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Thomas Schmidt

20.05.2021 Sitzungen 7/30

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Guten Morgen“ kann ich noch nicht sagen, aber ich freue mich, dass ich jetzt zu später Stunde diesen Einzelplan vorstellen kann. Über 500 Tage sind vorüber. Zum ersten Mal wurde im Freistaat Sachsen nach 1990 ein Ministerium neu gegründet, das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung. Dieses wurde mit dem Ansatz gegründet, die Entwicklung des ländlichen Raumes und des urbanen, städtischen Raumes zu verknüpfen, um vitale Regionen im Freistaat Sachsen zu entwickeln. Mit übergreifenden Ansätzen einer innovationsgestützten Regionalentwicklung, von der Landesplanung, der Raumordnung und Vermessung, der grenzübergreifenden Zusammenarbeit, dem Strukturwandel, dem Bau, der Wohnungswirtschaft bis hin zur Denkmalpflege wollen wir dabei helfen, unseren gesamten Freistaat zu entwickeln. Ein kleiner Hinweis: Es ist nicht etwa ein weiterentwickelter Teil des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, von dort kamen nur zwei, maximal drei Referate. Es kamen zwei komplette Abteilungen aus dem Sächsischen Staatsministerium des Innern und eine Abteilung aus der Sächsischen Staatskanzlei. Es ist etwas anderes, als das, was hier vorhin dargestellt wurde. Es waren über 500 Tage intensiver Aufbauarbeit. Viele engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren oft an Wochenenden und langen Abenden tätig. Dazu zählen auch zahlreiche Abgeordnete, Bedienstete aus anderen Ressorts, welche beim Aufbau des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung halfen und zum Teil auch noch helfen, den normalen Dienstbetrieb abzusichern, und das unter den besonderen Herausforderungen der Corona-Pandemie über die gesamte Zeit. (Beifall bei der CDU) Mit Beschluss dieses Haushaltes können die zeitweiligen Stellenzuweisungen und Abordnungen in Dauerstellen überführt und im Rahmen der parlamentarischen Beratung die Stellenbedarfe noch einmal um 30 neue Stellen in den Haushaltsplan aufgenommen werden. Einen herzlichen Dank für die entsprechenden Änderungsanträge an alle Koalitionsfraktionen. Mit dem Beschluss wird auch die kontinuierliche Ausbildung der Vermessungsreferendare und -anwärter abgesichert. Einen großen Anteil des Haushaltes des Sächsisches Staatsministeriums für Regionalentwicklung nehmen die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung ein, um städtebauliche Herausforderungen aus Demografie, Klimaschutz und bei der Bewältigung sozialer Probleme angehen zu können. Für 2021 und 2022 stehen hierfür 358,1 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel zur Verfügung. Ich bin froh, dass wir mit diesem Haushalt die Städtebauförderung auf einem hohen Niveau fortführen und somit einen wichtigen Beitrag für eine bessere Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden gewährleisten können. Für die ähnlich ausgerichtete EU-finanzierte Stadtentwicklung stehen in diesem Jahr noch 34,7 Millionen Euro für die auslaufende EU-Förderperiode bereit. Wir werden auch mit der nun beginnenden EU-Förderperiode bis 2027 die Förderung in ähnlicher Höhe fortsetzen. Aktuell können 180 – und somit knapp die Hälfte – unserer Städte und Gemeinden von der Städtebauförderung und der EU-Förderung profitieren. Der zweite finanzielle Schwerpunkt des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung liegt beim Wohnungsbau. Es gilt einerseits, ausreichend bezahlbaren Wohnraum für alle Lebensabschnitte zu schaffen, andererseits die Qualität der bestehenden Wohnungen, gerade auf dem Land, nicht zu vernachlässigen. Dazu haben wir die Wohnraumförderung neugestaltet und die Mittel erhöht. Insgesamt sind circa 295 Millionen Euro im Doppelhaushalt eingeplant. Beispielsweise