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Valentin Lippmann

GRÜNE 20.05.2021 Sitzungen 7/30

Werte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zumindest kann der Sächsische Datenschutzbeauftragte jetzt für sich reklamieren, dass sein Haushalt der erste beratene Einzelplan am zweiten Plenartag gewesen ist – wenn auch nur in der Praxis und nicht in der Theorie der Tagesordnung. Seit 2018 verfügt der Sächsische Datenschutzbeauftragte nun über einen eigenen Einzelplan, nun auch erstmals über das parlamentarische Verfahren infolge der vollständigen Unabhängigkeit, die wir GRÜNE immer eingefordert haben und die am Ende mit der Umsetzung des EU-Rechts kam. Zu einer solchen Eigenständigkeit gehört auch, dass der Datenschutzbeauftragte personell, technisch und finanziell so ausgestattet ist, dass er die Aufgaben und Befugnisse effektiv wahrnehmen kann, und zum anderen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Sächsischen Datenschutzbeauftragten so ausgestaltet werden, dass eine effektive Kontrolle und Befugnisse einen wirksamen Datenschutz für die sächsischen Bürgerinnen und Bürger schlussendlich endlich auch gewährleistet. Das war und ist erklärtes Ziel von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN in dieser Regierung: einen hohen Datenschutzstandard in Sachsen zu erreichen und damit das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung zu sichern. Ich bin den Koalitionspartnern sehr dankbar, dass wir dieses Ziel gemeinsam verfolgen und in diesem Einzelplan sehr, sehr deutlich umsetzen. Zur Stärkung des Datenschutzbeauftragten haben wir fünf zusätzliche Stellen zum Haushaltsentwurf der Staatsregierung vereinbart. Ich möchte Herrn Schurig an dieser Stelle ganz herzlich für sein unermüdliches Werben um eine bessere Ausstattung danken, die schlussendlich auch sehr stark gefruchtet hat. Mit nun insgesamt neun Personalstellen mehr im Vergleich zu den Vorjahren können nunmehr die Regelkontrollen verbessert und die gestiegenen Anforderungen im Rahmen der Digitalisierung besser begleitet werden. Diese Aufstockung ist eine der größten in der Geschichte des Sächsischen Datenschutzbeauftragten; das muss man an dieser Stelle auch einmal deutlich sagen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und der SPD – Beifall bei der Staatsregierung) Zudem wollen wir den Datenschutzbeauftragten damit auch künftig in die Lage versetzen, die sächsische Wirtschaft, Vereine und freie Berufe umfassend zu informieren und zu beraten. Im Zuge dessen haben wir auch die Sachmittel deutlich aufgestockt. Mit dem so aufgewerteten Haushaltsplan ist der Sächsische Datenschutzbeauftragte auf einem Niveau, das es ihm ermöglicht, seine alten und neuen Aufgaben unabhängig und effektiv erledigen zu können. Mit der Änderung der Sächsischen Haushaltsordnung sehen wir zudem vor, dass der Haushaltsvoranschlag des Sächsischen Datenschutzbeauftragten nunmehr bei Abweichungen durch den Finanzminister der Staatsregierung vorgelegt werden muss. Dies gilt bereits für den Landtag und für den Rechnungshof. Es ist plausibel, dies auch für einen unabhängigen Datenschutzbeauftragten vorzusehen. Lassen Sie mich zum Schluss noch einen kurzen Ausblick geben. Wir haben uns als Koalition vorgenommen, den Datenschutz auch bei der Novelle der Datenschutzgesetze und der Sicherheitsgesetzgebung zu stärken. Wir legen also nicht nur mit diesem Haushaltplan die Grundlagen für eine Stärkung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, sondern dies wird auch im weiteren Handeln der Koalition Umsetzung erfahren. Ich bitte daher um Zustimmung für den Einzelplan 13. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN sowie vereinzelt bei der CDU und der SPD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Jetzt folgt Herr Kollege Pallas für die SPD-Fraktion.

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