Franz Sodann
Leider nicht; dieser Antrag ist einzigartig. – Vielen Dank. Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Mit unserem Änderungsantrag wollen wir die Zuschüsse für die Verbraucherinsolvenz- und Schuldnerberatung um 2 Millionen Euro jährlich auf insgesamt 5 Millionen Euro erhöhen. Den derzeitigen Haushaltsansatz von 3 Millionen Euro, immerhin 99 800 Euro mehr, für die Errichtung einer Landesfachstelle zur Verzahnung von Insolvenz- und Schuldnerberatung halten wir für völlig ungenügend. Er lässt die allgemeinen Preissteigerungen einschließlich der Lohnkostensteigerungen in den letzten Jahren einfach außer Betracht. Der Leiter einer gemeinnützigen Schuldnerberatung beschreibt die Situation wie folgt: „Zum Leben zu wenig, aber zum Sterben wird es wohl gerade noch reichen.“ Die Fachstellen, zum Beispiel die GSB – Gemeinnützige Schuldnerberatung in Leipzig –, aber auch die Verbraucherzentrale Sachsen gehen von einem Anstieg der Zahl der Insolvenzen, privat wie geschäftlich, in näherer Zukunft aus, besonders bei Klein- und Soloselbstständigen. Bedingt wird dieser erwartete Anstieg durch die Auswirkungen der Coronakrise und der damit einhergehenden Einnahmen- und Einkommensverluste durch Kurzarbeit bis hin zum gänzlichen Arbeitsverlust, welche mit staatlichen Unterstützungsmaßnahmen nicht ausgeglichen werden konnten. Gerade kleinere Träger haben in ihrer Kostenstruktur wenig bis de facto keinerlei Spielräume, den Beratungskräften Gehälter zu zahlen, welche nur im Ansatz mit öffentlichem Dienst oder freier Wirtschaft vergleichbar wären. Es braucht vor allem in ausreichender Anzahl technisch und personell gut ausgestattete Beratungsstellen, welche in der Lage sind, den abzusehenden Zuwachs an Schuldnerberatungsbedarf, an Insolvenzberatungsbedarf zügig und fachlich korrekt abzuwickeln und die Betroffenen hinreichend und richtig zu unterstützen. Daher unser Antrag; wir bitten um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei den LINKEN)