wurde für den Bau und die Sanierung von Sozialwohnungen in Dresden und Leipzig die Förderhöhe angehoben und neue Fördergegenstände, wie den Ersterwerb von Gebäuden oder die Unterstützung von Baugemeinschaften eingefügt. Für die Modernisierung des sozialen Wohnraums in kleineren Städten und ländlichen Räumen haben wir ein neues Förderprogramm, die Richtlinie „Preisgünstiger Mietwohnraum“ aufgelegt. Insgesamt stehen für die Förderung von günstigen Sozialwohnungen jährlich circa 74 Millionen Euro bereit. Außerdem wollen wir mit unserer Förderung auch die Innenbereiche kleinere Städte und Gemeinden wiederbeleben. Deshalb werden wir mit unserem neuen Programm „Jung kauft Alt“, junge Familien ermutigen, leerstehende Bestandsimmobilien zu sanieren und nicht am Stadtrand auf der grünen Wiese neu zu bauen. Das Programm wird durch die Koalitionsfraktion noch einmal um 5 Millionen Euro aufgestockt. Meine Damen und Herren! Neben dem Städtebau und Wohnen steht das SMR auch für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse auf dem Land. Mir war es wichtig, neben der europäischen Förderung über LEADER das erfolgreiche Landesprogramm „Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum“ fortzusetzen. Auch an dieser Stelle noch einmal vielen Dank an die Koalitionsfraktionen, dass sie mich hierbei unterstützt haben. Nunmehr können wir 2021 und 2022 wieder Aufrufe für jeweils 25 Millionen Euro zur Aufwertung unserer Ortskerne in Dörfern und Kleinstädten im ländlichen Raum starten. Der simul+-Wettbewerb „Ideen für den ländlichen Raum“ wird mit dem Sächsischen Mitmachfonds zum simul+-Mitmachfonds verschmolzen. Mit 16 Millionen Euro können dann in ganz Sachsen innovative und regionale Projekte unterstützt werden. Neben den neuen Mitmachfonds umfasst die Zukunftsinitiative simul+ auch konkrete Projekte der innovationsgestützten Regionalentwicklung, beispielsweise im Bereich Smart Living, womit intelligente Lebensräume geschaffen werden sollen. Ich bin der CDU-Fraktion für die Aufstockung der Mittel auf insgesamt fast 10 Millionen Euro dankbar. Ebenfalls unter dem Dach von simul+ werden wir mit der geplanten Errichtung eines Holzbaukompetenzzentrums für einen weiteren neuen Schwerpunkt im SMR sorgen. Diese Initiative ging übrigens auf die Zimmerer-Innung zurück und nicht etwa auf Wissenschaftler, die in diesen Kompetenzbereich aber selbstverständlich einbezogen wurden. Die Forderung kam aus der Zimmerer-Innung hier in Dresden. (Beifall bei der CDU) Das Bauen mit Holz ist für mich ein wichtiges Zukunftsthema, das klimafreundliche Wertschöpfung für unsere Unternehmen generiert. 1,8 Millionen Euro sind als Anlauffinanzierung in diesem Doppelhaushalt eingeplant. (André Barth, AfD: Da müssen aber erst mal die Preise wieder ein bisschen fallen!) Neu ist ebenfalls die Erweiterung unserer Richtlinie FR Regio um spezifische Aspekte zur Gestaltung vitaler Regionen. Denn der Neugründung des SMR liegt der politische Wille zugrunde, unter Zusammenführung der raumbezogenen Planungs- und Förderaufgaben unter einem Dach eine Weiterentwicklung der strategischen Ansätze der Staatsregierung im Sinne der Regionalentwicklung zu erreichen. Das ist ein Prozess, der Zeit braucht. Aber wir möchten bereits in diesem Doppelhaushalt mit neuen Ansätzen starten, wie gemeindeübergreifenden Modellvorhaben der Raumordnung oder der Daseinsvorsorge und mindestens einem Modellvorhaben, um innovative Ansätze in der kommunalen Zusammenarbeit zu testen. Dafür stehen im Doppelhaushalt des SMR rund 11 Millionen Euro zur Verfügung. Außerdem möchte ich noch erwähnen, dass dank der Koalitionsfraktionen, wie Ronny Wähner bereits ausgeführt hat, weitere 4,5 Millionen Euro für die Digitalisierung der Bauverwaltung in unserem Haushalt enthalten sind. Konkret geht es um ein sehr innovatives Projekt, für das die sächsischen Akteure und das SMR schon sehr viele Vorleistungen erbracht haben. Meine Damen und Herren, einer der größten Schwerpunkte – finanziell und arbeitsmäßig – ist die Strukturentwicklung in den beiden sächsischen Braunkohlerevieren. 