Katja Meier
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man den Einzelplan 06 des Staatsministeriums der Justiz für Demokratie, Europa und Gleichstellung in einem Wort zusammenfassen müsste, dann wäre es „Generationenfestigkeit“. Ich will das an vier Schwerpunkten dieses Haushalts festmachen, was heute auch immer wieder in Rede stand: das Thema Digitalisierung. Nicht erst seit Corona wurde uns eindrücklich vor Augen geführt, wie unaufhaltsam der Digitalisierungsprozess ist und dass schlicht kein Weg daran vorbeiführt. Ein weiterer Punkt, der für mich für Generationenfestigkeit steht, ist die Stärkung der Demokratie und Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene, auf Landesebene und natürlich auch auf europäischer Ebene. Die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung auszubauen, ist hier ganz zentral, und eben auch – wie es Frau Kliese gesagt hat – Begegnungen zu schaffen. Demokratie macht sich auch für mich ganz klar daran fest und ist ein Gradmesser von Demokratie, wie der Staat mit Minderheiten umgeht und Unterstützung und Hilfe leistet. Das zeichnet sich auch in diesem Haushalt ab, genauso wie der Gewaltschutz; Frau Hammecke hat es gerade ausgesprochen. Über allem steht natürlich – und damit fällt alles – das Thema Personal. Wie ist die Personalausstattung in der Justiz? Wie können wir sicherstellen, dass der demokratische, starke Rechtsstaat gut funktioniert? Um dieser Generationenfestigkeit gerecht zu werden, ist das SMJusDEG in den nächsten zwei Jahren mit je rund einer Milliarde Euro gut ausgestattet. Das Personal ist das Hauptgewicht dieses Haushalts mit über 50 %, und das hat absolut seine Berechtigung; denn eine personell gut ausgestattete Justiz ist die Voraussetzung dafür, dass die Arbeitsabläufe gut funktionieren und dass sich die Bürgerinnen und Bürger auf einen funktionierenden Rechtsstaat verlassen können. Für eine zukunftsfähige sächsische Justiz sind aber auch umfangreiche Investitionen im IT-Bereich unabdingbar. Wenn wir bei der Digitalisierung nicht vorankommen, wird unser Rechtswesen nicht zukunftsfähig sein. Denken wir hier insbesondere an die E-Akte, die in den kommenden Jahren die Papierakte in den Gerichten verschwinden lassen wird. Die E-Akte verändert die Arbeitsprozesse insgesamt in der Justiz nachhaltig und kommt am Ende auch selbstverständlich den Bürgerinnen und Bürgern unmittelbar zugute. Investitionen in die Digitalisierung sind also für die Zukunft des öffentlichen Dienstes und natürlich auch der sächsischen Justiz absolut zentral. Mindestens ebenso wichtig ist aber, dass wir Planungssicherheit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Justiz schaffen. Die Verfahrensaufkommen sind absolut hoch. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit haben wir es wegen der Corona-Pandemie sogar mit einem exponentiellen Verfahrenswachstum zu tun. Ich will Sie an dieser Stelle durchaus mit den Zahlen konfrontieren. Vor 2020 hatte es zum Beispiel das Oberverwaltungsgericht mit durchschnittlich 40 neuen erstinstanzlichen Haupt- und Eilverfahren zu tun. 2020 waren es 213 Verfahren, und für dieses Jahr sind bis Ende April bereits 177 Verfahren anhängig geworden. Wohlgemerkt sind das 95 % Normenkontrollverfahren, und das bedeutet, dass sie nicht nur inhaltlich komplexer sind, sondern auch personalintensiver als andere Verfahren. Wir dürfen nicht nachlassen, die Personalausstattung der Justiz in den Fokus zu nehmen. Strafverfahren – Herr Lippmann hat es gesagt – wie das gegen die HooliganGruppe „Faust des Ostens“ zeigen, dass die Belastung von Gerichten das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürgern in den Rechtsstaat gefährden kann. Vor diesem Hintergrund ist es mir besonders wichtig, dass mit dem nun vorliegenden Doppelhaushalt die Stellenabbauverpflichtungen, die sogenannten kw-Vermerke, für die Justiz endgültig ad acta gelegt werden. Die 468 kw-Vermerke, die auf dem Justizhaushalt gelastet haben wie über keinem anderen Haushalt dieser Staatsregierung, sind endlich Geschichte, und ich finde, das ist einen Applaus wert. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und des Abg. Rico Gebhardt, DIE LINKE) Denn damit können wir den Generationenumbau angehen und schaffen Planungssicherheit für die Personalbewirtschaftung. Von der Streichung der Stellenabbauverpflichtung wird aber auch der Justizvollzug und dort insbesondere der Medizinische Dienst profitieren. Das bedeutet im Umkehrschluss natürlich auch eine Entlastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im letzten und auch noch in diesem Jahr unter wirklich erschwerten Bedingungen die täglichen Abläufe gesichert, Hygienekonzepte umgesetzt und das Infektionsgeschehen unter Kontrolle gebracht haben. Wir haben es nicht nur geschafft, die kw-Vermerke zu streichen, sondern wir haben in diesem Haushalt einige neue Stellen ausbringen können: neue Stellen für Gerichte und Staatsanwaltschaften, neue Stellen für die Digitalisierung und auch – und das ist mir besonders wichtig – für den Justizvollzug insgesamt. Der Justizvollzug ist schon besprochen worden, aber ich möchte noch ein paar Worte dazu verlieren. Ich finde schon, dass wir einige zentrale Punkte neu gesetzt haben. Den Justizvollzug in freien Formen konnten wir stärken, was aber auch nur möglich war, da in der letzten Legislaturperiode das Strafvollzugsgesetz dahin gehend geändert wurde, dass der Vollzug in freien Formen nun auch für Erwachsene möglich ist, und das ist bisher deutschlandweit einzigartig. Wir wollen uns hier auf den Weg machen, entsprechende Angebote für Erwachsene und insbesondere für Frauen zu schaffen. Damit haben wir begonnen, und wir werden in naher Zukunft das erste Projekt für den Vollzug in freien Formen für Erwachsene auf den Weg bringen. Ein weiterer wichtiger Aspekt, der bereits genannt wurde, ist das Thema Suchttherapie. Wir haben mit der JVA Zeithain – und das ist bisher einmalig in Deutschland – eine Suchttherapie in der JVA angesiedelt, die seit einigen Jahren erfolgreich arbeitet. Wir haben außerdem eine Suchttherapiestation in der Jugendhaftanstalt in RegisBreitingen, aber wir wollen hier, weil es dringend notwendig ist, diese Angebote für männliche Gefangene ausbauen, auch für weibliche Gefangene. Dafür haben wir im Haushalt das entsprechende Geld eingestellt, was dringend notwendig ist. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, uns allen ist bewusst, dass uns so schnell kein dicker Schlussstrich unter die Corona-Zeit vergönnt sein wird. Nicht nur aus medizinischer Sicht wird uns Long-Covid noch eine ganze Weile beschäftigen; und das bedeutet, dass wir die richtigen Lehren aus der Pandemie ziehen müssen, etwa in der Frage, wie wir unsere Arbeit organisieren. Ohne Frage hat durch die Pandemie ein Umdenken eingesetzt, was flexiblere Arbeitszeitregelungen und die digitale Welt angeht. Wo es nötig und möglich war, wurden Regelungen zum mobilen Arbeiten gefunden, damit Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Arbeit und Familie besser unter einen Hut bringen können. Wir sollten uns an diese flexiblen Regelungen, an diesen Willen zur Flexibilität auch dann noch erinnern, wenn wir Covid-19 hoffentlich