt in Gänze fortsetzen kann. – Bitte, Frau Mertsching.
