Sarah Buddeberg
Herr Präsident, ich möchte Ihrer Bitte gleich nachkommen und auch die Drucksache 7/6277 einbringen. Das ist ein Themenkomplex und etwas schwierig zu trennen. Es geht um die Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen und um das Landesblindengeld. Diesbezüglich haben wir weitreichende Forderungen. Wir wollen das Geld für hochgradig Sehbehinderte auf 250 Euro, für Gehörlose –, genauso wie das Landesblindengeld – auf 500 Euro und für schwerstbehinderte Kinder auf 200 Euro anheben. Wir wollen bei Gehörlosigkeit den Grenzwert für den Grad der Behinderung von 100 auf 70 % senken. Diese Zahlen haben wir uns nicht selbst ausgedacht, sondern wir folgen den Forderungen des Blinden- und Sehbehindertenverbandes. Wir wissen, dass wir noch einmal deutlich mehr Geld fordern; denn die Summe wird hier mehr als verdoppelt. Das ist auch sehr notwendig. Ich glaube, ich muss es nicht mehr im Detail begründen, da wir das schon seit einigen Jahren miteinander diskutieren, beispielsweise bei den entsprechenden Gesetzentwürfen und im letzten Haushalt. Wir hatten dazu auch Anhörungen, in denen zahlreiche Beispiele dafür genannt wurden, warum das notwendig ist und welche besonderen Geräte und Hilfen Menschen brauchen – die also darauf angewiesen sind –, um am Leben teilhaben zu können. Genau darum geht es. Es geht um Inklusion und Teilhabe. Sicherlich hat es Hoffnungen geweckt, dass im Koalitionsvertrag versprochen wurde, genau hier nachzubessern. Das hat bei mir Hoffnungen geweckt, aber noch viel mehr bei den Leuten, die darauf angewiesen sind. Insofern ist die Enttäuschung klar, dass hier nicht so nachgebessert wurde, wie es notwendig ist. Deshalb ist es mir noch einmal wichtig zu sagen – was wir schon ein paar Mal vorgetragen haben –, dass Inklusion keine Sache ist, die „nice to have“ ist, die man machen kann, wenn man noch Geld übrig hat, sondern dass es – das steckt auch in dem Wort drin – um Nachteilsausgleiche geht. Das heißt, unsere Gesellschaft ist so konstruiert, dass sie Menschen ausgrenzt und Teilhabe verunmöglicht. Das liegt daran, dass sie an bestimmten Kriterien ausgerichtet ist. Es ist ja nicht gesagt, dass wir alle in einer Schrift schreiben und lesen müssen, für die man sehen muss. Wir könnten auch alle mit Brailleschrift schreiben. Das ist sozusagen ein Zufall. Insofern ist es ein Nachteilsausgleich. Da diese Nachteile ausgeglichen werden müssen, ist das genau unsere Aufgabe als Gesellschaft. Deshalb sagen wir: Hier müssen wir den Forderungen des Blinden- und Sehbehindertenverbandes dringend folgen. Wir bitten Sie, dieser Erhöhung zuzustimmen. (Beifall bei den LINKEN)
