Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der demokratische Rechtsstaat braucht eine gut ausgestattete Justiz; denn nur mit einer verlässlich arbeitenden dritten Gewalt kann unser Rechtsstaat funktionieren. Gerade die dritte Gewalt ist jener Bereich des Staates, in dem die Bürgerinnen und Bürger sehr sensibel auf fehlende Verlässlichkeit reagieren, wenn beispielsweise Verfahren übermäßig lange dauern und es – wie beim jüngst doch zu Ende gegangenen Verfahren gegen Mitglieder der „Faust des Ostens“ – aufgrund jahrelanger Verfahrensverzögerungen zu recht milden Urteilen kommt. Personal ist somit gerade im Bereich der Justiz keine abstrakte Größe, sondern die entscheidende Funktionsbedingung für Rechtsstaatlichkeit. Über die Verbesserung der Personalausstattung in der Justiz reden wir hier im Freistaat bekanntermaßen schon eine Weile. Wir wissen, bis 2030 gehen 60 % des Personals in den Ruhestand. 400 bis 700 Richterinnen und Richter werden bis spätestens dann aufgehört haben. Man braucht eine vorausschauende Personalplanung, die dieser Haushalt trotz der Unwägbarkeiten der Corona-Pandemie angeht. Allerdings können wir auch mit diesem Haushalt aufgrund der finanziellen Folgen der Pandemie eben nicht alle personellen Ziele in der Justiz realisieren, die zweifelsohne notwendig und wünschenswert sind. Dies ist aber definitiv eine Aufgabe für die Zukunft. Ein außerordentlicher Erfolg dieser Koalition, der sich nicht nur im Justizhaushalt niederschlägt, ist es, dass es uns zumindest gelungen ist, die kw-Vermerke zu streichen. Besonders stark war der Justizhaushalt mit 468 kwVermerken betroffen. Das war mehr als die Hälfte aller bestehenden Vermerke. Dieser Punkt war uns BÜNDNISGRÜNEN besonders wichtig; denn er ist ein entscheidender Punkt für die personelle Stärkung unserer Verwaltung und der Justiz. Ich habe, ehrlich gesagt, kein Verständnis dafür, dass man sich vonseiten der AfD hinstellt, Sonntagsreden hält, wie wichtig genügend Personal in der Justiz sei, und dann einen Änderungsantrag einbringt, um diese Geißel der Personalpolitik in Form der kw-Vermerke wieder aufleben zu lassen. Sie denken in Ihrer eigenen Bigotterie nicht einmal selbst darüber nach, (André Barth, AfD: Sie können nicht differenzieren, Herr Lippmann, unglaublich!) wie absurd das ist, was Sie im Landtag hier vorschlagen, werte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und den LINKEN) Und wenn ich schon dabei bin, Herr Wiesner: Recherche ist offenbar bei Ihnen Glücksache. Das Staatsministerium der Justiz war richtigerweise von 2014 bis 2019 ein Staatsministerium der Justiz, von 2009 bis 2014 allerdings schon einmal das Staatsministerium der Justiz und für Europa und hatte noch eine relativ große Abteilung für Staatsmodernisierung. Es ist also nicht so, dass plötzlich irgendjemand auf die Idee gekommen ist, man könnte der Justiz noch zusätzliche Aufgaben geben. Das war auch in der Vergangenheit schon so, selbst wenn Sie anderes verbreiten. Ein konkreter Stellenaufwuchs, der mir insgesamt wichtig erscheint, ist der Bereich der Cyberkriminalität und die Bekämpfung von Hass im Netz. Mit dem auf Bundesebene verabschiedeten Gesetz gegen Hass im Netz ist das dringend erforderlich. Wir können Betroffene von Hasskriminalität nur schützen, wenn wir die Taten auch verfolgen können. Gestatten Sie mir an dieser Stelle eine Anmerkung, werte Kolleginnen und Kollegen von der AfD: Ich finde es schon bemerkenswert, wie man als Hardliner-Partei, die jeden wegen eines Bagatelldelikts noch so gering bestraften Flüchtling abschieben will, die für die Senkung der Strafmündigkeit plädiert, mittlerweile zur Laissez-faire-Partei in der Strafverfolgung geworden ist und plötzlich auf die Idee kommt, dass Hass im Netz ein Bagatelldelikt sei, Polizisten „auf die Fresse“ zu hauen oder zu beißen, doch egal sei und diese selbst schuld seien. Diese Verlogenheit sollten Sie einmal Ihren Wählerinnen und Wählern erklären, denen Sie die ganze Zeit erzählen, dass Sie angeblich die einzige Partei seien, die für Recht, Sicherheit und Ordnung sorge. Das ist verlogen. Sie sollten Ihren Wählerinnen und Wählern auch erklären, dass Sie nur dann bereit sind zu akzeptieren, dass der Rechtsstaat funktioniert, wenn es nicht gegen Ihre eigenen Leute geht. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsministerin Katja Meier – Zurufe von der AfD) Ein wesentlicher Punkt für die sächsische Justiz ist die Digitalisierung. Bis zum Jahr 2026 sind wir gesetzlich verpflichtet, die E-Akte einzuführen. Dazu gehört auch die komplette Digitalisierung der Arbeitsabläufe für Richterinnen und Richter sowie für Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Hierfür stellt der vorliegende Haushaltsplan mit rund 60 Millionen Euro ausreichend Mittel zur Verfügung, um dieses Ziel zu erreichen. Ein kleiner, aber wichtiger Punkt, den wir in der Koalition mit einem Änderungsantrag im Haushaltsverfahren eingebracht haben, ist die Projektstelle für den periodischen Sicherheitsbericht. Dieser soll zukünftig gemeinsam mit dem Innenbereich ein umfassendes Gesamtbild bei der Kriminalstatistik auch im Justizbereich nachvollziehen. Alles in allem, werte Kolleginnen und Kollegen, ist das ein Justizhaushalt, der sich gerade in Anbetracht der Herausforderungen in der Corona-Pandemie sehen lassen kann. Zu weiteren Punkten wird in der nächsten Runde Kollegin Hammecke Ausführungen machen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, der SPD und der Staatsministerin Katja Meier)
