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Lucie Hammecke

GRÜNE 20.05.2021 Sitzungen 7/30

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In der ersten Rederunde ist mein Kollege Valentin Lippmann bereits auf den Kernbereich der Justiz eingegangen. Ich möchte mich nun gern Frau Nagel anschließen und meinen Blick auch auf den Justizvollzug richten. Denn auch dieser profitiert ganz klar von der angesprochenen Ausbildungsoffensive. Als vollzugspolitische Sprecherin und als Anstaltsbeirätin – nicht in der JVA Leipzig, sondern in der JSA RegisBreitingen – ist mir die Frage des Personals in Justizvollzugsanstalten sehr wichtig; denn daran hängen ganz konkret Lebensbedingungen von Gefangenen, die zum Beispiel durch Aufschlusszeiten krass bedingt werden und die von der Personalsituation in den Anstalten abhängig sind. Zur Verbesserung der Situation in den Anstalten – das wurde bereits erwähnt – führen wir außerdem die Telemedizin in den Anstalten ein. Damit wollen wir auch dann medizinische Versorgung gewährleisten, wenn gerade keine Anstaltsärztin oder kein Anstaltsarzt vor Ort sein kann. Zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, brauchen wir aber mehr als nur Gefängnisse. Wir brauchen mehr als nur das Wegsperren. Durch die Stärkung verschiedenster Projekte gehen wir einen ersten Schritt in diesem Doppelhaushalt. Dazu gehören Methoden zur Bewältigung von Straftaten, Modellprojekte im Bereich Restorative Justice, aber ebenso auch ein Forschungsprojekt zum Täter-Opfer-Ausgleich. Der Strafvollzug in freien Formen wurde hier im Hohen Haus schon mehrfach lobend angesprochen. Er wird ebenfalls gestärkt und auch die Trägervielfalt wird ermöglicht, sodass wir nicht nur das „Seehaus“ stärken, sondern auch andere Projekte für eine andere Zielgruppe – nämlich Erwachsene – ermöglichen. Es muss auch darum gehen, dass wir Freiheitsstrafen, wo es möglich ist, vermeiden. Denn insbesondere der Vollzug von Ersatzfreiheitsstrafen bringt allen Beteiligten herzlich wenig. Um diese zu vermeiden, stärken wir jetzt die Beratungen über die Straffälligenhilfe, um andere Wege der Abbezahlung oder der ehrenamtlichen Arbeit zu finden. Jetzt komme ich zu einem Teil im Einzelplan 06, der im Zuge der Regierungsneubildung – auch diese wurde hier schon breit diskutiert – hinzugekommen ist. Im Bereich Demokratie im Einzelplan 06 stellen wir wichtige Mittel für die Arbeit zur Stärkung unserer Demokratie und gegen demokratiefeindliche Bestrebungen in den kommenden zwei Jahren zur Verfügung. Das Else-Frenkel-Brunswik-Institut, das im Jahr 2020 an der Uni Leipzig gegründet wurde, soll als Dokumentations- und Forschungsstelle antidemokratische und menschenfeindliche Tendenzen analysieren und bewerten. Hierzu haben wir als Hohes Haus noch im letzten Jahr einen Auftrag gegeben, als wir das Gesamtkonzept Rechtsextremismus beschlossen haben. Die an der TU Dresden neugegründete John-DeweyForschungsstelle für Didaktik soll Träger und Vereine der politischen Bildungsarbeit unterstützen und sie bezüglich neuer didaktischer Methodiken beraten, und sie tut es auch bereits. Aber auch Bürgerbeteiligung ist uns ein wichtiges Anliegen, auch und gerade im Strukturwandelprozess. Die Menschen vor Ort wissen am besten, was vor Ort passieren soll und wie ihre Zukunft aussehen soll. Wir wollen sie jetzt konkret einbeziehen. Dieses Einbeziehen, diese Beteiligung ist uns ein grundsätzliches Anliegen. Deshalb werden wir dies auch im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas tun. Sachsen mit seinem Dreiländereck nach Polen und Tschechien übernimmt eine wichtige europäische Brückenfunktion. Deshalb wollen wir diese auch nutzen und auf trinationalen Konferenzen mit Sächsinnen und Sachsen, mit Polinnen und Polen, mit Tschechinnen und Tschechen gemeinsam darüber sprechen, wie wir uns die Zukunft Europas vorstellen. Zum Schluss möchte ich zu einem der Schwerpunkte der Änderungsanträge der Koalition kommen, und das ist der Gewaltschutz. Mit insgesamt mehr als 4,8 Millionen Euro im Jahr 2021 und 10 Millionen Euro im Jahr 2022 stellen wir das sächsische Gewaltschutzsystem langfristig auf sichere Füße und stellen klar: Gewaltschutz ist in Sachsen nicht nur ein Nice-to-have. Als Land übernehmen wir deshalb zukünftig die Personalkosten für die Frauenschutzeinrichtungen, um damit die kommunale Ebene zu entlasten. Denn genau an dieser Frage ist es in den letzten Jahren immer wieder gescheitert. Das war der Grund, warum es vor Ort keine Angebote gab. Wir stärken außerdem bauliche Investitionen, schaffen Anlaufstellen für anonyme Spurensicherung und hellen das Dunkelfeld geschlechtsspezifische Gewalt mit einer Studie weiter auf. Zusammengefasst tun wir auch das, was wir hier im Hohen Haus letzten September beschlossen haben: Wir entwickeln das Gewaltschutzsystem in Sachsen qualitativ fort, bauen es aus und folgen damit unserer Überzeugung, dass Gewaltschutz staatliche Verpflichtung ist und wir alles dafür tun müssen, dass bald eine jede von häuslicher Gewalt betroffene Frau oder andere Person im Freistaat überall ein Angebot bekommen kann. Dafür bin ich auch meinem Koalitionspartner in den Verhandlungen und natürlich dem Haus sehr dankbar. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD, den LINKEN und ganz vereinzelt bei der CDU)

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