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Jörg Kiesewetter

CDU 21.05.2021 Sitzungen 7/31

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dankbar, dass wir heute aus gegebenem Anlass eine Debatte zum Kollektivarbeitsrecht durchführen können; den Hintergrund bilden nicht nur die aktuellen Tarifverhandlungen in einigen Bereichen. Die Pandemie hat Arbeitnehmer, Beschäftigte und auch Arbeitgeber hart getroffen und den Arbeits- und Ausbildungsmarkt kräftig durcheinandergewirbelt. Nirgends werden die Krise und der Umgang mit ihr so deutlich sichtbar wie im Rechtsbereich des Arbeits- und Sozialrechts. Unter den Bedingungen eines umfassenden gesellschaftlichen Lockdowns im Frühjahr 2020 wurden viele Tarifverhandlungen zunächst ausgesetzt. Es gab eine Art Streikpause, in der zweieinhalb Monate lang fast keine Arbeitskampfmaßnahmen durchgeführt wurden. Das Wichtigste in diesem Zusammenhang ist, dass während dieser Zeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oftmals individuelle Lösungen, das heißt auf der Ebene der Betriebe, entwickelt bzw. gefunden wurden, und zwar mit dem Ziel der Vermeidung von Entlassungen und der Sicherung von Beschäftigung und Einkommen. Das ist anständig und würdig; es liegt auch im beiderseitigen Interesse. Deswegen gilt unser Dank nicht nur den Arbeitsnehmern, sondern auch den Arbeitgebern. (Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD) Es zeigt sich wieder einmal, dass die Sozialpartnerschaft gerade in Krisen ihre Stärken beweist und für besseres Durchkommen sorgt. Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft haben großen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands. Das Miteinander zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern im Zuge der Tarifautonomie hat Deutschland gerade dorthin gebracht, wo es heute steht. Wir sind, zumindest bis zum jetzigen Zeitpunkt der Krise, in Bezug auf den Arbeitsmarkt besser als viele andere Länder aufgestellt. Die Berücksichtigung dieser Tatsache hätte ich mir auch bei der Formulierung des Debattentitels gewünscht. Aktuell blicken einige Branchen wieder positiv in die Zukunft; anderswo ist die Lage immer noch sehr angespannt. Sachsen sieht sich mit einer doppelten ökonomischen und wirtschaftlichen Herausforderung konfrontiert: Es gilt natürlich, die Pandemie zu bewältigen und die Transformation der Arbeitswelt als Erfolgsgeschichte zu gestalten. Trotz erschwerter Bedingungen ist auch die Integration von Erwerbslosen in den Arbeitsmarkt voranzutreiben. Die jungen Menschen sind weiter in den Ausbildungsmarkt zu integrieren. Dabei darf nicht nachgelassen werden. Das gemeinsame Ziel aller Beteiligten muss ein zügiger Neustart und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sein. Dazu braucht es neben gesetzlichen Rahmenbedingungen, die vor allem auf Bundesebene geschaffen werden, flankierende Leistungen und Maßnahmen auf Landesebene sowie in gleicher Weise eine starke Arbeitgeberlandschaft durch starke Arbeitgeberverbände und starke Gewerkschaften, die gemeinsam mit der Politik dafür Sorge und Verantwortung tragen, dass Sachsen gute und attraktive Arbeits- und Lebensbedingungen bietet. Dabei steht für uns als CDU gerade die Tarifautonomie als ein verfassungsgarantiertes Recht aus Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz an oberster Stelle, denn nur sie sichert die Lohngerechtigkeit und hat Schutz-, Befriedungs- und Ordnungsfunktion. Es bleibt auch in Zukunft vorranging Aufgabe der Tarifpartner, für uns gute Arbeitsbedingungen und angemessene Löhne zu verhandeln, denn die Sozialpartner wissen am besten, welche Fragen in einem Unternehmen oder in einer Branche wie geregelt werden können. Hier verbieten sich jegliche staatliche Eingriffe, denn wir wissen, wozu das führt und führen kann. Der Arbeitsmarkt hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend gewandelt. Nicht die Arbeitslosigkeit, sondern der Fachkräftemangel ist das größte Problem und die größte Bedrohung für die Wirtschaft. Gerade Tarifverträge und Tarifbindungen haben in dieser Hinsicht eine signifikant hohe Breitenwirkung für beide Sozialpartner. Sie sind ein wichtiges Instrument der Fachkräftesicherung, wenn es um die Gestaltung von attraktiven Arbeits- und Entgeltbedingungen geht. So ist der Anteil von hochqualifizierten Beschäftigten in Betrieben mit Tarifbindung höher und auch beim Thema Personalfluktuation sowie in Bereichen der Aus- und Weiterbildung ist das stets in diesen Betrieben besser. Gemeinsam mit Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften wollen wir in Sachsen die Tarifautonomie weiter stärker. Die Handlungsfähigkeit der sächsischen Sozialpartner wollen wir unterstützen und auch für eine erhöhte Tarifbindung eintreten. Das haben wir im Koalitionsvertrag so festgeschrieben. Wir haben ein breites Bündel von Maßnahmen aufgelegt. Ich erinnere an die Diskussion zum Einzelplan 07. Das Kapitel 07 ist mit reichhaltigen Maßnahmen bestückt. Wir sehen unsere Politik so, dass wir in dem Sinne gestalten, dass wir eine aktive Arbeitsmarktpolitik zum Schutz der Beschäftigten betreiben, – – Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Bitte zum Ende kommen.

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