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Dr. Rolf Weigand

AfD 20.05.2021 Sitzungen 7/30

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir als AfDFraktion setzen uns für die Wahlfreiheit von Müttern und Vätern bei der Betreuung der Kinder in den ersten drei Lebensjahren ein. Wir wollen die Wahlfreiheit zwischen der Betreuung in der Kita und der Betreuung zu Hause. Auch wenn Sie von der Linksfraktion das nicht wollen, wir wollen das. Nehmen wir zum Beispiel eine junge Familie, zwei Kinder, Lisa, vier Jahre alt, Oskar fünf Monate. (Demonstratives Stöhnen bei den LINKEN) Der Vater ist Maurer – – (Beifall bei der AfD) Ja, es gibt solche Familien noch in Sachsen, und darauf sind wir als AfD stolz. Also eine vierköpfige Familie: Der Vater ist Maurer und in Vollzeit berufstätig für 1 500 Euro netto. Die Mutter ist Krankenschwester und bekommt normalerweise 1 500 netto. Derzeit bezieht sie Elterngeld bis zum 12. Monat in Höhe von 1 000 Euro. Das sind 67 % des letzten Nettolohns. Das Familieneinkommen liegt bei 2 500 Euro. Die Mutter würde gern drei Jahre mit Oskar zu Hause bleiben, muss ihn aber nach einem Jahr in die Kita bringen, weil das Familieneinkommen sonst nicht ausreicht. Sie haben eine Miete zu bezahlen, einen Autokredit und den Kitaplatz für Lisa. Die wirtschaftlichen Umstände zwingen beide Eltern, frühzeitig wieder arbeiten zu gehen. Genau hier setzt unser Landeserziehungsgeld an, eine echte Wahlfreiheit für die Eltern. Unsere Krankenschwester würde mit dem Landeserziehungsgeld weiter 1 000 Euro im Monat bekommen. Sie kann damit Oskar drei Jahre zu Hause betreuen. Mit dem aktuellen Landeserziehungsgeld sind es nur 200 Euro im Monat für maximal sechs Monate. Wir schaffen die wirkliche Wahlfreiheit in den ersten drei Jahren, 67 % des letzten Einkommens, mindestens 750 Euro und maximal 1 500 Euro. Unsere vierköpfige Familie bezieht damit 1 000 Euro im Monat Erziehungsgeld. Und jetzt kommt‘s: 2010 wurde das Landeserziehungsgeld evaluiert. Das Ergebnis war, dass sich 50 % der Eltern eine längere Bezugszeit wünschen, 33 % wünschen sich die Betreuung bis zum dritten Lebensjahr zu Hause, und 25 % wünschen sich höhere Leistungen. Alles das schafft das Landeserziehungsgeld der AfD-Fraktion. Wir schaffen wirkliche Entlastung. Wir leben endlich die Sächsische Verfassung in Artikel 22: „Wer in häuslicher Gemeinschaft Kinder erzieht, verdient Förderung und Entlastung.“ (Beifall bei der AfD) Wir leben die Sächsische Verfassung. Wir schaffen wirkliche Wahlfreiheit bei der Kinderbetreuung. Wir wollen das Landeserziehungsgeld ausbauen und bitten um Ihre Zustimmung. Vielen Dank (Beifall bei der AfD)

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