10 Milliarden Euro sollen bis 2038 nach Sachsen in das Lausitzer sowie in das Mitteldeutsche Revier fließen. Der größte Teil der Mittel wird über Projekte umgesetzt, die hauptsächlich die Bundesregierung verantwortet. Über die Verteilung von 3,5 Milliarden Euro in dem genannten Zeitraum kann der Freistaat Sachsen nach engen Vorgaben des Bundes selbst entscheiden. Das SMR koordiniert dieses anspruchsvolle Konzept der gesamten Staatsregierung. Zur Kofinanzierung des Eigenanteils für den Freistaat zur Unterstützung finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen der Kofinanzierung, aber auch für Verwaltungsaufgaben wird mit diesem Doppelhaushalt ein Sondervermögen gebildet. Ihm soll in diesem Jahr ein erster Betrag in Höhe von 86,5 Millionen Euro zugeführt werden. Die Umsetzung der Strukturentwicklungsmaßnahmen erfolgt über die Förderrichtlinie des SMR zur Gewährung von Zuwendungen nach dem „Investitionsgesetz Kohleregionen.“ Ende April konstituierten sich die zur Projektauswahl notwendigen regionalen Begleitausschüsse in den Kohleregionen. Nun benötigen wir noch die Zustimmung des Hohen Hauses zu unserem Haushalt, dann kann die reguläre Förderung beginnen. Einige Vorabmaßnahmen sind bereits über den HFA freigegeben worden. Auch der Denkmalschutz ist ein wichtiger Bereich unseres Haushaltes. Dank der Koalitionsfraktionen haben wir eine bemerkenswerte Steigerung der Fördermittelansätze, was auch eine Wertschätzung für die reiche sächsische Denkmallandschaft ist. Insgesamt sind es 54,6 Millionen Euro gegenüber rund 45 Millionen Euro im vergangenen Haushalt. Neben einem eigenen Landesprogramm der gezielten Förderung des Welterbes „Montanregion“ und dem Aufbau einer Stiftung bürgerlichen Rechts „Lebendiges Erbe Sachsen“ soll auch der Aufbau eines bürgerschaftlichen Netzwerkes unterstützt werden. Meine Damen und Herren, so weit der neue Einzelplan 10. Ich danke den Mitgliedern des Ausschusses für Regionalentwicklung für die konstruktive Zusammenarbeit und auch dem Haushaltsausschuss und allen Mitarbeitern, die hier tätig waren. Insgesamt stehen dem SMR für diesen Doppelhaushalt 1,18 Milliarden Euro zur Verfügung, um im Freistaat Sachsen eine innovationsgestützte Regionalentwicklung voranzutreiben. Aber besonders möchte ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei uns im SMR noch einmal für dieses Jahr des Aufbaus des neuen Hauses danken. Mit viel Engagement und Einsatz kompensierten sie die personellen Engpässe und setzten die vielfältigen komplexen Aufgaben dieses Einzelplanes um. Es war für mich in meiner nun schon etwas längeren politischen Tätigkeit eine ganz besondere Erfahrung, Teil dieses Prozesses, dieses Teams zu sein, alle mit sehr unterschiedlichen Aufgaben, aber vereint in dem Ziel, diese große Herausforderung zu meistern. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SMR, des GeoSN sowie des Landesamtes für Denkmalpflege werden alles dafür tun, die Chancen dieses Ministeriums zu nutzen. Grundlage ist ein bestätigter Haushalt. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zum Einzelplan 10. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Herr Staatsminister Schmidt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Einzelplan 10 und gehen sofort in die Änderungsanträge. Da liegt uns im Kapitel 10 01 als Erstes der Änderungsantrag 7/6517, ein Antrag der Fraktion AfD zu Titel 422 01 und zum Stellenplan des Kapitels, vor. Für die einreichende Fraktion Herr Barth, bitte, an Mikrofon 7.

Protokoll ↗