Susanne Schaper
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin. Wenn Sie gestatten, würde ich die Drucksachen 7/6266 und 7/6265 zusammen einbringen. In der „Freien Presse“ war am 5. Februar 2021 unter der Überschrift „Landeserziehungsgeld: Erstmals weniger als 10 000 Empfänger“ ein Beitrag zu finden, in dem ich dieses familienpolitische Instrument, seine Grenzen und seine Wirkung gut beschrieben fand. Fakt ist offensichtlich, dass im Jahr 2020 diese Leistung, die sonst nur noch in Bayern vorgehalten wird, in Sachsen so selten ausgereicht wurde wie noch nie seit dem 1. September 1992. Wir als Linksfraktion sind der Meinung: Ein zentrales familien-, sozial- und bildungspolitisches Ziel besteht darin, allen Kindern im Freistaat Sachsen ein qualitativ hochwertiges Betreuungsangebot zur Verfügung zu stellen. Die finanzielle Förderung für eine längerfristige, eigene häusliche Betreuung der eigenen Kinder läuft diesem Ziel entgegen und entbehrt zudem einer erziehungswissenschaftlichen und sozialpolitischen Grundlage. (André Barth, AfD: Aha!) Es sei denn, man hat ein Familienbild wie Sie aus den Dreißigerjahren. Die geringe Inanspruchnahme des Landeserziehungsgeldes zeigt zudem, dass dieses Instrument dem heutigen Familienleben der Eltern in Sachsen einfach nicht mehr entspricht. Für eine zielgerichtete Entlastung und Förderung von Familien, insbesondere Familien mit besonderen Bedarfen, wie zum Beispiel Einelternfamilien, Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen oder mit finanziell geringen Mitteln, sind die freiwerdenden Mittel in einer Familienpauschale für die Landkreise und kreisfreien Städte sowie gegebenenfalls zugunsten anderer Familienschutzmaßnahmen vorgesehen. Zur grundlegenden, nachhaltigen Verbesserung der Situation wollen wir 2021 und 2022 in den Landkreisen und kreisfreien Städten jeweils 1 Million Euro pauschal zuweisen, und das soll gezielt für benachteiligte Familien, Einelternfamilien, Familien mit Angehörigen mit Behinderung oder einkommensschwache Familien verwendet werden, um auf unterschiedliche regionale Bedarfe eingehen zu können und auf Angebotslücken zu reagieren, gerade jetzt in den Zeiten nach der Corona-Pandemie. Ich danke Ihnen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall bei den LINKEN) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Vielen Dank an Susanne Schaper für die Linksfraktion. – Gibt es jetzt Aussprachebedarf, entweder zu einem Änderungsantrag oder gleich zu beiden? – Zu den Änderungsanträgen Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion, bitte. Würden Sie sagen, zu welchem Änderungsantrag oder ob zu beiden, oder wie Sie das handhaben möchten?