bald hinter uns gelassen haben werden. Aber es gibt auch eine Kehrseite der Medaille, dass Menschen aktuell viel Zeit zu Hause verbringen, nämlich die angespannte Lage in den Familien. Dort verursacht die Pandemie ebenfalls gravierende Spätfolgen. Besonders Frauen und Kinder leiden unter der angespannten häuslichen Situation und wir brauchen Mittel bei der Gleichstellung und beim Gewaltschutz, um die Folgen abzufedern. Corona hat selbstverständlich dieses Problem nicht neu geschaffen, aber es hat es vor allem verschärft. Die deutliche Verbesserung der finanziellen Situation der Gewaltschutzeinrichtungen – Frau Hammecke hat es gesagt – ist notwendig, damit zukünftig jede Person in Sachsen, die von häuslicher oder sexualisierter Gewalt betroffen ist, die Hilfe bekommt, die sie benötigt. Die Istanbul-Konvention setzt hier einen klaren gesetzlichen Rahmen, der unseren Ausbauzielen zugrunde liegt. Viele Vorhaben und Baustellen der nächsten Zeit haben selbstverständlich eine europäische Dimension. Wir tun gut daran, dass wir uns das immer wieder bewusst machen. Was im Haushalt unter dem sehr bürokratielastigen Begriff der pflichtigen Aufgaben steht, sind auch die EU-Programme. Sie sind wichtig, nicht nur, weil Sachsen in einigen Wochen den Vorsitz der Europaministerinnen- und Europaministerkonferenz übernehmen wird. Unser Vorsitz soll im Zeichen eines starken europäischen Zusammenhalts stehen; wir haben es von Martin Modschiedler gehört. Das bedeutet, dass wir auch die Zivilgesellschaft einbinden wollen, um für grenzübergreifende Zusammenarbeit und Rechtsstaatlichkeit zu werben – und nicht nur das. Die Zukunftskonferenz ist angesprochen worden. Hier planen wir, trinational eine Konferenz durchzuführen, eine Konferenz für junge Menschen, die die Zukunft Europas sind, die die Themen eruieren sollen, um dann in einem trinationalen Dialog mit Tschechien, mit Polen und mit sächsischen Bürgerinnen und Bürgern diese Fragen zu diskutieren. Das ist genau das, was Europa ausmacht. Eines hat die Corona-Situation mehr als deutlich gezeigt, meine Damen und Herren. Die Bürgerinnen und Bürger bringen sehr viel Verständnis auf und tragen vieles mit, solange man auf Augenhöhe mit ihnen kommuniziert und solange Beschlüsse in transparenter Art gefasst werden. Nicht zuletzt deshalb müssen wir neben dem Thema Europa auch die Bereiche Demokratie und Bürgerbeteiligung im Haushalt angemessen berücksichtigen, damit wir unter anderem wissenschaftliche Einrichtungen, Modellprojekte im Feld der politischen Bildung und ein landesweites Beratungsnetz für Bürgerbeteiligungsvorhaben fördern können. Dies alles soll mit diesem Haushalt gefördert werden, damit unsere Demokratie lebendig bleibt und auch in Zukunft von aufgeklärten und politisch interessierten Bürgerinnen und Bürgern gestaltet wird, von Menschen, die sich einbringen, mit Ideen Gehör finden, sodass diese umgesetzt werden. Dazu gehört nicht zuletzt ein transparentes Regierungshandeln, das eingefordert wird. Zeigen wir diesen Menschen, dass wir die Botschaft verstanden haben, dass wir gemeinsam die Politik in Sachsen gestalten wollen! Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Das war Frau Staatsministerin Meier. – Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über den Einzelplan 06. Da wir eine Reihe von Änderungsanträgen haben, werden wir wieder kapitelweise vorgehen und die Anträge dazu aufrufen. Ich beginne mit dem Kapitel 06 01, Drucksache 7/6441, Änderungsantrag der AfD-Fraktion zu Titel 422 01, zu Titel 428 01 und zum Stellenplan des Kapitels. Ich bitte Herrn Barth um Einbringung.
