Dr. Volker Dringenberg
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Herr Modschiedler! Herr Lippmann! In Ihren Einbringungsreden, Selbstbelobigung über den Haushalt, hat mir gut gefallen, Herr Modschiedler, dass Sie sich für einen starken Rechtsstaat, für eine starke Justiz ausgesprochen haben. Bei Ihnen, Herr Lippmann, hat mich positiv überrascht, dass Sie die Relevanz von Verfahrensdauern erkannt haben. (Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, ja!) Tatsächlich ist es so – lassen Sie sich das von mir als Praktiker sagen –, dass die durchschnittliche Dauer der Straf- und Bußgeldverfahren vor den Amtsgerichten trotz leicht sinkender Verfahrenseingänge von vier Monaten im Jahr 2014 auf gegenwärtig circa fünf Monate gestiegen ist. Etwas weniger deutlich fällt das im Zivilbereich aus, dennoch ist zu konstatieren – und das merken wir gerade in Corona-Zeiten –, dass die Gerichte vielfach eine erhebliche Bugwelle an Verfahren vor sich herschieben. So nahm der Altbestand an Strafverfahren bei neun sächsischen Amtsgerichten im besagten Zeitraum erheblich zu. Die hier schon angesprochene Digitalisierung schreitet tatsächlich nur mühsam voran und stellt für das Personal in der jetzigen Übergangsphase eher eine zusätzliche Belastung als eine Entlastung dar, und daran wird sich auch auf absehbare Zeit nichts ändern. Zu konstatieren ist, dass die Richter und das Justizpersonal oftmals am Limit arbeiten. Das kann man anschaulich belegen, auch anhand der Krankheitstage, die in einigen Gerichten deutlich zunehmen. Ich darf hier auf die Amtsgerichte Aue, Eilenburg, Grimma oder Meißen verweisen. Gleichzeitig hat das Personal mit einer zunehmenden Überalterung zu kämpfen, und das, meine Damen und Herren, sind Alarmsignale, gerade wenn man sich für die Justiz so stark machen möchte. Offenbar ist dies alles mit der über Jahre nahezu gleichgebliebenen Stellenanzahl im Bereich der ordentlichen Gerichte nicht mehr zu stemmen. 2020 sind im Kapitel 04 insgesamt 785 Richterplanstellen ausgewiesen. Davon waren mit Stand 30.09.2020 lediglich 24 Stellen unbesetzt, was einer Quote von circa 3 % entspricht. Damit wird schon die Stellenbewirtschaftungsreserve von 5 % erheblich unterschritten. Dass die Gerichte oftmals am Limit arbeiten, kann also nicht an der mangelnden Besetzung der bisher ausgewiesenen Stellen liegen. Das Thema Personalentwicklung wäre insoweit relevant, aber das wollen wir in Anbetracht der kurzen Redezeit hier nicht thematisieren. Insoweit ist zusammenfassend festzuhalten, dass zunächst dringend im Stellenplan nachzujustieren wäre. Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Sie müssen bitte zum Ende kommen.
