Dr. Volker Dringenberg
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich habe schon vor Kurzem zu dem vergleichbaren Antrag zu Kapitel 04 einige Ausführungen gemacht. Ich will das hier nicht über Gebühr strapazieren. Ich möchte nur in diesem Zusammenhang mit Blick auf die Verwaltungsgerichte auf einige andere Aspekte hinweisen – wohl wissend, dass Herr Modschiedler schon die Replik vorweggenommen und mir erklärt hat, dass das nichts wird. Aber ich komme ja aus der Praxis und bin es gewohnt, gerade vor Gericht die Argumente auszutauschen. Das möchte ich mir auch in diesem Hohen Hause nicht nehmen lassen. Mit Blick auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist zu konstatieren, dass diese nun oft genug die Folgen des Regierungsversagens kontrollieren – man kann auch sagen: ausbaden – musste. So verzeichneten 2014 unsere Verwaltungsgerichte 9 396 neue Verfahren, hiervon 1 697 bei den Asylkammern; das entsprach einem Anteil von 18 %. Das hat sich im Jahr 2017 dramatisch verändert. Da hatten wir 13 660 Verfahren und davon 8 798 bei den Asylkammern. Das waren dann satte 64 %. Das vormals in einer beschaulichen Villa in LeipzigLeutzsch residierende Verwaltungsgericht Leipzig musste eine Nebenstelle in der Landesdirektion bilden, um überhaupt noch arbeitsfähig zu bleiben. Proberichter und Richter aus dem Arbeitsgericht mussten Feuerwehr spielen. Seitdem ist die Anzahl der Verfahrenseingänge zwar grundsätzlich zurückgegangen; die durchschnittliche Verfahrensdauer, auf die Kollege Lippmann ja schon rekurriert hat, schwoll aber im Zeitraum 2017 bis 2019 in allen Verwaltungsgerichten um drei bis vier Monate an. Nun – insoweit kann ich der Justizministerin recht geben – folgt eine Verfahrenswelle auf die nächste – Sie haben es gesagt –: die Normenkontrollverfahren, die Streitigkeiten um die Kindergartenplätze und die anderen Corona-Maßnahmen. Insofern ist nicht davon auszugehen, dass die Verwaltungsgerichte an Arbeitsmangel leiden werden. Daher sind wir der Meinung, dass wir mit dem durchaus dezenten Stellenaufwuchs zu Recht die Verwaltungsgerichtsbarkeit stärken. Daher bitten wir Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es dazu noch Redebedarf? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den Antrag abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Es gibt keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür; dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über das Kapitel 06 08. Wer gibt die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dagegen ist dennoch dem Kapitel 06 08 mehrheitlich zugestimmt. Kapitel 06 09. Es gibt keine Änderungsanträge. Deshalb kommen wir gleich zur Abstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – War das eine Gegenstimme? – Nein. Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen ist Kapitel 06 09 mit Mehrheit angenommen worden. Wir kommen zu Kapitel 06 10, auch hier ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Titel 422 01 in der Drucksache 7/6437. (André Barth, AfD: Formale Einbringung!) – Formale Einbringung. Möchte jemand dazu sprechen? – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Keine Stimmenthaltungen, Stimmen dafür; mit Mehrheit abgelehnt. Dann lasse ich über Kapitel 06 10 abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Gegenstimmen ist Kapitel 06 10 dennoch mit Mehrheit zugestimmt worden. Wir kommen zu Kapitel 06 11. Hierzu gibt es keinen Änderungsantrag, auch zu Kapitel 06 12 und 06 13 nicht. Wer möchte diesen Kapiteln zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und keinen Gegenstimmen wurde den Kapiteln mit Mehrheit zugestimmt. Kapitel 06 14, Drucksache 7/6438, Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Titel 422 01. Wird Einbringung gewünscht? – Herr Barth, bitte.
