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Rico Anton

CDU 20.05.2021 Sitzungen 7/30

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen heute erstmals einen eigenen Einzelplan für den Sächsischen Datenschutzbeauftragten. Das unterstreicht die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten im Freistaat Sachsen. Gleichzeitig ist dies Auftrag und Verantwortung für den Datenschutzbeauftragten seine zukünftige Arbeit. Der von der Staatsregierung vorgelegte Entwurf sah bereits vor, den Datenschutzbeauftragten personell und finanziell besser auszustatten, als es zuvor der Fall war. Der Grund dafür ist in den gewachsenen Aufgaben zu sehen. Das gilt für den privaten Bereich, den öffentlichen Bereich und auch den Bereich der Wirtschaft. Die vergangenen Berichte des Datenschutzbeauftragten haben es bereits sehr deutlich gezeigt: Ein wesentlicher Grund dafür, dass der Datenschutz Konjunktur hat, ist zweifelsohne das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung. In der Folge hat sich gerade der Beratungsaufwand deutlich erhöht. Mehr als zuvor haben sich Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Verbände, aber auch Unternehmen die Frage gestellt, welche Daten erhoben, gespeichert und für welche Zwecke verwendet werden dürfen. Es ist eine der zentralen und wichtigen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten: Er soll beraten, und zwar nicht nur den Landtag und die Behörde, sondern insbesondere auch die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen. Um diese Aufgabe angemessen wahrnehmen zu können, benötigt der Datenschutzbeauftragte ohne Frage eine auskömmliche Mittelausstattung zur Finanzierung von entsprechenden Veranstaltungen, einer wirksamen ist der Einzelplan 10 beschlossen und damit auch grundsätzlich abgeschlossen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) – Da kann man schon mal klatschen. Wir kommen zum 1.9 Datenschutzbeauftragter Öffentlichkeitsarbeit und auch entsprechender Beratungsangebote. Er benötigt eine ausreichende Anzahl qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um zu sichten, zu prüfen und gegebenenfalls auch zu rügen, wenn Missstände erkannt werden. Dieses Personal muss allerdings erst einmal gefunden werden, denn der Markt an Fachleuten in diesem Bereich ist überschaubar. Gleichzeitig gilt es, diese Fachleute entsprechend zu schulen und ihnen die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, damit sie bei der dynamischen Entwicklung in diesem Bereich der Datenverarbeitung auch auf dem Laufenden sind. Meine Damen und Herren! Der nun vorliegende Einzelplan ermöglicht all dies. Auch wenn wir als CDU-Fraktion Stellenmehrbedarfe aus gutem Grund stets kritisch hinterfragen, so sehen wir jedoch die Notwendigkeit zur Stärkung des Datenschutzbeauftragten. Es gilt der Grundsatz: Das Personal folgt der Aufgabe, und hier ist der Aufgabenzuwachs objektiv zu bejahen. An dieser Stelle möchte ich aber auch nicht verhehlen: Eine Ausstattung, die keine Wünsche offenlässt, ist in keinem Bereich der Staatsverwaltung darstellbar. Es geht immer um eine angemessene Verteilung. Ohne Prioritätensetzung, ohne einen verantwortungsvollen und klugen Umgang mit den begrenzten Ressourcen wird es in keinem Bereich der Staatsverwaltung funktionieren. Wir stellen den Datenschutzbeauftragten mit diesem Haushalt die angemessenen Ressourcen zur Erfüllung seiner wichtigen Aufgaben zur Verfügung. In der Gesamtschau kann man, glaube ich, sogar ohne Übertreibung sagen: Es wurde an dieser Stelle eine Priorität gesetzt. Die Beratungen im Ausschuss haben gezeigt, dass dies auch vonseiten der Opposition durchaus anerkannt wurde. Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Ihre Zustimmung zum Einzelplan 13. (Beifall bei der CDU) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Kollegen Anton von der CDU Fraktion. Jetzt spricht für die AfD-Fraktion Herr Teichmann. Bitte, Sie haben das Wort.

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